Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0103
einzelford Aus Sicht des Sächsischen Oberbergamtes stellt sich daher die Frage, ob die z. T. über sehr lange Zeiträume bestehenden bergbaulichen Abflussverhältnisse nicht als regionaler Hinter¬grund zu betrachten sind und damit für die betreffenden Fließgewässer weniger strenge Um¬weltziele im Sinne von Artikel 4 Abs. 5 der EU-Wasserrahmenrichtlinie festzulegen wären. Aus rechtlicher Sicht wäre es fraglich, ob die beabsichtigten Fristverlängerungen nach Artikel 4 Abs. 4 der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Formulierung weniger strenger Umweltziele im Braunkohlenbergbau und der Braunkohlesanierung, bei der Sanierung des Uranerzbergbaus und im Altbergbau überhaupt zielführend sind. Wörtlich heißt es dort, dass die vorgesehenen Fristen nur zum Zweck der stufenweisen Umsetzung der Ziele für die Wasserkörper verlängert werden können.
bewertung Die Inanspruchnahme von geogenen Hintergrundwerten ist nur insoweit gerechtfertigt, wenn sie von anthropologen Einflüssen, wie z.B. denen aus dem Altbergbau frei sind. Im Einzelfall ist zu prüfen, wo eine Sanierung von Altbergbauhinterlassenschaften verhältnismäßig ist. Die Ableitung weniger strenger Umweltziele muss begründet sein. Dazu wird die Fristverlängerung benötigt.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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