Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0036
einzelford Der Schutz der Gewässerkörper, des Bodens, der Natur - unserer natürlichen Ressourcen ist für einen Landwirtschaftsbetrieb existenziell und ein Komplex. Beängstigend ist nur, so scheint es, das mit dem vorliegenden Werk ein weiteres Instrument der Kontrolle, evtl. der Einschränkung in unternehmerischen Freiheiten geschaffen wurde. Die Abstimmung mit den zuständigen Bearbeitern der Behörden der Landwirtschaft – erfolgt sie noch tiefgründig genug in der Phase der Umsetzung der Maßnahmen?
bewertung Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine Verschärfungen von Nutzungsauflagen bzw. verpflichtende Nutzungs- änderungen für die Landwirtschaft vorgesehen, soweit die landwirtschaft-lichen Nutzungen bereits flächendeckend nach den fachgesetzlichen Vorgaben (z.B. "Gute fachliche Praxis") einschließlich der Beachtung der wasserrechtlich festgelegten ökologischen Grundforderungen erfolgen. Wasserkörperbezogene Zuordnungen von Maßnahmen, die über den derzeitigen gesetzlichen Grundrahmen hinaus gehen, wie z.B. die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau und Untersaaten" oder "Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung" werden als ergänzende Maßnahmen betrachtet und stellen kooperative Angebote für eine freiwillige Inanspruchnahme bzw. Umsetzung durch die Landwirte in den betreffenden förderrelevanten Gebieten dar, die in der Maßnahmenumsetzungsphase durch einen regelmäßigen Wissens-, Erfahrungs- und Informationstransfer der Umwelt- und Landwirtschaftsbehörden an die Landwirte begleitet werden.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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