Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-HH0024
einzelford Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern sind mit den Eigentümern und Anliegern abzusprechen; Begründung: Es ist vorrangige Verbandsaufgabe über einen ausreichenden Gewässerquerschnitt und über das notwendige hydraulische Längsgefälle zu sorgen.
bewertung Für Unterhaltungsarbeiten an den Verbandsgewässern sind die Wasser- und Bodenverbände zuständig; die sonstigen Gewässer sind durch die jeweiligen Eigentümer zu unterhalten. Die Unterhaltungsarbeiten sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben (WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) und die Richtlinie für die Unterhaltung von Gewässern (Baubehörde, Amt f. Wasserwirtschaft, 1996) durchzuführen.
begruendung
bewertetdurch Freie und Hansestadt Hamburg

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