Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-GS0093 Kap. 2.1 Belastungen Oberflächengewässer: Die zentrale Bedeutung der Gewässerunterhaltung für den ökologischen Zustand von Fließgewässern erfordert eine vertiefte Betrachtung ihrer Auswirkungen auf die Hydromorphologie. Vorschlag für Kap. 2: eigenständiger Abschnitt zur Gewässerunterhaltung und ihren teilweise weit reichenden negativen Auswirkungen auf die Hydromorphologie von Fließgewässern. Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Die Abwägung unterschiedlicher Belange erfolgt im Einzelfall unter Beteiligung der Betroffenen auf der Ebene der Bundesländer und ist nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 2.1 Belastungen Oberflächengewässer: Zusätzlich zu den im Bewirtschaftungsplan aufgeführten Belastungsarten ist die flächenhafte Landentwässerung als einer der zentralen anthropogenen Eingriffe in den Wasserhaushalt zu benennen. […] Es wird empfohlen, in den Bewirtschaftungsplan ein zusätzliches Unterkapitel Landentwässerung aufzunehmen; darin sind u.a. folgende Kriterien zu untersuchen: Umfang drainierter Flächen, davon: Entwässerung des obersten Grundwasser-Leiters; Ausbautiefe der Oberflächenwasserkörper (OWK) mit Fließgewässerlänge, davon: Entwässerung des obersten Grundwasserleiters; Anzahl Schöpfwerke und Anlagen zur Wasserhebung zur Fortleitung von Oberflächen- und Grundwasser; Anzahl wasserbaulicher Anlagen zur Regulierung des Landschaftswasserhaushalts und Nennung der nach WHG gültigen Wasserrechte. Möglicherweise ist es zweckmäßig, die Wirkungen der Landentwässerung für OWK und Grundwasserkörper gemeinsam darzustellen. Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es, einen Überblick über die Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen zu den Wasserkörpern der Oberflächengewässer können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
BP-GS0093 Belastungen Oberflächengewässer: Die Beschreibung der Belastungen ist ziemlich knapp gehalten und wenig detailliert, in einigen Punkten ist sie zudem selektiv bzw. lückenhaft. Vorschläge für Kap. 2: Für die Nachvollziehbarkeit der Schlüsseldaten zu den Anteilen der Oberflächenwasserkörper mit Belastungen durch die verschiedenen Hauptbelastungsarten ist eine konkrete Liste / Karte der betroffenen Oberflächenwasserkörper zu ergänzen; eine vollständige Karte und Liste von Querbauwerken nicht nur in Vorranggewässern, einzeln mit Bewertung ob durchgängig oder nicht; Überprüfung des Handlungsziels in der Bestandsaufnahme (Tab. 2-3); Herstellen des Bezugs zum Flussgebiet und Konkretisierug bei Flussbettregulierungen / Gewässerausbau; Liste / Karte der Talsperren; Liste / Karte sonstige antropogenen Belastungen sowie Ergänzung Landentwässerung und Hochwasserschutz Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es, einen Überblick über die Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen zu den Wasserkörpern der Oberflächengewässer können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 2.2 Belastungen Grundwasser: Benennung des belasteten Grundwasserkörpers, der aufgrund von Salzwasserintrusionen im schlechten mengenmäßigen Zustand ist. (Kap. 2.2.4. S. 37). Es handelt es sich um einen tiefen Grundwasserkörper (GWK) im Kordinierungsraum Tideelbe. Da im Kapitel 2.2.4 aufgrund des überregionalen Charakters des Bewirtschaftungsplans keine einzelnen GWK-Bezeichnungen angegeben werden, wird auch in dem genannten Fall darauf verzichtet. Es wird auf die Hintergrundinformationen der Länder verwiesen. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 3.1 Schutzgebiete Artikel 7 Absatz 1 WRRL: In Kap. 3.1 und Tab 3-1 bleibt unklar, ob industrielle und sonstige Wasserentnahmen darin mit aufgeführt sind. Eine Klarstellung ist notwendig. Es geht, wie in dem Kapitel klar ausgeführt, um Wasser für den menschlichen Gebrauch, definiert in Artikel 2 Nr. 37 WRRL. Die Definition stellt auf die Trinkwasserrichtlinie ab, umgesetzt in deutsches Recht mit der Trinkwasserverordnung, dort § 3 Absatz 1. Eine Klarstellung ist nicht notwendig. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 3.1 Schutzgebiete Artikel 7 Absatz 1 WRRL: In den Tabellen in Anhang A3-1 sind konkrete Angaben zu ergänzen/anzupassen (Entnahmemengen, Bezeichnung der Entnahmestandorte mit Klarnamen, nachvollziehbare Wasserbilanz (Grundwasser-Neubildung, Grundwasser-Entnahme), Trennung von natürlichen und künstlichen Standgewässern) Gemäß Anhang IV WRRL sind weitere Angaben im Bewirtschaftungsplan nicht erforderlich. Weitere Informationen werden bei den zuständigen Fachbehörden der Länder vorgehalten. