Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
SN0094 "Für den Grundwasserkörper EL 1-6-1 ,,Sandstein Sächsische Kreide"" die Prognose ,,...der Verbesserung in den guten chemischen Zustand...bis 2015"" in Aussicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Prognose jedoch nicht fristgemäß und aller Wahrscheinlichkeit auch nicht bis 2027 zu erreichen. Daher sollte das Bewirtschaftungsziel für den Grundwasserkörper auf ,,weniger strenge Umweltziele"", nur hilfsweise mindestens auf ,,Fristverlängerung“ auf der Grundlage ,,Technischer Unmöglichkeit"" und ,,natürlicher Gegebenheiten"" abgeändert werden. Bei letzterem muss die perspektivische Möglichkeit gewahrt bleiben, bei Notwendigkeit auch weniger strenge Umweltziele für den GWK quantifizieren zu können. gilt im Prinzip auch für WK der OWK Mulde 4 (DESN_54_4)," Wird als Fristverlängerung hilfsweise belassen auf der Grundlage technischer Unmöglichkeit und natürlicher Gegebnheiten. Es wird im nächsten Bewirtschaftungszeitraum die Frage weniger strenger Umweltziele geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 27 Es erfolgte eine neue Einstufung der FWK in die entsprechenden Kategorien. In der Auswertung von 2004 erfolgte bekanntlich nur eine vorläufige Zuordnung. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Kopplung des Ziels „gutes ökologisches Potential“ an die Kategorien künstlicher Wasserkörper (AWB) und erheblich veränderter Wasserkörper (HMWB), während für die natürlichen Wasserkörper (NWB) die höhere Zielstellung „guter ökologischer Zustand“ besteht. Für die Einstufung AWB sind die genannten Kriterien unstrittig. Für HMWB ist die Kriterienpalette erweitert worden. Dies ist u. E. eine sehr großzügige „zielorientierte“ Erweiterung. Folglich hat der Anteil dieses Typs nicht unerheblich zugenommen." Die Neuzordnung ist erfolgt, um ein transparentes standardisiertes Verfahren anzuwenden, das frei ist von subjektiven Einschätzungen. Dadurch ist eine Gleichbehandlung aller Wasserkörper gewährleistet. Von einer "großzügigen zielorientierten Erweiterung" zu sprechen, ist nicht nachvollziehbar. Die restriktiven Nutzungen "Siedlungen und Verkehrswege" können nicht ohne Weiteres aus der Landschaft entfernt werden. Eine Zunahme der HMWB ist nicht zu verzeichnen, da sich der Anteil der HMWB bei den Fließgewässer-Wsserkörpern von 26 % (Bestandsaufnahme) auf ca. 20 % reduziert hat. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 35 Die gegenwärtige stark propagierte konservierende (pfluglose) Bodenbearbeitung, auch „Direktsaat“ genannt, ist bezüglich der Minimierung des Nährstoffeintrags ins Gewässer zweifellos positiv einzuschätzen. Wegen des notwendigen erhöhten Einsatzes von Herbiziden entstehen jedoch neue Gefährdungen für Oberflächen- und Grundwasser. In Bayern ist deshalb diese Art der Bodenbearbeitung nur unter Verzicht einer erhöhten Herbizidanwendung zulässig. Für Sachsen ist das gleiche zu fordern. Darüber hinaus sind Regelungen notwendig, um langfristigen Bodenstruktur- schäden durch die Direktsaat vorzubeugen (Bodenverdichtung, verminderte Fähigkeit zur Wasserretention)." "Bei der Umsetzung der Maßnahmen (z.B. dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung) ist es dringend erforderlich , dass die notwendigen Arbeiten (z.B. Einarbeiten von Ernterückständen) fachgerecht und zielgerichtet durchgeführt werden, damit mögliche negative Auswirkungen (z.B. verstärktes Auftraten von Schaderregern) minimiert werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann darüber hinaus je nach Standort und jährlichem Witterungsverlauf stark variieren, bei einer sachgerechten und gesetzeskonformen Anwendung kann ein Übergang in die Gewässer vermieden werden. Negative Veränderungen der Bodenstruktur durch Direktsaat-Verfahren sind bei sachgerechter Durchführung auszuschließen. Im Gegensatz zu konventioneller Bodenbearbeitung wird die Tragfähigkeit des Bodens und die Wasserretention signifikant erhöht" keine Freistaat Sachsen
