Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0037
einzelford "Gewässer dürfen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der monetären Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände (Energiegewinnung, Verkehr, Kühlwasser, Freizeit) . Die Nutzung von Flüssen und Seen muss für diese Zwecke weiterhin möglich sein. Fließgewässer bieten darüberhinaus eine wichtige und umweltfreundliche Transportalternative zu Schiene, Straße und Flugzeug und sichern so Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Zustand und Ausbau dieser Wasserstraßen darf durch eine falsche Einstufung der Gewässer nicht gefährdet werden: W asserstraßen sind ,,erheblich veränderte Gewässer"" und müssen auch als solche klassifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftlich wichtigen Seewasserwege. "
bewertung Notwendige Nutzungen der Wasserressourcen werden bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigt. Dies spiegelt sich in der Ausweisung erheblich verändertger Wasserkörper und der Definition der Umweltziele bzw. der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen wider.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

Zurück