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 3.1 Schutzgebiete Artikel 7 Absatz 1 WRRL: In den Tabellen in Anhang 3-2 sind konkrete Angaben zu ergänzen/anzupassen (zu Entnahmemengen, nachvollziehbare Wasserbilanz (Grundwasser- Neubildung, GrundwasserEntnahme)) Gemäß Anhang IV WRRL sind weitere Angaben im Bewirtschaftungsplan nicht erforderlich. Weitere Informationen werden bei den zuständigen Fachbehörden der Länder vorgehalten. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 3.5 Wasserabhängige FFH- und Vogelschutzgebiete: In Kap. 3.5 zu ergänzen ist eine Darstellung der wasserbezogenen Erhaltungsziele der NATURA-2000-Gebiete (u.a. Auswertung der Standarddatenbögen und Managementpläne) und jeweilige Bewertung des Landschaftswasserhaushalts sowie eine Auswertung der nach nationalem Naturschutzrecht bestehenden Schutzgebietsverordnungen Eine zusätzliche Darstellung der Erhaltungssziele und Bewertungen der FFH-/Natura2000-Gebiete ist keine Anforderung der WRRL und damit nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans. Weitere Informationen werden bei den zuständigen Fachbehörden der Länder vorgehalten. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap 4/5: Zustand, Fristverlängerungen Oberflächengewässer: Die im Entwurf des Bewirtschaftungsplans nicht explizit eingestandene – aber aus ihm folgende – Aufgabe der WRRL-Ziele für eine Mehrheit der Gewässer ist nicht richtlinienkonform. [...] Eine Zielerreichung von nur 14% würde die Ausnahme zur Regel machen und verstößt daher gegen die WRRL. Das Fehlen nachvollziehbarer Begründungen für die Fristverlängerungen ist ein Richtlinienverstoß. [...] Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap 4/5: Zustand, Fristverlängerungen Oberflächengewässer: Die LAWA-Empfehlungen wurden offenbar nicht einheitlich angewendet. Die Bundesländer sind nach gänzlich verschiedenen Maßstäben vorgegangen (vgl. Bewirtschaftungsplan, Anhang A 5-1). [...] Zusätzlich versucht der Bewirtschaftungsplan, die Verantwortung für die miserable Startbilanz bei der Zustandsbewertung auf Nebenschauplätze abzuschieben, indem er die massiven Zielverfehlungen einseitig den neuen, strengeren Kriterien und Bewertungsverfahren der WRRL zuschreibt (Bewirtschaftungsplan, S. 69). [...] Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap 4/5: Zustand, Fristverlängerungen Oberflächengewässer: Eine Aussicht, dass und wie die Umweltziele in den folgenden Bewirtschaftungszyklen erreichbar wären, oder eine darauf ausgerichtete Strategie ist dem Bewirtschaftungsplan nicht zu entnehmen. Forderung: Zielerreichung auf 30 % der Fießgewässerlänge in der FGG Elbe Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 4.2 Zustand Grundwasser: Neubewertung des mengenmäßigen Zustands in Tab. 2-4 u. 4-10 erforderl.: Die v.a. in Feuchtgebieten weit verbreiteten Anzeichen für einen „schlechten mengenmäßigen Zustand“ spiegeln sich nicht in der Zustandseinstufung des Grundwassers wider[..]. Der Zustand der Grundwasserkörper wurde in seiner zeitlichen Entwicklung bewertet. Diese Methodik ist nicht WRRL-konform. Auch die aktuell schlechte Grundwassersituation ist als schlechter mengenmäßiger Zustand zu werten, nicht nur die weitere Verschlechterung; Auswertung des Sondermessnetzes notwendig [..]. Durch anthropogene Veränderungen des Grundwasserspiegels hervorgerufene Schädigungen an Oberflächengewässern u. an grundwasserabhängigen Landökosysteme sind direkt in die Zustandsbewertung einzubeziehen und führen laut WRRL zur Einstufung in den schlechten mengenmäßigen Zustand [..]. Grundwasserabsenkung durch Landentwässerung und Sohlerosion der Elbe nicht berücksichtigt. [..] Vorschlag zur Bewertung des Grundwasserzustands in wasserabhängigen FFH-Gebieten anhand von Standarddatenbögen [..] Die Vorgehensweise der Zustandsbewertung ist in Kapitel 4.2.1 erläutert und entspricht den Vorgaben der WRRL, die in den Länder-Verordnungen nach LAWA-Musterverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL umgesetzt sind (i.d.R. in Anhang 9 der Verordnungen). Insofern kann die allgemeine Kritik nicht nachvollzogen werden. Sollte es Anhaltspunkte für eine konkrete fehlerhafte Bewertung im Einzelnen geben, so sollten diese an das betroffene Bundesland geleitet werden. Zur Zustandsbewertung ist der Grundwasserstand und seine zeitliche Entwicklung zu betrachten als Anzeiger für eine Übernutzung von Dargeboten. Vergleichszustand ist das Jahr 2000 (Inkrafttreten der WRRL). Es sind nicht alle, sondern nur signifikante Schädigungen von Landökosystemen zu betrachten. Nach EU-Wetland-Guidance-Dokument sind die Schutzregelungen für grundwasserabhängige Landökosysteme nicht auf deren Schutz vor Entwässerung gerichtet. - FGG Elbe
