Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0014
einzelford Für die Maßnahmen an den gewässern sind die Gemeinden zuständig. Diesen wird angesichts der Fülle der übrigen Aufgaben die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen im Hinblick auf das Personal und die Finanzaustattung sehr schwer fallen. Sinnvoll wäre deshalb die Einrichtung von Unterhaltungsverbänden für die Gewässer, die durch konkrete Aufgaben- und Finanzmittelzuweisung handlungsfähiger wären. Dazu käme noch die Einführung eines regelmäßigen Fördersatzes von 100% für gemeinden bzw. Gewässerunterhaltungsverbände für die ökologische Entwicklung von gewässern sowie für die verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit
bewertung Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an Gewässern II. Ordnung muss selbstverständlich die finanzielle Situation der betroffenen Kommune berücksichtigen. Kostengünstige Maßnahmen mit nachhaltigem Effekt sind daher zu bevorzugen, auch wenn deren Wirksamkeit bzgl. der biologischen Qualitätskomponenten erst mittel- oder langfristig zu erwarten ist.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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