Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0091 Analog gilt dies für die Behandlung von Misch- und NSW. Maßnahmen an Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und NSW mit dem Ziel der durchgängigen Erreichung des S t.d . T. müssten in den ABK benannt werden. Hinsichtlich NSW-Entsorgung verweisen die Aufgabenträger in den ländlichen Gebieten des LK jedoch auf die Aufgabentrennung und diesbezügliche Zuständigkeit der Kommunen, und auch hinsichtlich der Teilortskanalisation sind die Aufgaben in den ABK teilweise noch lückenhaft. Es wird als erforderlich angesehen, die Maßnahme 11 nach LAWA-Katalog (Optimierung der Betriebsweise von Anlagen zur Ableitung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser) zur Anwendung zu bringen. Diese Maßnahme birgt ein hohes Potential hinsichtlich der Reduzierung der stofflichen Belastung der Gewässer. Maßnahme 11 wurde als Bestandteil der Maßnahme 12 mit zugewiesen, da keine flächendeckenden Informationen zu den Misch- und Niederschlagswasserentlastungen in Sachsen vorliegen. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Die Herstellung der ökologischen durchgängigkeit an privaten Querbauwerken ist ebenfalls schwer zu erreichen. Das in Sachsen vorhandene Förderprogramm ist für viele Eigentümer nicht ausreichend um die Maßnahmen realisieren zu können. Muss im Einzefall entschieden werden. Dazu muss auch ein entsprechendes Fingerspitzengefühl entwickelt werden, da es sich um eine gesetzliche Regelung nach SächsWG § 91b handelt. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Vielfach werden in den Maßnahmeplänen konzeptionelle Maßnahmen aufgeführt. Wie diese Beratungs- und Fortbildungsmaßnahmen einen Anteil zur Zielerreichung liefern können, wird nicht erklärt. Vielmehr sind u.E. hier verbindliche Regelungen mit klaren Zielsetzungen nötig. Die konzeptionellen Maßnahmen sind insbesondere zur Klärung der Belastungssituation (vertiefende Untersuchungen, Sanierungskonzepte) als auch als Informationsveranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Beratung z.B. für Landwirte zur konservierenden Bodenbearbeitung von Bedeutung und werden eine wichtige Rolle bei der Maßnahmenumsetzung vor Ort spielen. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Bzgl. Maßnahmen zu Nährstoffeinträgen in das Grundwasser: In der ersten Periode des Bewirtschaftungsplanes beschränkt man sich ausschließlich auf freiwillige Maßnahmen der Landwirtschaft. Hier sei erwähnt, dass die bisherige Anwendung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft die Belastungs- situation der GWK, für welche u.U. Fließzeiten bis zu 100 Jahren ausgewiesen wurden, nicht nachhaltig verbessert hat. Es ist also fraglich ob mit den in den Plänen verankerten Maßnahmen die Zielerreichung in den GWK bis zum Jahr 2027 überhaupt möglich ist. Auch die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes/ Trendumkehr wird so nicht sichergestellt. " Die FGG Elbe hat sich darauf verständigt, nach Art. 4, Abs. 4 WRRL vorzugsweise die Fristverlängerung als Ausnahmetatbestand in Anspruch zu nehmen. Weniger strenge Umweltziele werden im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur in wenigen Ausnahmefällen in Anspruch genommen, sofern aufgrund belastbarer Daten festgestellt wurde, dass der gute Zustand bis 2027 nicht erreicht oder die erforderlichen Verbesserungen bis 2027 nicht realisiert werden können. Grundsätzlich liegen für eine deutlich höhere Anzahl Wasserkörper Anhaltspunkte vor, die eine Inanspruchnahme von weniger strengen Umweltzielen rechtfertigen könnten. Da die Datenlage eine solche Zuordnung jedoch oftmals noch nicht eindeutig zulässt, wurden für diese Wasserkörper zunächst Fristverlängerungen in Anspruch genommen. keine Freistaat Sachsen
SN0092 Bzgl. der Bewirtschaftungsziele erheben wir Einspruch zu eventuellen Maßnahmen, die der historisch gewachsenen naturnahen Nutzung der Wassermühlen widersprechen, weil der Mindestwasserabfluss und die Gewässerdurchgängigkeit gewährleistet sind. Durch die historischen Wasserkraftanlagen haben sich die Wasserverhältnisse seit mehr als 500 Jahren vollkommen ökologisch an die Natur angepasst und so einen eigenen Naturraum mit eingestelltem ökologischen Gleichgewicht darstellen. Der Dem Erhalt der Funktion historischer Wassermühlen gefährdende eventuelle zukünftige Bewirtschaftungsziele werden vollinhaltlich abgelehnt. Im Zusammenhang mit den Querverbauungen geht es überwiegend um die nicht gewährleistete Durchgängigkeit. Deshalb wurden in den Bewirtschaftungsplänen und zu den Hintergrunddokumenten diejenigen Oberflächenwasserkörper mit einem Kreuz versehen, bei denen Maßnahmen zur Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit als für die Zielerreichung nötig erachtet wurden. Die Gewässer wurden dabei teilweise priorisiert. Der OWK Gimmlitz-2 ist mit einem Kreuz bei Maßnahme 61 - Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses versehen. Die Maßnahme 69 - Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen ist nicht vergeben worden, d.h. für die erste Umsetzungsphase bis 2012 steht der OWK Gimmlitz-2 nicht im Fokus. Derzeit liegt noch keine flächenschafte Maßnahmenplanung vor. keine Freistaat Sachsen
SN0092 Wir erwarten weiterhin eine Bewertung unter Beachtung der konkreten örtlichen Gegebenheiten (Gimmlitz-2), insbesondere beim Mindestwasserbflusses. Dieser regelt sich nach den niederschlagsrelevanten Gegebenheiten zu den klimatischen und morphologischen Bedingungen der Gimmlitz alljährlich. Dieser Sachverhalt muss bei genauer Ortskenntnis, Studium der Niederschlagsverhältnisse und weiterer Erkenntnistiefe realistisch betrachtet werden. Die Genehmigungsbehörde setzt die erforderliche Mindestwasserführung fest. Dabei werden die hydrologischen Verhältnisse des jeweiligen Gewässers beachtet. Eine jährliche Anpassung nach den Witterungsverhältnissen an der Gimmlitz ist jedoch unrealistisch. keine Freistaat Sachsen
SN0093 Entfernung bürokratischer Hindernisse bei der Anwendung stoffeintragsminimierender Flächenbewirtschaftung u.a. die Regelung, die nach einer fünfjährigen ununterbrochenen Bestellung von Flächen Feldgras unumkehrbar den Dauergrünlandstatus vorsieht Der Hinweis zur Änderung der Regelung nach EU-Verordnung 796/2004 und 239/2005 soll in den Ausführungsbestimmungen zu geplanten AuW-Maßnahmen, die im Zuge der Modulation ab 2010 neu angeboten werden, entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. begrünte Gewässerrandstreifen entsprechend der o.g. Verordnung nach fünf Jahren umgebrochen werden. Die Regelungen sehen vor, dass dieses Ziel durch genau definierte Ansaatmischungen oder andere geeignete Maßnahmen erreicht wird. Die entsprechenden Vorschläge des Freistaates Sachsen stehen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission. Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0093 Bei der Veränderung Gewässerstruktur ist der Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen auf ein Minimum zu beschränken und muss grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegen. Entsprechende natürliche Veränderungen sind ggf. auch eigentumsrechtlich nachzuvollziehen. Keine entschädigungslose Zurverfügungstellung. Maßnahmen zur Strukturverbesserung von degradierten OWK werden immer unter Berücksichtigugn der Eigentumsverhältnisse bei den angrenzenden Flächen geplant und durchgeführt. Dies geschieht in Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern. keine Freistaat Sachsen
SN0093 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0093 Ein großes Problem stellt die Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen dar. Kritikpunkt ist die Nutzung dieser Flächen zur Renaturierung der Flüsse. Die Belastung durch Maschinen und Geräte ist sehr hoch und führt zu dauerhaften Schäden. Teilweise sind auch Bereiche betroffen, die nicht zu den Gewässerrandstreifen gehören. Hier muss der Gesetzgeber einen finanziellen Ausgleich für den landwirtschaftlichen Nutzer und Eigentümer leisten. Besser ist natürlich eine eindeutigere Reglung zur Verhinderung solcher Schaden. Eine Vermeidung von strukturellen Bodenschäden (z.B. Verdichtungen) ist bereits Bestandteil der Guten fachlichen Praxis nach BBodG und aus diesem Grund keine förderwürdige Maßnahme. Eine mögliche Förderung als Investitionsbeihilfe müsste im Einzelfall geprüft werden. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Ebenso ist festzustellen, dass bei Anpassung der Anlagen nach dem Stand der Technik im Einzel-fall noch keine Zielerreichung gewährleistet ist. Besonders hinsichtlich der bewerteten Stoffe Gesamtphosphor und Ammonium ist zu beachten, dass die eintretende Abkehr von der zentra-len Erschließung auch einen geringeren Anschluss an Kläranlagen mit gezielter Nährstoff-eliminierung bedeutet und damit eine entsprechend geringere Einleitfrachtminderung zu erwarten ist. Die Fragestellung muss im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Im Hinblick auf die sächsischen Punktquellen aus Kommunen und Haushalten sei darauf hinge-wiesen, dass der LAWA- Maßnahmekatalog diese Belastungsart für Grundwasserkörper nicht berücksichtigt. Die Maßnahmeprogramme beinhalten dahingehende Maßnahmen nicht. Das sind für GW diffuse Eintragsquellen, die entsprechend dem LAWA-Papier behandelt wurden. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Durch die veränderte Gesamtstrategie und neue Förderbedingungen für die kommunale Abwas-serbeseitigung in Sachsen hat sich dieses mit hoher Wahrscheinlichkeit für einige Grundwasser-körper in relevantem Umfang geändert. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Kleinkläranlagen entsprechend Stand der Technik zu sanieren. Eine gezielte Reduzierung der Nährstoffbelastung geht damit in der Regel nicht einher. Es bleibt offen, ob und wie diese Belastungen in die Be-trachtung eingehen. Das sind für GW diffuse Eintragsquellen, die entsprechend dem LAWA-Papier behandelt wurden. keine Freistaat Sachsen
SN0094 "Anmerkung: Die aufgeführten Maßnahmen sind sehr allgemein formuliert und lassen einen konkreten Handlungsrahmen noch nicht erkennen." Eine weiter Untersetzung von konkreten Detailmaßnahmen war aufgrund der erforderlichen umfangreichen Arbeiten nicht möglich. keine Freistaat Sachsen
SN0094 "HGRD-MP: Anlage 4, Tabelle 3, S. 153 Löbauer Wasser 1 --> Nr. 61 streichen (Zuordnung fachlich nicht nachvollziehbar)" Geändert (WKA zurzeit nicht in Betrieb) Tabelle 3 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen