Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
BP_MP_ST0053 "Ergänzung der Gründe für Fristverlängerung um Punkte - nat. Gegebenheiten - unverhältn. hohe Kosten" Für die benannten Wasserkörper, die im Betrachtungsraum MEL05 liegen, werden wasserkörperdifferenziert die Fristverlängerungen wegen natürlicher Gegebenheiten (zeitliche Wirkung von Maßnahmen, Dauer eigendynamischer Entwicklung) und wegen technischer Durchführbarkeit (Ursache für Abweichungen unbekannt, Forschungs- und Entwicklungsbedarf) begründet. Mit unverhältnismäßig hohem Aufwand lassen sich die Fristverlängerungen inhaltlich (nach dem Verständnis und den Auslegungen zu Artikel 4 WRRL) nicht rechtssicher begründen, zumal sich die Wasserkörper auch in einem für die Gewässerentwicklung prioritären Betrachtungsraum befinden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0239 "Erhaltung der Landentwässerung. Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und dkB wird abgelehnt in MEL 05 OW 25,26,27,28" Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt und erst nach Abschätzung der Akzeptanz beurteilt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
SN0039 "Es befinden sich nur 5 Prozent der 617 sächsischen Fließgewässer-Wasserkörper in einem guten Zustand. Demzufolge ergibt sich auch ein hoher Gesamtaufwand um die Zielstellung der WRRL, guter Zustand bis 2015, für alle Gewässer zu erreichen. Bereits in den Anhörungsdokumenten des Jahres 2007 wurde von den Behörden eine Modifizierung des Ziels vorgenommen, indem formuliert wurde, dass möglichst viele Gewässer ... sich bis 2015 in einem ,guten Zustand’ befinden. Wenn jedoch nach jetziger Zielstellung dieser Anteil auf nur 13 % schrumpft, so kann man diese geringe Summe wohl kaum als „möglichst viele“ deklarieren. Zumindest ist aber für weitere 57 % der Fließgewässerwasserkörper Verbesserung mindestens einer Qualitätskomponente auf „gut“ bis 2015 als Ziel genannt. Eine Übersicht über die entsprechenden Komponenten wäre sehr wünschenswert." Eine Übersicht zu den biologischen Komponenten ist eingefügt. Die Wortwahl "möglichst viele" beinhaltet natürlich die Abschätzung der Möglichkeiten zur Maßnahmenumsetzung und der -wirksamkeit unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Maßnahmen auch eine gewisse Zeit benötigen, um sich in einer verbesserten Bewertung des Wasserkörpers niederschlagen zu können. Aufgrund der erheblichen Belastungen denen viele Wasserkörper unterliegen, ist eine höhere Verbesserungsrate von Wasserkörpern die den guten Zustand bis 2015 erreichen können eher als unrealistisch einzuschätzen. Ergänzung von Text und Abb. 5-3 in Kap. 5.3.1 Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0060 "Es fehlen Aussagen zur Ausweisung von Gewässern für: Schleifbach (einschließlich Deubitzbach) und Strengbach (Quelle bis OL Roitzsch)" Die Ausweisung der Gewässer Schleifbach und Strengbach wurde von Sachsen vorgenommen.   Land Sachsen-Anhalt
SN0083 "Es ist deshalb notwendig, dass bei der Aufstellung der BWP und MAP vorhandene Planungen, wie die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) angemessen berücksichtigt werden. Sollten nach Einschätzung des LfULG die HWSK im Wesentlichen WRRL- konform sein, muss das an geeigneter Stelle in den BWP, MAP, UB oder Hintergrunddokumenten erwähnt werden. Ist die WRRL- Konformität nicht gegeben, sind für die betroffenen OWK bereits jetzt entsprechende Ausnahmerege-lungen (z.B. weniger strenge Umweltziele) ins Auge zu fassen. Das wäre auch ein deutliches Zeichen für Genehmigungsbehörden, wenn es künftig darum geht, entsprechende Bauvorhaben zuzulassen. Die Bewirtschaftungspläne sollten auch eine deutliche Klarstellung enthalten, dass es Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes gibt, die nicht der Zielerreichung der WRRL im Sinne einer Verbesserung dienen. Ein Teil der HWSK-Maßnahmen (bspw. Deicherhöhung und -sanierung) ze-mentieren eher die bereits vorhandenen Veränderungen der Gewässerstruktur und damit den mögli-cherweise schlechten Zustand des Gewässers. Der Bau neuer Hochwasserschutzanlagen verursacht zudem neue hydromorphologische Veränderungen, die von Ausnahmen abgesehen, nicht zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes führen. Die mit Neubauvorhaben verbundenen Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen führen in der Gesamtbilanz ebenfalls nicht zu einer Verbesserung des Zustands, da lediglich unvermeidbare Eingriffe (d.h. Verschlechterungen) an anderer Stelle ausgegli-chen werden. " Zustimmung: Ergänzung Textkapitel sinnvoll Ergänzung neues Kapitel 5.7 im sächsischen Hintergrunddokument zum Bewirtschaftungsplan. Freistaat Sachsen
