Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | SN0021 |
einzelford | Während die „klassischen Schadstoffe“ inzwischen zu großen Teilen aus den Gewässern verschwunden sind, werden verstärkt bestimmte Spurenstoffe gemessen, die in der Öffentlichkeit als gefährlich angesehen werden. Obwohl zumeist nur in geringsten Konzentrationen im Wasser und jenseits gesundheitlich relevanter Grenzen werden Forderungenzur Eliminierung erhoben. Besonders bedenklich erscheint es dabei, Trinkwassergrenzwerte auf Oberflächengewässer zu übertragen. Hieraus könnten Anforderungen an Kläranlagen und Einleiter entstehen, die technisch und finanziell unverhältnismäßig wären. Stattdessen sollten eindeutige Konzentrationen definiert werden, bis zu deren Höhe ein jeweiliger Spurenstoff in bestimmten Gewässern noch erlaubt ist. |
bewertung | Die Umweltqualitätsnormen für die Schadstoffe basieren auf ökotoxikologischen Daten und sind für die Belange der Gewässer in der Sächsischen Wasserrahmenrichtlinienverordnung festgelegt und damit gesetzlich zu vollziehen. Beim Vollzug wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt. |
begruendung | keine |
bewertetdurch | Freistaat Sachsen |