Drei Jahre nach Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans ist ein Zwischenbericht mit einer Darstellung der Fortschritte bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms zu erstellen. Ergänzend zur im Dezember 2024 erfolgten elektronischen Berichterstattung an die EU-Kommission stellt die FGG Elbe beispielhafte Maßnahmen verschiedener Bundesländer und Handlungsfelder vor. Weitere Informationen finden Sie hier.