Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-HH0018 |
einzelford | Bei jeder Behördenentscheidung müssen Ausnahmen von der Maxime, einen guten ökologischen Gewässerzustand zu erreichen, gemacht werden können; Begründung: Nach der WRRL sind Ausnahmen ausdrücklich zulässig (Verhältnismäßigkeitsprinzip, Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse): Nach Art. 4 Abs. 5 der WRRL kann von der Verwirklichung strenger Umweltziele (Verbesserungsgebot) abgewichen werden, wenn sozioökonomische Erfordernisse mit menschlicher Tätigkeit das Erreichen der Ziele (Verbesserung) unmöglich machen oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind. |
bewertung | Ausnahmen sind im Rahmen von Einzelfallentscheidungen unter vorgegebenen Bedingungen möglich (Fristverlängerung, weniger strenge Umweltziele). |
begruendung | |
bewertetdurch | Freie und Hansestadt Hamburg |