Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-HH0014
einzelford Abstandsregelungen: Für seine Grabensystem geht der zuständige Be- und Entwässerungsverband davon aus, dass eine Marschenbewirtschaftung nur mit Bewirtschaftung der vorhandenen (überwiegend künstlichen) Gewässer möglich ist; Begründung: Boden und Wasser werden als Einheit verstanden, zusätzlicher Schutzzonen bedarf es nicht. Die Nachhaltigkeit der Lösung liegt im ganzheitlichen Ansatz, durch Aufgabe der Marschenbewirtschaftung mit Wasser und Boden kann dieser Kulturlandschaftstypus nicht erhalten werden (ökonomischer und bedeutender kultureller Aspekt)
bewertung Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 sieht im Außenbereich Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite vor (§ 38). Einzelfallregelungen werden mit den jeweils Betroffenen vereinbart.
begruendung
bewertetdurch Freie und Hansestadt Hamburg

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