SN0097 "HGRD-BP: S. 35 Die gegenwärtige stark propagierte konservierende (pfluglose) Bodenbearbeitung, auch „Direktsaat“ genannt, ist bezüglich der Minimierung des Nährstoffeintrags ins Gewässer zweifellos positiv einzuschätzen. Wegen des notwendigen erhöhten Einsatzes von Herbiziden entstehen jedoch neue Gefährdungen für Oberflächen- und Grundwasser. In Bayern ist deshalb diese Art der Bodenbearbeitung nur unter Verzicht einer erhöhten Herbizidanwendung zulässig. Für Sachsen ist das gleiche zu fordern. Darüber hinaus sind Regelungen notwendig, um langfristigen Bodenstruktur- schäden durch die Direktsaat vorzubeugen (Bodenverdichtung, verminderte Fähigkeit zur Wasserretention)." "Bei der Umsetzung der Maßnahmen (z.B. dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung) ist es dringend erforderlich , dass die notwendigen Arbeiten (z.B. Einarbeiten von Ernterückständen) fachgerecht und zielgerichtet durchgeführt werden, damit mögliche negative Auswirkungen (z.B. verstärktes Auftraten von Schaderregern) minimiert werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann darüber hinaus je nach Standort und jährlichem Witterungsverlauf stark variieren, bei einer sachgerechten und gesetzeskonformen Anwendung kann ein Übergang in die Gewässer vermieden werden. Negative Veränderungen der Bodenstruktur durch Direktsaat-Verfahren sind bei sachgerechter Durchführung auszuschließen. Im Gegensatz zu konventioneller Bodenbearbeitung wird die Tragfähigkeit des Bodens und die Wasserretention signifikant erhöht" keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 40: Wasserkraftanlagen mit Ausleitungsstrecken In Sachsen sind zurzeit 488 Wasserkraftanlagen mit Ausleitungsstrecken registriert. Bei diesem hohen Anteil (Belastung) insbesondere sensibler FWK darf kein weiterer Ausbau der Wasserkraft an den sächsischen Flüssen erfolgen. Im Amtsblatt des Erzgebirgskreises vom 6. 5. 2009 werden zwei Anträge veröffentlicht, deren Zustimmung dem widersprechen würde. Auch wenn Fischtreppen und weitere Schutzmaßnahmen für das Gewässer und die Gewässerorganismen vorgesehen sind, sind negative Auswirkungen in jedem Fall zu erwarten." Die Forderungen der WRRL gehen über die gesetzlichen Bestimmungen nicht hinaus. Jeder Antrag auf Errichtung einer WKA ist von der Genehmigungsbehörde u.a. auf Einhaltung der Gesetze zu prüfen. Zu den ausgelegten Planfeststellungsverfahren kann und sollte Stellung genommen werden. Die Einschätzung, daß die Errichtung weiterer WKA zu einer Verschärfung des Problems führen kann, wird geteilt. Die Festlegungen des Mindestwasserabflusses und der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen sind das absolute Minimum, über das von staatlicher Seite nicht hinausgegangen wird. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 42, auch S. 88: Eine Großzahl von Querbauwerken ist nicht mehr in Nutzung, z. B. am Gablenzbach in und unterhalb der Stadt Stollberg oder am Kemmlitzbach [nicht Kemmnitzbach!] oberhalb Hirschfelde/ Rosenthal und an zahlreichen anderen Bächen der Oberlausitz sowohl im Spree- als auch im Neißegebiet. Neben den Abbauvorhaben in den Vorranggewässern sollten auch solche Anlagen mit in die Prioritätsliste aufgenommen werden." Sofern es sich um Wehranlagen des Freistaates Sachsen handelt, ist die Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhalter bereits dabei eine Vielzahl von ungenutzten Wehranlagen rück- oder umzubauen. Dabei wird, sofern es keine Gegengründe aus hydrologischer Sicht gibt, der Rückbau priorisiert. Die Einstufung als Vorranggewässer ist nebensächlich. Für Wehre in privater Hand gilt ebenso, daß die Förderfähigkeit zu Umbau- und Rückbaumaßnahmen unabhängig von einer Ausweisung als Vorranggewässer ist. Oftmals sind die Eigentümerverhältnisse bei nicht mehr genutzten Querbauwerken unbekannt. Bevor diese nicht geklärt sind, können keine Maßnahmen an den Anlagen umgesetzt werden, da diese mglw. nicht rechtskonform sind. