Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0021
einzelford Die Umsetzung der WRRL darf nicht dazu verleiten, die Unternehmen in unzumutbarer Weise bürokratisch und finanziell zu belasten. Vielmehr müssen die Belange der Umwelt, des Gemeinwohls und der wirtschaftlichen Entwicklung bei den Arbeiten in Einklang gebracht werden. Die Wirtschaft muss weiterhin die Möglichkeit haben, sich in den Prozess mit Vorschlägen und Kritiken einzubringen.
bewertung Es ist erwünscht, dass sich die Industrie konstruktiv in den Umsetzungprozess der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung einbringt. Dazu gehört auch das bereits vorhandene Eigenengagement der Industrie zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen in den Gewässern aufrecht zu erhalten und wenn möglich weiter zu steigern.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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