Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | SN0011 |
einzelford | Seit mehreren Jahren beobachten wir, dass an sächsischen Fließgewässern Wehre von historisch bedeutenden alten wassergetriebenen Mühlen u . ä. rückgebaut werden. Damit wird sächsisches Kulturgut erstört. Wir appellieren an Sie, sich dafür einzusetzen, dass weitere Rückbauten gestoppt werden und gemeinsam mit uns nach Lösungen zu suchen (Beispiel:Skal Mühle am Hoyerswerdaer Schwarzwass) |
bewertung | Jede wasserbauliche Veränderung, also auch der Rückbau eines Wehres muss ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, um genehmigt werden zu können. Die Planungsunterlagen liegen jeweils in den Genehmigungsbehörden zur Stellungnahme aus. Durch die unterschiedlichen hydrologischen Gegebenheiten handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, in denen alle Belange betrachtet werden sollen. In den Hintergrunddokumenten werden die Aussagen auf Wasserkörper-Ebene getroffen. Es gibt ebenfalls keine pauschalisierenden Angaben zu Wehrrückbauten. Eine flächenscharfe Planung liegt bisher noch nicht vor. Die WRRL fordert die Durchgängigkeit der Gewässer; welche Variante die sinnvollste zur Erlangung der Durchgängigkeit ist, muss dann ebenfalls von Fall zu Fall entschieden werden. |
begruendung | keine |
bewertetdurch | Freistaat Sachsen |