Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0035
einzelford "Altbergbau: Aus der Sicht des LRA Erzgebirgskreis ergeben sich folgende Fragen: • Wer erstellt die Belastungsabschätzung für die aufnehmenden Fließgewässer, die sich aus den Untersuchungen zu den Frachtmengen entsprechender Schadstoffe im austre-tenden Grubenwasser ergeben? Das SOBA hat bereits in einem konkreten Fall das LRA Erzgebirgskreis zur Belastungsabschätzung aufgefordert. • Welchen Konsequenzen ergeben sich für das LRA, falls eine nicht tragbare Belastung festgestellt wird? • Muss in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von verunreinigtem Wasser in das Oberflächenwasser empfohlen werden? In diesem Falle müssten als Ne-benbestimmungen bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Wassergüte getroffen wer-den, um konkrete Einleitwerte einzuhalten. • Ist das wirklich so angedacht, dass für den 1. Bewirtschaftungsplan in diesem Fall das LRA für die Erstellung von Konzeptionen und Gutachten zu den bekannten Belas-tungsquellen des Altbergbaus zuständig ist? Vereinbart sich das mit dem Umweltbericht zur strategischen Umweltprüfung für das Maßnahmeprogramm des FGG der Elbe? • Wer trägt die Kosten für Maßnahmen des Altbergbaus? In diesem Zusammenhang sollte noch einmal geprüft werden, ob Ausnahmen (Fristver-längerungen) auch auf Grund unverhältnismäßiger Kosten in Sachsen in Anspruch ge-nommen werden sollten? Die vorgestellten Maßnahmen für den Altbergbau sind nicht konkret genug behandelt. Die Problematik Altbergbau im Sinne der Umsetzung der WRRL im Erzgebirgskreis kann nicht alleine auf der Ebene der Kommune geklärt werden. Die Umweltziele der WRRL dbzgl. sind ohne Förderprogramme durch Bund und Länder in Frage gestellt."
bewertung Grundsätzlich ist die untere Wasserbehörde zuständig. Die Fragen werden im Rahmen des ersten.BP. aufgegriffen und im Einzelfall einer Lösung zugeführt.
begruendung
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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