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 85 (gilt auch für S. 109): 3.1.2 Chemischer Zustand Als Ursache der noch messbaren Insektizidbelastung der Gewässer ist auch der Einsatz der Mittel im Forst in Betracht zu ziehen. Dieser fand in den 1980er Jahren in großem Umfang statt, wobei u. a. Lindan zum Einsatz kam, z.B. im Westerzgebirge (StFB Eibenstock und Schwarzenberg), im Elbsandsteingebirge (StFB Königstein) oder im Zittauer Gebirge." wird berücksichtigt keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 86: 3.1.3 Hydromorphologischer Zustand Hier muss berücksichtigt werden, dass Grundwasser-(Trinkwasser-)Gewinnungsanlagen den Abfluss von insbesondere kleinen Fließgewässern stark verringern können. Im FWK Würschnitz I ist dies trotz der nicht mehr genutzten Trinkwassergewinnung noch ein Faktor, der zum zeitweiligen Trockenfallen führt. Berücksichtigt werden sollten auch verschiedene nicht explizit aufgeführte FWK mit ähnlicher Problematik, z.B. der Graupaer Bach oberhalb Dresden-Pillnitz, dessen geringe Wasserführung auf 12 nicht mehr genutzte Wassersammler zurückgeht. Die Mindestwasserführung bei Wasserkraftanlagen wird hier ebenfalls nicht angesprochen. Abflussdynamik: Hier fehlen Aussagen zu den ausgleichshemmenden Funktionen von Meliorationen in Feuchtgebieten." Hydrologische Informationen zur Abflussdynamik der einzelnen Fließgewässer-Wasserkörper liegen nicht flächendeckend vor. Bei der Detailplanung im Rahmen der Maßnahmenumsetzung müssen solche lokalspezifischen Probleme berücksichtigt werden. Dafür kann die Vor-Ort-Kenntnis aller Beteiligten genutzt werden. Bzgl. der Meliorationen muss geprüft werden, in welchem Ausmaß Verbesserungen möglich sind ohne die Flächennutzung signifikant zu beeinträchtigen. Dort spielen unter anderem auch Eigentumsverhältnisse der an das Gewässer angrenzenden Flächen eine nicht unerhebliche Rolle. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 116 (auch Maßnahmepläne S. 24): Überregionale Vorranggewässer: Die Ausweisung Würschnitz endet an der Einmündung des Gablenzbaches. Der oberhalb liegende Abschnitt (Beuthenbach) zeigt aber sehr naturnahe Gewässerstrukturen, welche wertvolle Habitate darstellen. Bei der Planung des Hochwasser-Rückhaltebeckens Beuthenbach muss darauf geachtet werden, dass weder die Durchgängigkeitsfunktion beeinträchtigt noch naturnahe Strukturen zerstört werden." Die Würschnitz hat auch oberhalb der Einmündung des Gablenzbach eine große Bedeutung aus naturschutzfachlicher und gewässerökologischer Sicht. Daher wurde dieser Bereich in die höchste Priorität "Kategorie 1" des sächsischen Durchgängigkeitsprogramms eingestuft. Für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit einzelner Objekte wird ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, zu dem Ihrerseits Stellung genommen werden kann. Im Planfeststellungsverfahren sollen auch naturschutzfachliche Belange berücksichtigt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 124: Begründung Fristverlängerungen: U. E. entsprechen diese Begründungen für die Fristverlängerung der Zielerreichung nur bedingt den Festlegungen und Interpretationen der WRRL. Fristverlängerungen sollten Ausnahme bleiben und nicht dem Ermessen überlassen werden, sondern an harte Parameter von hoher Validität und Reliabilität gebunden sein." Fristverlängerungen wurden in Anspruch genommen, wenn die Zielerreichung des jeweiligen Umweltzieles im Wasserkörper bis 2015 aufgrund der vorliegenden Datenbasis als unrealistisch erachtet wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass der Einwender "harte Parameter von hoher Validität und Reliabilität" vorschlagen kann, die auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden. Die Festlegungen der WRRL sind in Artikel 4 nachzulesen und wurden bei der Inanspruchnahme berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 133: Strategie zur Reduktion der Nährstoffeinträge aus diffusen Quellen bis 2015: Da die Landwirtschaftsbetriebe im hohen Maße den ökonomischen Zwängen verpflichtet sind, spielen die ökologischen Zielstellungen für die