Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0115 Einspruch gegen das Anlegen von Uferrandstreifen, im Entwurf des MP Sachsen-Anhalt sind Uferrandstreifen bis zu 30 Meter Breite durch Einsaat von Gräsermischungen anzulegen. Maßnahmen sind nur innerhalb des geltenden Fachrechts anwenden. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0115 Einspruch gegen Flächenerwerb zur Entwicklung eines nutzungskonformen Gewässerkorridors, Grunderwerbs wird nur mit 10 % gefördert und es ist nicht sichergestellt, dass Nebenkosten des Flächenerwerbs gefördert werden "Es ist vorgesehen, dass auch Nebenkosten des Grunderwerbs gefördert werden sollen. Die in der Stellungnahme erwähnten 10 % widerspiegeln das Verhältnis in dem ein Flächenerwerb zum Gesamtvorhaben stehen soll, d.h. max. 10 % der Gesamtkosten des Vorhabens dürfen nach derzeitigem Stand für den Flächenerwerb investiert werden. Mindestens 90 % der Kosten sind z.B. für Planungsleistungen oder Maßnahmenumsetzung zu investieren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0115 Durch die vorgesehene standortangepasste Gewässerunterhaltung darf die hydraulische Leistungsfähigkeit der Gewässer nicht signifikant negativ beeinträchtigt werden, da Laweke Funktion der Landentwässerung hat. "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0115 Bei der ökologisch orientierten Gewässerbettmodellierung, dem Einbau punktueller Strömungslenker und standortgerechten sowie naturraumtypischen Pflanzungen wird ein Zugriff bzw. Eingriff auf landwirtschaftliche Flächen abgelehnt. "Die Gewässer im Planungsraum SAL06OW05 (Salza) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0115 Bei der finanziellen Kalkulation der Maßnahme Gehölzpflanzungen ist der regelmäßige Rückschnitt finanziell zu kalkulieren. Es wird abgelehnt, dass der Unterhaltungsverband Träger der Maßnahme sein soll, da dieser die Kosten auf den Einwender abwälzt. "Die Gewässer im Planungsraum SAL06OW05 (Salza) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0115 Die Entfernung von Verrohrungen gemäß Entwurf des Maßnahmenprogramm Sachsen-Anhalt wird für den Wirtschaftbereich des Einwenders abgelehnt, da die dort bestehenden als Überfahrten über die Gewässer benötigt werden. Finanziell aufwendige Umbauten wären nicht vertretbar. "Die Gewässer im Planungsraum SAL06OW05 (Salza) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0115 Maßnahme Belassung von Uferabbrüchen sowie Uferschäden im Entwurf des Maßnahmenprogramm Sachsen-Anhalt wird grundsätzlich abgelehnt. Sie darf nur als Maßnahme in der Regel einer Planfeststellung/Genehmigung vollzogen werden. Kein Eingriff in Eigentumsrechte und keine Lasten. "Die Gewässer im Planungsraum SAL06OW05 (Salza) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0116 OWK MEL06OW5-00 (Hartau) und MEL03OW04-00 (Ohre) - die Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung wird abgelehnt. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0116 Wie werden die als erheblich verändert eingestuften Gewässer künftig entwickelt. Maßnahmen müssen räumlich, inhaltlich und bezüglich der terminlichen Gestaltung sowie Finanzierung konkretisiert werden. Wenn im Ergebnis des Monitorings das ökologische Potenzial mit schlechter als gut bewertet wird, sind entspr. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu ermitteln.Für den Planungsraum MEL06OW05(Hartau) werden mögliche Konflikte im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die endgültige Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0116 Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft: keine Maßnahmen, bei denen für vorhandene Nutzungsarten Umnutzungen erfolgen, kein Ackerland aus der Produktion nehmen Direkte Nährstoffeinträge in die Gewässer sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0116 Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft: Gewässerschutzstreifen nur an Stellen, wo flächige Abschwemmungen zu erwarten sind, in ebenen Gebieten nicht erforderlich Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0116 Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge von PSM aus der Landwirtschaft: nur Maßnahmen gemäß geltendem Fachrecht, keine Wettbewerbsverzerrungen wegen Mehraufwendungen oder Mindererträgen Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0116 Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: bei Rückbau von Stauanlagen zu Sohlschüttungen Wasserhöhe mit umliegenden Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen klären Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden - wie auch bei kleinräumigeren Planungen - Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand u.s.w.) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0116 Maßnahmen z. Vitalisierung d. Gewässers innerhalb d. Profils: Maßnahmen mit Veränderungen d. Sohlenhöhe bedürfen d. Planfeststellung, da komplexe Betrachtg. u. Zustimmg. von Betroffenen erreicht werden muss, Unters. landw. sozioökonom. Betroffenheit Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0116 Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inklusive begleitender Maßnahmen: Ablehnung, soll nur auf Grundstücken erfolgen, wo Grundstücksrechte erworben wurden Im Rahmen der zu erstellenden Gewässernetwicklungskonzepte werden - wie auch bei kleinräumigen Planungen - Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt