Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0103
einzelford Insbesondere im Braunkohlebergbau und bei der Braunkohlesanierung ist zu beachten, dass auch Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot im Sinne von Art. 4 Pkt. 7 der EU-Wasserrah¬menrichtlinie erforderlich sein werden. Auch zukünftig werden in den Braunkohlegebieten so¬wohl Grund- als auch Oberflächengewässer in Menge und Qualität negativ beeinflusst und wer¬den nach dem Braunkohlenbergbau einen völlig veränderten Charakter aufweisen. Dies wird genehmigungsrechtlich nur möglich sein, wenn eine solche Ausnahme ausgesprochen wird. Auch bei der Sanierung des stillgelegten Uranerzbergbaus im Bereich Königstein zeichnet sich das Erfordernis einer entsprechenden Ausnahme bei Betrachtung des Grundwassers ab.
bewertung Dies ist grundsätzlich im Einzelfall zu prüfen.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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