Agrarproduktion nur eine nachgeordnete Rolle. Bereits früher wurde von uns darauf aufmerksam gemacht, dass die in großem Maß in Sachsen stattgefundene Aufhebung von Trinkwasserschutzgebieten zu einer erhöhten Nährstoffbelastung des Grundwassers führt, da nunmehr ein unbeschränkter Düngereinsatz möglich ist und bestimmte besonders umweltfeindliche Hochleistungskulturen (z.B. Mais) überhaupt erst lohnend macht. Die nach der „guten fachlichen Praxis“ zulässigen Gaben dürften noch weit über denen nach den Schutzgebietsverordnungen liegen. Siehe auch Anmerkungen zu S. 35." Für die Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser wurden Maßnahmen angesetzt, die wirksam sein werden. Im Zuge der weiteren Arbeiten werden die Maßnahmen Gebietsspezifisch angepasst und deren Wirksamkeit kontrolliert. Das Beibehalten von Schutzgebieten, die ja ihre Wirkung nicht nur auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung beschränken ist als nicht zielführend einzuschätzen keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 149: Schifffahrt ""Die Elbe als Hauptgewässer in Sachsen wird als Bundeswasserstraße im nationalen und internationalen Verkehr für die Schifffahrt genutzt. Am Grenzübergang Schmilka zur tschechischen Republik wurden 2001 rund 1.400 Schiffe gezählt."" --> Bei einer Nutzung der Elbe von weniger als 4 Schiffen pro Tag sollten eindeutige Aussagen gegen einen weiteren Ausbau der Elbe getroffen werden. Dabei ist auch die zunehmend unregelmäßige Wasserführung der Elbe in Rechnung zu stellen. So fehlt im Sommerhalbjahr das Wasser für den rentablen oder gar für jeglichen Gütertransport (im Jahr 2008 ab Juni)." "Feststellung/ Ist-Aussage • Ausbau von Gewässern unterliegt entsprechenden Genehmigungsverfahren • ist außerdem nur unter den strengen Bedingungen des Art. 4 (7) WRRL zulässig (Verschlechterungsverbot)" keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 160: Finanzierung von Maßnahmen --> Zur Kostendeckung sind hohe Aufwendungen notwendig, welche durch politische Maßnahmen unterstützt werden müssen. Hierbei ist zu überdenken, ob anstatt Förderung der Automobilproduktion andere nachhaltigere und umweltrelevantere Aufgaben Priorität erhalten müssen." "• Es wird davon ausgegangen, dass die Förderpolitik des Freistaates Sachsen beibehalten wird. Z. B. plant er Freistaat Sachsen sowohl die künftige Erweiterung als auch attraktivere Ausgestaltung von Förderangboten für spezielle extensiven Bewirtschaftungsformen (z.B. Grünstreifen, Gehölzanpflanzungen) auf den Gewässerrandstreifen im Rahmen der Verwendung von Modulationsmitteln aus dem ""EU- Health- Check- Landwirtschaft"" • Entscheidung hinsichtlich Förderung Automobilindustrie oder umweltrelevanter Aufgaben nur auf hoher politischer Ebene möglich" keine Freistaat Sachsen
SN0089 "HGRD-BP: 1.2. Unklar bleibt aus den Unterlagen, ob die Ziele nur an der Messstelle eines OWK bzw. GWK zu erreichen sind oder im gesamten Wasserkörper. Gelten die Ziele für alle Gewässer oder nur für die Gewässerabschnitte im Bereich der Messstel-len der Wasserkörper?" Die repräsentative Messstelle dient zur Überwachung des ökologischen und chemischen Zustandes des jeweiligen Wasserkörpers. Grundsätzlich müssen Maßnahmen an geeigneten Stellen im OWK umgesetzt werden. In Summe müssen diese Maßnahmen zu einer Verbesserung führen, die auch an der repräsentativen Messstelle nachweisbar ist. keine Freistaat Sachsen
SN0089 Mit der Herangehensweise in Bezug auf die Emissionen auf die WK aus dem Altbergbau im 1. Bewirtschaftungsplan ist nach unserer Auffassung die Erreichung der Ziele eines guten che-mischen Zustandes der betroffenen OWK in den nachfolgenden Bewirtschaftungsplänen nicht gewährleistet. Dies ist zunächst im Einzelfall zu ermitteln. Dazu gehört zukünftig auch die Berücksichtigung der Hintergrundkonzentrationen für die Bewertung der Metalle nach der Richtlinie 2008/105/EG. Dadurch kann es möglich sein, dass einige OWK den guten chemischen Zustand doch noch erreichen. keine Freistaat Sachsen