Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0094 "Für den Grundwasserkörper EL 1-6-1 ,,Sandstein Sächsische Kreide"" die Prognose ,,...der Verbesserung in den guten chemischen Zustand...bis 2015"" in Aussicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist diese Prognose jedoch nicht fristgemäß und aller Wahrscheinlichkeit auch nicht bis 2027 zu erreichen. Daher sollte das Bewirtschaftungsziel für den Grundwasserkörper auf ,,weniger strenge Umweltziele"", nur hilfsweise mindestens auf ,,Fristverlängerung“ auf der Grundlage ,,Technischer Unmöglichkeit"" und ,,natürlicher Gegebenheiten"" abgeändert werden. Bei letzterem muss die perspektivische Möglichkeit gewahrt bleiben, bei Notwendigkeit auch weniger strenge Umweltziele für den GWK quantifizieren zu können. gilt im Prinzip auch für WK der OWK Mulde 4 (DESN_54_4)," Wird als Fristverlängerung hilfsweise belassen auf der Grundlage technischer Unmöglichkeit und natürlicher Gegebnheiten. Es wird im nächsten Bewirtschaftungszeitraum die Frage weniger strenger Umweltziele geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Für den Grundwasserkörper im Südraum Leipzigs sowie den durch Altlasten großflächig beeinflussten das Stadtgebiet Leipzigs abbildenden GWK sind die Voraussetzungen des § 25d Abs. 3 WHG für weniger strenge Ziele erfüllt. Für den Grundwasserkörper (GWK) SAL GW 059 (Weißelsterbecken mit aktivem und Sanie-rungsbergbau) betrifft dies sowohl den chemischen Zustand (Eisen, Sulfat) als auch den men-genmäßigen Zustand, weil die in den Braunkohleplänen definierten Laufzeiten der aktiven Tage-baue Vereinigtes Schleenhain und Profen Bergbaueinflüsse auf das Grundwasser über das Jahr 2040 hinaus vorsehen und die bergbaubedingten Grundwasserwiederanstiege prognostisch erst etwa im Jahr 2100 abgeschlossen sein werden. Im Zuge der Grundwasserwiederanstiege und dar-über hinaus werden in den Gebieten des aktiven Braunkohletagebaues und auch in den mit ihnen räumlich verzahnten Gebieten des Sanierungsbergbaues die Prozesse der Pyritoxidation und der zusätzlichen Versauerung des Grundwassers anhalten. „Weniger strenge Umweltziele“ für den chemischen Zustand auf Grund von Altlasten sind für den GWK SAL GW 059 wegen Kontaminationen des Grundwassers mit BTEX, MKW und sonstigen Kohlenwasserstoffen aus Altlasten der Industrieregion Böhlen-Lippendorf („Öko-logisches Großprojekt Böhlen“, ÖGP) (Sanierungsdauer ca. 50. Jahre) sowie für GWK SAL GW 052 auf Grund der Überlagerung zahlreicher relevanter Punktquellen (Altlasten) trotz der für SAL GW 052 vorgesehenen Altlasten-Sanierungsmaßnahmen an den relevanten Standorten hinsichtlich Chemie (Leitparameter des Operativen Messnetzes Punktquellen GW nach WRRL für SAL GW 052) notwendig." Für den GWK SAL GW 059 wurden wegen Braunkohlenbergbau weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen. Für die durch Punktquellen belasteten GWK wurde derzeit grundsätzlich die Ausnahmeregelung Fristverlängerung in Anspruch genommen. Weniger strenge Umweltziele können erst im folgenden Bewirtschaftungsplan ausreichend und nachvollziehbar begründet werden. Als Belastung auf den mengenmäßigen Zustand wirken Sanierungsbergbau und aktiver Bergbau gleichermaßen, aber mit jeweils umgekehrtem Vorzeichen. Wäh-rend der Sanierungsbergbau gegenwärtig in Größenordnungen Wasser aus der flie-ßenden Welle zur aktiven Flutung der Restlöcher entnimmt, gibt der Aktivberg-bau gehobenes Grundwasser in die Vorflut ab. In Westsachsen bzw. im Mitteldeutschen Braunkohlerevier ist dieses Verhältnis gegenwärtig weitgehend ausgeglichen, da die im aktiven Bergbau gehobenen Grundwassermengen zu großen Teilen für die Flutung der Tagebaurestseen verwendet werden können. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Für die GWK SAL GW 060, SAL GW 022, SAL GW 052, VM 1-2-1, VM 1-2-2, EL 2-1, EL 2-4 und SAL GW 058 ist die Bewertungsgrundla-ge hinsichtlich der Sulfat-Belastung darzustellen. Die LD Leipzig empfiehlt fachlich, zur Zustandsbewertung der GWK hinsichtlich Sulfat beim Vorliegen einer geogenen Hintergrundbelas-tung den Schwellenwert 500 mg/l aus der Trinkwasserverordnung (Mai 2001) anzusetzen. Für SAL GW 059 ist ein weniger strenges Umweltziel unter anderen in Form eines Sulfat-Schwellenwertes zu definieren (siehe Anlage 1 und 3) Der vom Hintergrunddokument HM für die GWK SAL GW 060, SAL GW 022, SAL GW 052, VM 1-2-1, VM 1-2-2, EL 2-1, EL 2-4 und SAL GW 058 ausgewie-sene schlechte Zustand hinsichtlich Sulfat-Belastung ist (wegen der nicht dargestell-ten Bewertungsgrundlage sprich Sulfat-Verteilungskarte) nicht nachvollziehbar. Es wird, um die Kenntnisse/ Unterlagen des Einwenders zu nutzen, eine fachliche Ab-stimmung mit dem Einwender empfohlen " "Es wurde generell nach dem ""Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zu-standes nach Artikel 4 und Anhang III der Richtlinie 2006/118/EG"", das vom LAWA-AG beschlossen wurde verfahren. Für die Regionalisierung der Messwerte standen sowohl Daten der Landesmessnet-ze als auch Daten von LMBV und MIBRAG zur Verfügung. Die Daten-grundlagen sind im WINSTYX verankert. Die Regionalisierungsergebnisse liegen im LfULG zur Einsicht vor. Grundsätzlich wurde bei oben genannten Verfahren der Grenzwert von Sulfat auf 240 mg/l gesetzt. Ein Abweichen davon ist nur auf Grund geogener Belastungen erlaubt. Die geogene Hintergrundbelas-tung wurde sowohl nach dem Für Sachsen festgelegten Verfahren als auch nach dem Verfahren der geologischen Landesdienste ausgewiesen. Dabei wurden alle hier vor-liegenden Messwerte in die Betrachtung einbezogen. Dem Einwender liegt der F/E-Bericht des LfULG vor. Das nicht nachvollziehba-re Festlegen eines willkürlichen Grenz-wertes ist entsprechend den LAWA-Vorschriften nicht gestattet. " keine Freistaat Sachsen
SN0034 "Für die in unserem Zuständigkeitsgebiet gelegenen bergbaubeeinflussten GWK wird für die Zielerreichung die Fristverlängerung gemäß Art. 4 (4) WRRL in Anspruch genommen. Die seit Auslegung der Anhörungsdokumente geführten Diskussionen im Fach- und Behördenkreis, u. a. am 05.05.09 sowie am 28./29.05.09, widerspiegeln einen wei-terreichenden Arbeitsstand in Richtung „weniger strenge Umweltziele“, was in Anbe-tracht der Langfristigkeit der in diesen Gebieten stattfindenden Stoffumwandlungs- und -transportprozesse auch gerechtfertigt ist. Diesbezüglich bedarf der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmeprogrammes der Überarbeitung/ An-passung." Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen Änderung der der Bewirtschaftungsziele --> Anpassungen text, Tabellen, Karten Freistaat Sachsen
SN0094 "Für die in unserem Zuständigkeitsgebiet gelegenen bergbaubeeinflussten GWK wird für die Zielerreichung die Fristverlängerung gemäß Art. 4 (4) WRRL in Anspruch genommen. Die seit Auslegung der Anhörungsdokumente geführten Diskussionen im Fach- und Behördenkreis, u. a. am 05.05.09 sowie am 28./29.05.09, widerspiegeln einen wei-terreichenden Arbeitsstand in Richtung „weniger strenge Umweltziele“, was in Anbe-tracht der Langfristigkeit der in diesen Gebieten stattfindenden Stoffumwandlungs- und -transportprozesse auch gerechtfertigt ist. Diesbezüglich bedarf der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmeprogrammes der Überarbeitung/ An-passung." Für die wegen des Braunkohlenbergbaus in den schlechten Zustand eingestuften GWK werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen Änderung der der Bewirtschaftungsziele --> Anpassungen text, Tabellen, Karten Freistaat Sachsen
SN0021 "Gewässer dürfen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der monetären Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände (Energiegewinnung, Verkehr, Kühlwasser, Freizeit) . Die Nutzung von Flüssen und Seen muss für diese Zwecke weiterhin möglich sein. Fließgewässer bieten darüberhinaus eine wichtige und umweltfreundliche Transportalternative zu Schiene, Straße und Flugzeug und sichern so Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Zustand und Ausbau dieser Wasserstraßen darf durch eine falsche Einstufung der Gewässer nicht gefährdet werden: W asserstraßen sind ,,erheblich veränderte Gewässer"" und müssen auch als solche klassifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftlich wichtigen Seewasserwege. " Notwendige Nutzungen der Wasserressourcen werden bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigt. Dies spiegelt sich in der Ausweisung erheblich verändertger Wasserkörper und der Definition der Umweltziele bzw. der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen wider. keine Freistaat Sachsen
SN0037 "Gewässer dürfen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der monetären Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände (Energiegewinnung, Verkehr, Kühlwasser, Freizeit) . Die Nutzung von Flüssen und Seen muss für diese Zwecke weiterhin möglich sein. Fließgewässer bieten darüberhinaus eine wichtige und umweltfreundliche Transportalternative zu Schiene, Straße und Flugzeug und sichern so Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Zustand und Ausbau dieser Wasserstraßen darf durch eine falsche Einstufung der Gewässer nicht gefährdet werden: W asserstraßen sind ,,erheblich veränderte Gewässer"" und müssen auch als solche klassifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftlich wichtigen Seewasserwege. " Notwendige Nutzungen der Wasserressourcen werden bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigt. Dies spiegelt sich in der Ausweisung erheblich verändertger Wasserkörper und der Definition der Umweltziele bzw. der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen wider. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP+ HGRD-MP: Änderungsvorschhläge (Grammatik, Rechtschreibung, Formulierungen, Textergänzungen, Ausdruck u.ä.)" Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden;detallierte Bewertung der Einzelforderungen an Einwender übergeben Anpassung gemäß Änderungsvorschlägen Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-BP: K 1.4.1.3, S. 38 Wasserüberleitungen zwischen Einzugsgebieten können unter-schiedlicher Art sein --> Definition ergänzen, was im Sinne der WRRL unter einer Überleitung zu verste-hen ist, d.h. welche Ebenen werden be-grenzt, Teilbearbeitungsgebiete , Planungseinheiten oder OWK ? " bezieht sich auf OWK "Gewässer" wurde durch "Oberflächenwasserkörper" ersetzt Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-BP: K 1.4.1.3, S. 38 „Viele dieser Talsper-ren…miteinander verknüpft.“ --> Ergänzung und Änderung: So ist zum Beispiel die Talsperre Klingen-berg als Zielpunkt der Rohwasser-überleitung TS Rauschenbach-TS Lich-tenberg-TS Klingenberg Teil der Großen Talsperrenverbundsystems Mittleres Erz-gebirge-Osterzgebirge. Der Talsperren-verbund bietet optimale Bewirtschaf-tungsmöglichkeiten durch ?eileitung von Rohwasser über ein System aus Rohrlei-tungen, Stollen, Fließgewässern, Kunst-gräben und Teichen. ""Bei Engpässen kann so Wasser an die Wasserwerke abgegeben und anhaltende Trockenperioden über-brückt werden"" --> Streichung dieses Satzes und Änderung : Die Überleitungsmengen dienen der Absi-cherung der Trinkwasserversorgung sowie zur Überbrückung bei Sanierungen von Talsperren, bei Güteproblemen und in Zeiten außergewöhnlicher Trockenheit. " Zustimmung Text ergänzt Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 114: Zulassung eigendynamischer Gewässerentwicklung: Trotz der Nennung der eigendynamischen Gewässerentwicklung und der Hervorhebung dieser sächsischen Aktivität im Bericht der FGG Elbe ist der Umfang an den sächsischen Fließgewässern noch zu gering. Nach dem Hochwasser 2002 entstandene natürliche Gewässerstrukturen wurden in vielen Fällen wieder rückgängig gemacht, z. B. Würschnitz bei Pfaffenhain (TBG Zwickauer Mulde). Es gibt nur wenige Beispiele, wo die Folgen des Hochwassers zur dauerhaften ökologischen Aufwertung genutzt wurden (z.B. Lungwitzbach, Flöha-Abschnitt)." "Für viele Fließgewässer in Sachsen mit Planungsrelevanz nach HWRM-RL wurden bereits vor Beginn der Aufstellung der ersten WRRL- Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme mit der Erstellung und Verabschiedung von umsetzungsverbindlichen Hochwasserschutzkonzepten einschließlich der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen. Es wird nun darauf ankommen, den speziellen Erfordernissen und Problemen einer nachträglichen Integration dieser Hochwasserschutzkonzepte und der damit verbundenen Maßnahmenplanungen sowie bereits erfolgten Maßnahmenumsetzungen in eine abgestimmte Gesamtstrategie für ein integratives Flussgebietsmanagement in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Nach Artikel 9 der HWRM-RL sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um den Schwerpunkt der Koordinierung der beiden Richtlinien u.a. auf die Erzielung von Synergien und gemeinsamen Vorteilen in Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele der WRRL zu legen. Die unterschiedlichen Schwerpunkte in den Erwägungsgründen der beiden Richtlinien können aber in der wasserwirtschaftlichen Praxis zu einzelfallbezogenen lokalen Maßnahmenkonflikten führen, die im Rahmen der praktischen Vor-Ort-Umsetzung durch geeignete Kompromissfindungen in Abstimmung zwischen Umweltbehörden und den Betroffenen zu lösen sind. " neues Kapitel zu "Gemeinsame Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisiko- managementrichtlinie (HWRM-RL)" Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 116 (auch Maßnahmepläne S. 24): Überregionale Vorranggewässer: Die Ausweisung Würschnitz endet an der Einmündung des Gablenzbaches. Der oberhalb liegende Abschnitt (Beuthenbach) zeigt aber sehr naturnahe Gewässerstrukturen, welche wertvolle Habitate darstellen. Bei der Planung des Hochwasser-Rückhaltebeckens Beuthenbach muss darauf geachtet werden, dass weder die Durchgängigkeitsfunktion beeinträchtigt noch naturnahe Strukturen zerstört werden." Die Würschnitz hat auch oberhalb der Einmündung des Gablenzbach eine große Bedeutung aus naturschutzfachlicher und gewässerökologischer Sicht. Daher wurde dieser Bereich in die höchste Priorität "Kategorie 1" des sächsischen Durchgängigkeitsprogramms eingestuft. Für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit einzelner Objekte wird ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, zu dem Ihrerseits Stellung genommen werden kann. Im Planfeststellungsverfahren sollen auch naturschutzfachliche Belange berücksichtigt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 124: Begründung Fristverlängerungen: U. E. entsprechen diese Begründungen für die Fristverlängerung der Zielerreichung nur bedingt den Festlegungen und Interpretationen der WRRL. Fristverlängerungen sollten Ausnahme bleiben und nicht dem Ermessen überlassen werden, sondern an harte Parameter von hoher Validität und Reliabilität gebunden sein." Fristverlängerungen wurden in Anspruch genommen, wenn die Zielerreichung des jeweiligen Umweltzieles im Wasserkörper bis 2015 aufgrund der vorliegenden Datenbasis als unrealistisch erachtet wurde. Es besteht die Möglichkeit, dass der Einwender "harte Parameter von hoher Validität und Reliabilität" vorschlagen kann, die auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden. Die Festlegungen der WRRL sind in Artikel 4 nachzulesen und wurden bei der Inanspruchnahme berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 128: Erholungsgewässer (Badegewässer): Die Erstellung der in der Badegewässerrichtlinie geforderten Gewässerprofile ist in Sachsen noch offen. Das Ziel „ausreichende Qualität“ erfordert für die Badegewässer Talsperren Bautzen und Quizdorf hohe Anstrengungen. In den Maßnahmetabellen ist Fristverlängerung 2021/2027 für das gute ökologische Potential genannt. Das ökologische Potential bestimmt die hygienisch-mikrobiologischen Parameter, insbesondere auch die gesundheitsrelevante Cyanophyceen-Massenentwicklung." Die Erstellung der Badegewässerprofile ist in § 6 der SächsBadegewVO geregelt. Die Errreichung des gutes ökologisches Potentials bis 2015 ist für die Talsperren Bautzen und Quitzdorf trotzt Maßnahmen nicht realistisch. In der EU-Badegewässerrichtlinie steht dieGefahrenabwehr der Badenden im Vordergrund. Wenn nicht akzeptable Cynobakterienkonzentrationen vorliegen, müssen Maßnahmen zur Vermeidung einer Exposition der Badenden gegenüber dieser Gefahr ergriffen werden (Artikel 8 EU-Badegewässerrichtlinie). Die ausreichende Badegewässerqualität nach EU-Badegewässerverordnung wird nur nach bakteriologischen Kriterien eingestuft und kann unabhängig vom guten ökologischen Potential nach EU-WRRL erreicht werden. Aufnahme Gewässerprofile Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 130: Überwiegender Teil der sächsischen Oberflächenwasserkörper liegt vollständig oder teilweise in NATURA 2000-Schutzgebieten: Eine Darstellung (Diagramm, Karte oder Tabelle) sollte diese Aussage unterstützen." Im Gegensatz zum Entwurf des Bewirtschaftungsplanes ist nunmehr eine komplette Liste aller sächsischen FFH-Gebiete in Anlage 4 zu finden. In Kap. 1.4.5 ist zumindest eine zahlenmäßige Auswertung erfolgt, wieviele OWK/GWK sich ganz oder teilweise mit FFH-Gebieten überschneiden. Bestätigte FFH-MaP sind ins Maßnahmenprogramm eingeflossen. Ergänzung Verzeichnis FFH-Gebiete und entsprechender statistischer Auswertungen Freistaat Sachsen