Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0086
einzelford "zu konzeptionellen Maßnahmen: Der hohe Umfang der fachlichen Begleitung (Schulung, Wissenstransfer, Arbeitskreise) ist kein Garant auf Erfolg im Sinne der Gewässergüte und ist letztlich ein weiteres Arbeitsbeschaffungsprogramm für die beteiligten Behörden. Insbesondere im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen gibt es genug Schulungen und kostenlose Fachliteratur, so dass allein die Fülle der vorliegenden Materialien bereits in der Vergangenheit eine signifikante Verbesserung der Umwelt hätte bewirken müssen. "
bewertung Konzeptionelle Maßnahmen dienen der Vorbereitung, Unterstützung und Begleitung von Umsetzungen der eigentlichen grundlegenden Maßnahmen (z.B. gute fachliche Praxis) sowie der ergänzenden Maßnahmen (z.B. geförderte Agrarumweltmaßnahmen) und sind als wesentliche Bestandteile der kooperativen Maßnahmenstrategie unverzichtbar. Mit konzeptionellen Maßnahmen können z.B. Ziele, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen- erfordernisse transparenter dargestellt und begründet und somit auch eine höhere Anwendungsbereitschaften fachlich begründeter Maßnahmen bei den Landwirten erzielt werden. Logischerweise kann allein mit konzeptionellen Maßnahmen noch keine Verbesserung von Gewässerzuständen erreicht werden. Jedoch setzten effiziente zielgerichtete Handlungen (Maßnahmen) der Akteure (Landwirte) zur Verbesserung der Gewässerzustände zunächst ein entsprechendes Grundverständnis der wesentlichsten ökosystemaren Zusammenhänge der WRRL voraus, welches insbesondere nur über geeignete konzeptionelle Maßnahmen transportiert werden kann.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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