BP-GS0093 Zustandsbewertung Schutzgebiete: Der Bewirtschaftungsplan (BP) verweist pauschal auf die eigenständigen Berichte für die Schutzgebiete (S. 65). Dieser Art der Berichterstattung stimmen wir nicht zu. Es werden mind. benötigt: Angaben zum wasserbezogenen Zustand der Schutzgebiete bzgl. der Gewässerqualität [...]. Sofern diese Angaben in den separaten Berichten an die EU enthalten sind, so ist in den BP zumindest eine kurze Zusammenfassung dieser Bewertung aufzunehmen und ein konkreter Verweis/Link auf die betreffenden Dokumente, in denen diese Angaben enthalten sind [...]. Die Aussage im BP (S. 65), diese Berichte wären im Maßnahmenprogramm enthalten, stimmt zumindest für die Natura 2000-Gebiete so nicht [...] Aufgrund der fehlenden wasserbezogenen Aussagen in diesen nationalen Berichten zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie hätte im BP auch eine entsprechende Auswertung der Zusammenhänge zwischen dem Zustand der Gewässer nach WRRL und dem Zustand der wasserabhängigen Arten, Lebensräume und Schutzgebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie erfolgen müssen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Bei der Maßnahmenauswahl in Schutzgebieten durch die zuständigen Behörden der Länder ist eine Harmonisierung der schutzgebietsgspezifischen Ziele mit den Zielen der WRRL gewährleistet. Die Einhaltung der schutzgebietsspezifischen Umweltziele wird durch an die jeweiligen Ziele angepasste Überwachungsprogramme überprüft. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategien: Die Aufgabe „Überregionale Strategien zur Erreichung der Umweltziele“ zu entwickeln, wird nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Wesentlichen Anteil an dieser Zielverfehlung hat der Mangel an zielführenden Handlungsstrategien. Ein strategisches Vorgehen – soweit es in Ansätzen vorhanden ist – wird nicht konsequent bis zur Ableitung der notwendigen Maßnahmenkonzepte fortgeführt, sondern auf halbem Wege verlassen: Der Bewirtschaftungsplan entwickelt seine Maßnahmen nicht aus den Zielen, die erreicht werden sollen, sondern die Handlungsziele aus den Maßnahmen, die als „realistisch und zielführend“ angesehen werden (vgl. Verfahrensschema Abb. 5-2 im BP, S. 72). Eine Strategieentwicklung, die wirklich auf das Erreichen der Umweltziele ausgerichtet ist, müsste umgekehrt vorgehen; also die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen aus den konkretisierten Zielen (= den Reduktionserfordernissen der Belastungen) entwickeln. [...] Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen: Die Ergebnisse der 2. Anhörungsphase zu den „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ sind leider im Bewirtschaftungsplan und in seinen Zielstrategien nicht erkennbar. Die „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ selbst werden im Bewirtschaftungsplan (S. 72) nur kurz aufgelistet. Zur Strategieentwicklung wäre hier eine gründliche Vertiefung der „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ – inklusive einer vertieften inhaltlichen Auswertung der Ergebnisse der Anhörung – erforderlich. Dem Anspruch eines Strategiepapiers wird aus unserer Sicht methodisch und inhaltlich nicht entsprochen. [...] Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Der Bewirtschaftungsplan befasst sich vertiefend mit den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, indem für diese überrregionale Strategien und Handlungsziele aufgestellt wurden. Zu den Strategien sind auf der Homepage der FGG Elbe entsprechende Hintergrunddokumente eingestellt. Bei den zuständigen Behörden der Länder liegen weitere Informationen vor. Die Ergebnisse der 2. Anhörungsphase werden in Kapitel 9 des Bewirtschaftungsplans beschrieben. Ergänzung des Bezugs auf die endgültige Fassung des Dokuments zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in Kapitel 9 des Bewirtschaftungsplans FGG Elbe