Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | SN0083 |
einzelford | Ein Großteil der Defizite der jetzt vorliegenden Planung ist auf das zwangsläufig abstrakte Vorgehen und die gewählte Betrachtungsebene zurückzuführen. Erhebungen z. B. zur Strukturgüte wurden über Werkverträge an Dritte übertragen, restriktive Nutzungen im Gewässerumfeld aus mehr oder weniger detailgenauen und aktuellen Geoinformationssystemen abgeleitet. Die Analyse der Belastungen und deren Ursachen und die Ableitung von Umweltzielen und Maßnahmen erfolgten in der Regel sehr schematisch und ohne Kenntnis der konkreten Randbedingungen vor Ort. Die Ortskenntnis und die Inaugenscheinnahme der Gewässer sind jedoch die Grundlage belastbarer Planungen. Im nächsten Bewirtschaftungsplanzyklus müssen ausreichende personelle Kapazitäten und eine enge Zusammen-arbeit mit Jenen, die über hinreichende Orts- und Gewässerkenntnisse verfügen, sichergestellt wer-den. |
bewertung | Bereits in der weitergehenden Detailplanung zur Umsetzung von Maßnahmen müssen alle vor Ort Akteure eingebunden werden, um zielführende und kosteneffiziente Maßnahmen ableiten und umsetzen zu können. Die Erreichung der Ziele der WRRL muss in nicht wenigen Wasserkörpern als mittel- bis langfristiges Ziel gesehen werden. Daher wurde auch für eine Vielzahl von Wasserkörpern die Frsitverlängerung in Anspruch genommen. |
begruendung | keine |
bewertetdurch | Freistaat Sachsen |