Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP-HH0027 | BPE HH, Kap. 7, OWK mo_03: Ein unter den Verbänden abgestimmtes Gewässergesamtkonzept ist erforderlich, um sowohl hydraulische Machbarkeit als auch die Umsetzung der ökologischen Anforderungen, z.B. bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Süderelbefond zu realisieren. | Die geforderte Maßnahme ist in der Maßnahme "Gesamtkonzept Süderelberaum und Maßnahmen aus dem Süderelbefonds" enthalten (mo_01-14-hh, mo_03-10-hh). | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0027 | BPE HH, Kap. 7, OWK mo_04 (neu): Aufnahme der Alte Süderelbe als Fließgewässer in Gewässergesamtkonzept bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenpaketes; Begründung: Die Alte Süderelbe ist bisher nicht als Gewässer in die Betrachtungen zur WRRL einbezogen worden. | Die geforderte Maßnahme ist vorerst als Prüfmaßnahme "Gutachterliche Prüfung der Anbindung / Öffnung Alte Süderelbe" (el-02-01d-hh) im Maßnahmepaket enthalten. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0027 | Die auftretenden zusätzlichen Belastungen und Aufwendungen in Zusammenhang mit der Maßnahmenumsetzung können Entschädigungsforderungen an die FHH auslösen; Begründung: Zur Vermeidung steigender Verbandsbeiträge. | Nicht relevant für Bewirtschaftungsplan | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0027 | Abstimmung der Festlegung der Vorranggewässer und Priorität der umzusetzende Maßnahmen mit dem zuständigen Schleusenverband sollte in geeigneter Weise nachgeholt werden; Begründung: Festlegung der Vorranggewässer und Priorität der umzusetzende Maßnahmen wurde nicht mit dem Schleusenverband abgestimmt. | Die Festlegung der Vorranggewässer für die Fischdurchgängigkeit ist auf Ebene der FGG erfolgt und kann nicht nachgeholt werden. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0027 | Angemessene Beteiligung durch beratende Mitwirkung für die Erstellung einvernehmlicher Lösungen bei der Entwicklung weiterer berichtpflichtiger Gewässer oder weiterer Maßnahmen -> vorgeschlagen wird: RUNDER TISCH, Leitbildformulierungen für die unterschiedlichen Landschaftsräume in den hamburgischen Elbmarschgebieten und deren Bewirtschaftung. | Ein "Runder Tisch Marschgewässer" zur Beteiligung der Deich-, Wasser- und Bodenverbände ist etabliert. Nur Gewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km² sind gemäß WRRL berichtspflichtig. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0029 | Forderung nach detaillierten Programmen und BWP; Begründung: Äußerungen der Länderbehörden zu Problemen in ihrem Gebiet, z.B. in Hamburg zu dem gravierenden und von Hamburg verursachten Missstand der Sauerstofflöcher: "Reduzierung der Sauerstofflöcher", gute Absicht stellt aber keinen Plan da | Die konkreten Hamburger Maßnahmen wurden in den AG abgestimmt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0029 | Klimawandel muss in Planung miteinbezogen werden; Begründung: für das Elbegebiet wurde die Frist bis 2027 in Anspruch genommen, Klimawandel darf nicht ausgeklammert werden. | entspricht der Umsetzungspraxis | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0030 | Forderung nach angemessene Vorgehensweise bei der Umsetzung der Maßnahmen und Befürchtung überproportional finanzielle Belastungen. | Die Maßnahmen nach WRRL werden auf Kosteneffizienz und ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0030 | BPE HH, Kap. 8: Anhörungsphase verfehlt ihr eigentliches Ziel, nämlich potentiell Betroffene einzubinden -> Die vorgelegten Pläne und Programme haben überwiegend deskriptiven Charakter und enthalten wenig konkrete Aussagen zu konkreten Maßnahmenplanung, so dass potentiell Betroffene nicht erkennen können, inwieweit sie konkret von der Umsetzung der Pläne und Programme berührt sein werden. | Die Maßnahmenplanungen erfolgen analog zu den Vorgaben der WRRL. Die Betroffenen Betriebe/Institutionen werden rechtzeitig an der konkreten Maßnahmenplanung beteiligt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0030 | BPE HH, Kap. 8: Umfang der Betroffenheit und finanzielle Auswirkungen ist für den DB Konzern nicht abzuschätzen; Begründung: Das Maßnahmenprogramm stellt eine Rahmenplanung mit einer Vielzahl von überörtlichen umzusetzenden konzeptionellen Maßnahmen dar. | Die Maßnahmenplanungen erfolgen analog zu den Vorgaben der WRRL. Die Betroffenen Betriebe/Institutionen werden rechtzeitig an der konkreten Maßnahmenplanung beteiligt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0030 | BPE HH, Kap. 8: Rechtzeitige und ergebnisoffene Einbindung der betroffene Konzernunternehmen in künftige Besprechungen und Abstimmungen mit Industrievertretern zur Umsetzung der BWP und Maßnahmenprogramme, ebenso wie zu behördlichen Entscheidungen. Einbindung kann über die regionalen Projektkoordinierungsgruppen erfolgen. | Die jeweils betroffenen regionalen Projektkoordinierungsgruppen werden beteiligt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0030 | BPE HH, Kap. 8: Rechtzeitige Information der jeweils lokal betroffenen Standorte über die konkrete Maßnahmenplanung. Dabei sind mögliche Alternativen und deren Kosten aufzuzeigen. Information kann über die regionalen Projektkoordinierungsgruppen erfolgen. | Die jeweils betroffenen regionalen Projektkoordinierungsgruppen werden rechtzeitig informiert. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0030 | BPE HH, Kap. 5: Grundlage jeder Entscheidung muss das Verhältnismäßigkeitsprinzip sein, gerade vor dem Hintergrind der Kostenbelastung, Verweis auf Art. 4 Abs. 5 der EG-WRRL. | Die Maßnahmen nach WRRL werden auf Kosteneffizienz und ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0030 | Berücksichtigung der monetären Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke, Wasserverbände und weitere Gewässernutzer bei der Aufstellung der BWP und Maßnahmenprogramme; Begründung: Betrachtung nicht nur unter ökologischen Geschichtspunkten. Viele OWK werden in Deutschland für verschiedenste Zwecke genutzt (Energiegewinnung, Verkehrswege, Freizeit, Kühlwassernutzung, etc.). | Die Maßnahmen nach WRRL werden auf Kosteneffizienz und ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. Die Gewässernutzungen werden im Rahmen der HMWB-Ausweisung berücksichtigt. | Freie und Hansestadt Hamburg | ||
BP-HH0030 | Für bestehende Standorte darf es keine Betriebsbeschränkungen geben, es müssen vielmehr Spielräume für existenzsichernde Investitionen bestehen bleiben. | Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren. | Freie und Hansestadt Hamburg |