SN0017 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0034 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0085 "Es wird ausgeführt, dass in Fällen mehrfacher Belastungen in der Umsetzungsphase des Bewirtschaftungsplanes eine weitere Analyse erfolgen muss, welche Belastungsquelle durch spezifische Maßnahmen effizienter reduziert werden kann und ob dabei die Bildung von kosteneffizienten Maßnahmekombinationen möglich und sinnvoll ist (S. 99). Es bleibt unklar, wer diese Untersuchungen koordiniert, fachlich begleitet und finanziert. Die Landeshauptstadt Dresden möchte in die dazu erforderlichen gesamtwirtschaftlichen Betrachtungen (Kosten-Nutzen-Analysen) einbezogen werden." Die Analysen werden in Zusammenarbeit mit den vor-Ort-Akteuren durchgeführt. Dazu müssen sich aber auch Aktivitäten der zuständigen Lokal- und Regionalbehörden entfalten. keine Freistaat Sachsen
BP-GS0096 "Es wird eine grundsätzliche Überarbeitung gefordert, um einen nachhaltigen Schutz der Gewässer im Elbe-Einzugsgebiet sicher zu stellen: Für das Flussgebiet muss deutlich mehr getan werden. So sollen laut Entwurf nur allenfalls 15% der gesamten Flussstrecken im Flussgebiet Elbe den geforderten guten ökologischen Zustand bis zum Jahr 2015 erreichen. Für den Rest der Flüsse wird die Sanierung verschoben. Eine ausführliche Begründung für jeden einzelnen Wasserkörper (Flussabschnitt) fehlt. Von den Ausnahmeregelungen der WRRL wurde rege Gebrauch gemacht. Ausnahmen sind im vorliegenden Entwurf leider die Regel statt die Ausnahme. Insgesamt werden die beabsichtigten Handlungs- und Qualitätsziele für die Elbe-Gewässer nicht den Ansprüchen eines ganzheitlichen Flussgebietsmanagement gerecht, so wie es die Wasserrahmenrichtlinie vorsieht und wie es der Besorgnis erregende Zustand der Wasserökosysteme und Feuchtgebiete erfordert. " Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
SN0018 "Es wird empfohlen, sowohl SAL GW 052 als auch SAL GW 059 als Kandidaten für „Weniger strenge Bewirtschaftungsziele“ nach Art. 4 (5) WRRL für die Zielerreichung Chemischer Zustand GW zu nen-nen. Begründung: Tab. 20 aus HM und Karte 5.4 aus B stel-len dar, dass für die GWK SAL GW 052 und SAL GW 059 bis spätestens 2027 (Ausschöpfen der möglichen Fristverlän-gerungen um 2mal 6 Jahre) mit Hilfe der geplanten Maßnahmen ein guter chemi-scher Zustand erreicht wird. Nach dem aktuellen Kenntnis- und Pla-nungsstand wird, dass bedingt durch lang anhaltende Prozesse der Kippenversaue-rung bzw. langsame Regenerierung des betroffe¬nen Grundwassers sowie die zeit- und technisch aufwändigen Altlast-Sanierungsarbeiten im ÖGP Böhlen der gute chemische Zustand des GWK SAL GW 059 auch über 2027 nicht mit den zur Verfügung stehenden Techniken bei ver-hältnismäßigem finanziellen Aufwand zu erreichen sein. Bei SAL GW 052 kann auf Grund der Überlagerung zahlreicher rele-van¬ter Punktquellen GW nicht ausge-schlossen werden, dass selbst bis 2027 der gute chemische Zustand nicht oder nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erreich-bar ist. " "Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen (in diesem Fall GWK SAL GW 059) Für die durch Punktquellen belasteten GWK (in diesem Fall SAL GW 052 ) wurde derzeit grundsätzlich die Ausnahmeregelung Fristverlängerung in An-spruch genommen. Weniger strenge Umweltziele können erst im folgenden Be-wirtschaftungsplan ausreichend und nachvollziehbar begründet werden" keine Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0082 "Forderung nach Einhaltung des Verschlechterungsverbotes - Bsp. Hochwasserrückhaltebecken Selke - Kalibergbau - als Gewässerunterhaltung getarnte Ausbaumaßnahmen - Anhebung von Stauhöhen in der Saale" Das Verschlechterungsverbot ist im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Bewirtschaftungspläne sind für die Behörden verbindlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0143 "Forderung nach Überprüfung der Einstufung der Gewässer: Hasselbach, Pleßbach, Biberbach, Schmoner Bach und deren Zuläufe, Hasselbachzuläufe: Pleißbach, Gößnitzer Bach Schoner Bach -Zulauf: Siedebach" Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Die Einstufung wurde überprüft. Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Änderung der vorgenommenen Ausweisung rechtfertigen würden.   Land Sachsen-Anhalt
SN0038 "Für den Grundwasserkörper EL 1-6-1 ,,Sandstein Sächsische Kreide"" die Prognose ,,...der Verbesserung in den guten chemischen Zustand...bis 2015"" in Aussicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Prognose jedoch nicht fristgemäß und aller Wahrscheinlichkeit auch nicht bis 2027 zu erreichen. Daher sollte das Bewirtschaftungsziel für den Grundwasserkörper auf ,,weniger strenge Umweltziele"", nur hilfsweise mindestens auf ,,Fristverlängerung“ auf der Grundlage ,,Technischer Unmöglichkeit"" und ,,natürlicher Gegebenheiten"" abgeändert werden. Bei letzterem muss die perspektivische Möglichkeit gewahrt bleiben, bei Notwendigkeit auch weniger strenge Umweltziele für den GWK quantifizieren zu können. gilt im Prinzip auch für WK der OWK Mulde 4 (DESN_54_4)," Wird als Fristverlängerung hilfsweise belassen auf der Grundlage technischer Unmöglichkeit und natürlicher Gegebnheiten. Es wird im nächsten Bewirtschaftungszeitraum die Frage weniger strenger Umweltziele geprüft. keine Freistaat Sachsen