Die Öffentlichkeit hatte gemäß Art. 14, Abs. 1 b) WRRL bis zum 22. Juni 2025 Gelegenheit, sich zum Zeitplan und Arbeitsprogramm als auch zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im Flussgebiet der Elbe zu äußern.
Die zu beiden Anhörungen eingegangenen Stellungnahmen wurden gemeinsam bewertet und in der FGG Elbe abgestimmt. Weitere Informationen finden Sie hier.