Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0053 "Ergänzung der Anhänge A5-1 S.25-28 Maßnahmen nach a und b der SN" "Der Hinweis ist richtig. Sachsen-Anhalt wird als grundlegende Vorraussetzung für morphologische Maßnahmen Trittsteineffekte nutzen. Im Rahmen der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte wird der Hinweis aufgegriffen und berücksichtigt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0056 Für den Norden Sachsen-Anhalts sollte aufgrund der überwiegend erheblich veränderten Gewässer im BWP dargelegt werden, dass bestimmte Maßnahmen (siehe SN) nur punktuell umsetzbar sind. "Der Hinweis ist richtig. Sachsen-Anhalt wird als grundlegende Vorraussetzung für morphologische Maßnahmen Trittsteineffekte nutzen. Im Rahmen der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte wird der Hinweis aufgegriffen und berücksichtigt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0126 Im BP (Anhang A5-1, S. 25-28) und im MP (Anhang A3-2, S. 87-97) darlegen, dass Maßnahmen nur punktuell u. nach Einzelfallprüfung umsetzbar sind. "Der Hinweis ist richtig. Sachsen-Anhalt wird als grundlegende Vorraussetzung für morphologische Maßnahmen Trittsteineffekte nutzen. Im Rahmen der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte wird der Hinweis aufgegriffen und berücksichtigt. "   Land Sachsen-Anhalt
SN0108 An dem Gewässer 549718-1 Strengbach 1 sind wir ebenfalls anliegender Bewirtschafter und teilweiser Eigentümer. Zur Anlage von Gewässerrandstreifen an unseren betroffenen Feldern sind wir gegen eine E ntschädigung bereit und sehen darin auch einen Sinn für das Gewässer. Wir möchten lhnen aber mitteilen, dass obiger Graben auch nicht über das gesamte Jahr ein Fließgewässer darstellIt. In den Sommermonaten sind teilweise nur stinkende Pfützen in der Grabensohle. So ist die Einordnung als Fließgewässer zu überdenken. "Der OWK Strengbach-1 (WK-ID:DESN_549718-1) ist sehr stark abwasserbelastet. Solange die Abwasserbelastung fortbesteht, verbleibt der Strengbach im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm. Er ist in die Nachkartierung Gewässerstruktur aufgenommen worden, weil sich in den Datenbanken Biologie und Chemie keine Hinweise auf ein ständiges Trockenfallen zeigten und die Datenerhebung Gewässerstruktur im trockenen Herbst 2006 stattfand. " keine Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0075 In Hinblick auf die Wiederansiedlung wandernder Großsalmoniden in der Jeetze (und Nebengewässern) bedarf es geeigneter Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit u.z.Verbesserung der Gew.morphologie, z.B. den Umbau v.Wehren in NS "Der Umbau der Wehre in der Jeetzel/ NI erfolgt nicht in Zuständigkeit. des LSA; zur Herstellung der Durchgängigkeit im gesamten Gewässerverlauf sind länderübergreifende Abstimmungen zu führen. Bereiche für den Einbau der vorgeschlagenen Strömungslenker in Sachsen Anhalt werden im Gewässerentwicklungskonzepte ausgewiesen; diese Maßnahmen werden vom Unterhaltungspflichtigen (LHW) umgesetzt."   Land Sachsen-Anhalt
SN0089 "Der ökologische Zustand der Rietzschke ist mit 5 (schlecht) bewertet wurden. Die Rietzschke speist mehrere Teiche überwiegend im Nebenschluss. Beziehen sich die Anga-ben zu den Fischen auf die Rietzschke oder / und die Teiche? Der Wasserbehörde ist nicht bekannt, dass im eigentlichen Gewässer ein Fischbesatz ist. Es ist festzustellen, dass die Rietzschke auf bestimmten Abschnitten öfters trocken fällt. Es wird nicht zweckmäßig, ein Gewässer, welches durch seine geringe Wasserführung gar keinen Fischbesatz zulässt, diesbezüglich zu bewerten. Im