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Anhörungsverfahren zum Zeitplan und Arbeitsprogramm

Die Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht jedem Bürger und jeder Bürgerin als auch den gesellschaftlichen Interessengruppen, sich aktiv in den Prozess der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne einzubringen.

Am 22. Dezember 2018 beginnt die Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Das Dokument zur Anhörung können Sie hier einsehen. Bis zum 22. Juni 2019 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Hinweise abzugeben.