Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-HH0032
einzelford BPE HH, Kapitel 5.1.3: „Hamburg hat Vorranggewässer festgelegt, an denen prioritär alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, um ohne Fristverlängerung im ersten Bewirtschaftungszeitraum das gute ökologische Potenzial für alle biologischen Qualitätskomponenten zu erreichen.“-> Ergänzungen: an allen Wasserkörpern sollten einzelne Strecken möglichst schnell optimal entwickelt werden, um diesen ausreichend Entwicklungszeit zu geben, um Artenreichtum zu entwickeln, der dann wiederum bei Umsetzung der WRRL in den übrigen Bereichen als Ausbreitungsquelle anspruchsvoller Arten fungieren kann; Begründung 1: um bei der Entwicklung der Einzugsgebiete nicht wertvolle Entwicklungszeit zu verlieren und um zu vermeiden dass man sich aus Zeitdruck mit einem niedrigen ökologischen Potential zufrieden gibt; Begründung 2: insbesondere die Belastung aus Sielen kann in der Zeit bis 2015 voraussichtlich nur zu einem Teil reduziert werden. Hier muss eine Regelung gefunden werden, die verhindert, dass die bis 2015 umsetzbaren Maßnahmen als generelle Obergrenze des Machbaren in Hamburg definiert werden.
bewertung Der Anregung wird im Rahmen der Möglichkeiten gefolgt.
begruendung
bewertetdurch Freie und Hansestadt Hamburg

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