Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-HH0019 |
einzelford | Streichen des Satzes in BPE HH, Kap. 5.1.3: „Das Umweltziel ‚schrittweise Reduzierung der Verschmutzung durch prioritäre Stoffe und schrittweise Einstellung von Einleitungen und Verlusten prioritär gefährlicher Stoffe? wird in Hamburg für alle OWK (Oberflächenwasserkörper) umgesetzt werden“; Begründung 1: Um eine Gleichbehandlung auch innerhalb der EU sicherzustellen, dürfen die Anforderungen in Hamburg nicht anders sein, als im restlichen europäischen Beurteilungsgebiet; Begründung 2: Für dieses Ziel sieht die WRRL keine Frist vor und die Diskussionen auf europäischer Ebene zu prioritären Stoffen sind derzeit nicht abgeschlossen. Hier würde Hamburg im Alleingang bereits Maßnahmen fordern, die weder Industriebetriebe noch städtische Abwasserbehandlungsanlagen technisch realisieren könnten. |
bewertung | Tochterrichtlinie prioritäre Stoffe ist Ende 2008 in Kraft getreten, die Gleichbehandlung wird durch die EU sicher gestellt. |
begruendung | |
bewertetdurch | Freie und Hansestadt Hamburg |