Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-HH0018 |
einzelford | Grundlage jeder Entscheidung muss das Verhältnismäßigkeitsprinzip sein, gerade vor dem Hintergrund der Kostenbelastung. Dabei ist von grundlegender Bedeutung, dass nach der WRRL nicht pauschal ein strenges Verschlechterungsverbot existiert. Das Verschlechterungsverbot bezieht sich – abgesehen von den prioritär, prioritär gefährlichen Stoffen – nicht auf einzelne Parameter bzw. Stoffe, sondern auf den Zustand des Gewässers insgesamt. Dies muss in jedem Einzelfall ergebnisoffen geprüft werden. |
bewertung | Einzelfälle werden ergebnisoffen geprüft. |
begruendung | |
bewertetdurch | Freie und Hansestadt Hamburg |