Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0086
einzelford Die „gute fachliche Praxis“ einschließlich der bereits wirksamen Düngeverordnung hat in den vergangenen Jahren offensichtlich nicht zu einem signifikanten Abbau von Nährstoff- und Sedimentausschwemmungen aus Landwirtschaft beigetragen... (weitere Ausführungen in Stellungnahme)
bewertung Die „gute fachliche Praxis“ einschließlich der Düngeverordnung hat in Verbindung mit weiteren Agrarumweltmaßnahmen im Bereich Landwirtschaft (z.B. konservierende Bodenbearbeitung) in den den vergangenen Jahren durchaus zu einem signifikanten Abbau von Nährstoff- und Sedimentaus-schwemmungen aus der Landwirtschaft beigetragen. In Verbindung mit der Realisierung abwassertechnischer Maßnahmen insbesondere im Rahmen der Umsetzung der EU- Kommunalabwasser- richtlinie konnten somit in Synergie-wirkung der realisierten Maßnahmen bereits sehr deutliche Abnahmen der Nährstofffrachten in den Oberflächenwasserkörpern erreicht werden. Auch im Grundwasser haben insbesondere Maßnahmen der "guten fachlichen Praxis" in vielen Gebieten bereits zu Verringerungen der Nitratbelastungen geführt. Weitere Reduktionswirkungen der betreffenden Maßnahmen werden aufgrund der teilweise langjährigen Grundwasserverweilzeiten im Laufe der nächsten Jahre in sowohl in den Grund- als auch in Oberflächenwasserkörpern noch erwartet.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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