Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-HH0032
einzelford BPE HH, Kap. 5.1.3, Absatz 2: „Das Umweltziel „Verschlechterung des Zustands verhindern“ gilt für alle OWK. Es wurde bereits mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes am 19. August 2002 umgesetzt.“ -> Satz ist irreführend. Vielmehr bedarf es an dieser Stelle einer Erläuterung, wie eine Verschlechterung eines OWK definiert ist und wie die Beachtung des Verschlechterungsverbotes bei zukünftigen Verfahren/Planungen/etc. erreicht werden soll. Bisher wird das Verschlechterungsverbot noch unzureichend beachtet.
bewertung Der Anregung wird gefolgt.
begruendung BPE HH, Kapitel 5.1.3, Absatz 2: „Das Umweltziel „Verschlechterung des Zustands verhindern“ gilt für alle OWK. Es wurde bereits mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes am 19. August 2002 in deutsches Recht übernommen.“
bewertetdurch Freie und Hansestadt Hamburg

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