Maßnahmeplanentwurf sind keine Maßnahmen zur Abflussregulierung (LAWA-Maßnahmen 61; 63) enthalten." "Die Angaben zum ökologischen Zustand beziehen sich auf das Fließgewässer. Das Fehlen der Fische deutet auf eine deutliche Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes hin und wird mit ""schlecht""bewertet. Zur Beurteilung, inwieweit die Störung des Wasserhaushaltes anthropogen bedingt ist, bedarf es weiterer Untersuchungen. Danach ist zu entscheiden, ob der OWK im Rahmen der wiederholten Bestandsaufnahme nach Artikell 5 2013 evtl. zu streichen ist. Berücksi chtigung bei whd. Bestandsaufnahme nach Artikel 5 WRRL in 2013, Untersuchung zum Wasserhaushalt" keine Freistaat Sachsen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zu Änderungen an den Bewirtschaftungsplänen, da keine direkten Änderungswünsche vorgetragen wurden. Die auf die Kommunen zukommenden Kosten in Bezug auf die WRRL wurden vom TMFUN gegenüber dem TIM im Rahmen der Anmeldung des KfA angezeigt. Zur Umsetzung der gewässerstrukturverbessernden Maßnahmen sollen auch Flurbereinigungsverfahren als Instrument eingesetzt werden, dort wo es möglich ist. Es ist beabsichtigt die Abwassermaßnahmen des Maßnahmenprogramms zu fördern, gleichwohl besteht eine Verpflichtung auch Maßnahmen durchzuführen, wenn keine Förderung erfolgt. Eine Einhaltung der Zielerreichungsfristen ist unabhängig davon, ob Maßnahmen gefördert werden oder nicht. "   Freistaat Thüringen
BP_MP_ST0136 Eindeutige Regelungen für eine besondere Berücksichtigung und Abwägung der gesetzlich vorgegebenen Verbandsaufgaben sind unabweisbar erforderlich. "Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung ist bundes- und landesrechtlich klar geregelt. Das MLU hat dazu mit Erlass vom 20.10.2009 eine klare Auslegung getroffen. Bei den Maßnahmen der Gewässerentwicklung zur Umsetzung der WRRL handelt es sich vielfach um Ausbauvorhaben. Diese werden nicht der Unterhaltung zugerechnet. Ein investives Förderprogramm setzt bei den Unterhaltungspflichtigen Anreize zur Umsetzung von Maßnahmen. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Die pauschale Einordnung in "künstliche Seen" trägt den ökolog. Gegebenheiten der in erhebl. Umfang vorh. Und noch entstehenden Tagebaurestseen in keiner Weise Rechnung "Die Ausweisung erfolgte methodenkonform. Alle Gewässer welche nicht als natürliche Seen eingestuft werden konnten sind demnach als ""künstlich"" eingestuft (bei Seen gibt es nur eine Unterteilung in ""natürlich"" und ""künstlich""). Trotzdem können auch die künstlichen Seen eine unterschiedliche ökologische Bedeutung haben. Hartgesteinsabbaue werden analog der Systematik der Braunkohletagebaurestlöcher behandelt. Diese Seen befinden sich noch im Abbaubetrieb und unterliegen dem Bergrecht. Erst nach Beendigung des Abbaus sollte die Endgröße festgestellt werden. Dann kann eine Ausweisung als eigenständiger OWK in Abhängigkeit von der Fläche erfolgen."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 LVwA hat angeblich geäußert, dass bei Ausweisung der Gewässer sozioökonomische Abwägungen vorgenommen wurden und bezweifelt deren Datengrundlage. "Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben, welche in den speziellen Schritten 7 und 8 auch sozioökonomische Fragestellungen beinhalten. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung der Ergebnisse. Dabei kam es auch auf Grundlage neuerer Erkenntnisse zu Änderungen, die auch Auswirkungen auf die sozioökonomischen Abwägungen hatten. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0072 "Betr. MEL06OW13-00; 24-00; 11-00; 23-00 (Bach aus Langendorf, Dumme, Salzwedeler Dumme, Alte Dumme) Jegliche Ausweisung als natürliches Gewässer wird abgelehnt. Gewässerschutzstreifen abgelehnt" "Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere als natürliche Wasserkörper wurden bestätigt. In Einzelfällen sollte jedoch über örtlich gezielte Gewässerschutzstreifen entschieden werden (Finanzierung z. B. über EPLR-Förderprogramm Blühstreifen möglich). "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Änderung von NWB`s in HMBW`s: Nuthen (LK ABI); Thyra (LK MSH); Eine (SAL07OW07+08-00); Bode (SAL17OW02-00), Silberbach (SAL17OW19-00); Wurmbach (SAL17OW20-00); Selke (SAL20OW03-00); Rammelsbach (WESOW23-00); Stimmecke (WESOW24-00); Nautschke; Steinbach "Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe sowie in den Kapiteln 4.1.2 und Anhang A für OWK der FGG Weser dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere als natürlicher Wasserkörper wurden bestätigt. Dies trifft nicht auf die Hagendorfer Nuthe und die Stimmecke zu. Hier ergab die Überprüfung eine Ausweisung als HMWB. Hinweis: Die Gewässer Nautschke und Steinbach gehören zu NWB SAL05OW13-00 (Wethau)."   Land Sachsen-Anhalt
BP-GS0050 Die Definition des guten ökologischen Potenzials fehlt bislang. Es ist unklar, auf welche Weise der ökologische Zustand dieser erheblich veränderten Wasserkörper überhaupt bewertet wurde und wie die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials geplant werden soll. "Die Ausweisung von Wasserkörpern sowie die Festlegung des ökologischen Potenzials für erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Die Definition des ökologischen Potenzials gibt die WRRL vor. Die Herangehensweise zur Festlegung des ökologischen Potenzials wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt." Die Darstellung der Herangehensweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans wurde ergänzt. FGG Elbe
BP-GS0087 In Zusammenhang mit der Maßnahmenplanung für erheblich veränderte Wasserkörper fehlt es an der Definition des guten ökologischen Potenzials, so dass für die Maßnahmenumsetzung bis auf den „Prager Ansatz“ gegenwärtig eine weitergehende Grundlage fehlt. "Die Ausweisung von Wasserkörpern sowie die Festlegung des ökologischen Potenzials für erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Die Herangehensweise zur Festlegung des ökologischen Potenzials wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt." Die Darstellung der Herangehensweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans wurde ergänzt. FGG Elbe
BP-GS0084 Signifikante stoffliche Belastungen - Nährstoffe: Für die Punktquellen Misch- und Regenwassereinleitungen, Kleinkläranlagen und Großklärwerke erwartet das stellungnehmende Unternehmen detaillierte Bilanzierungen der Frachteinträge unter Einbeziehung der im Gewässer ablaufenden Retentions- und Rücklösungsprozesse. [...] "Die Bewirtschaftung der Gewässer zur Reduzierung der Binnen- und Meereseutrophierung erfolgt auf der Grundlage der Signifikanz der Eintragspfade im Abgleich zu den für einen guten ökologischen Zustand anzustrebenden Nährstoffkonzentrationen. Zur Bilanzierung der pfadspezifischen Nährstoffeinträge stehen verschiedene Berechnungs- und Bilanzierungsverfahren zur Verfügung, die in Abhängigkeit der Datenlage und Gebietsgröße zum Einsatz kommen. Die Ermittlung raum- und typspezifischer Zielkonzentrationen für Phosphor und Stickstoff ist noch Gegenstand laufender Forschungsprojekte. Die gewässerökologischen Effekte und Wirksamkeit weitergehender Maßnahmen werden durch geeignete Methoden und Werkzeuge unter Einbeziehung sozioökomischer Daten nachgewiesen." - FGG Elbe