Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0146 Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inklusive begleitender Maßnahmen: Ablehnung, soll nur auf Grundstücken erfolgen, wo Grundstücksrechte erworben wurden Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0146 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich: nicht in Bereichen, wo Drainagen vorhanden sind, hochaufwachsende Bäume mit Kronen Nachteile für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0146 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich Auenentwicklung: kein Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen für andere Nutzungen Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0146 Maßnahmen zur Anpassung /Optimierung der Gewässerunterhaltung: müssen einen ausreichenden Wasserabfluss, Funktionstüchtigkeit der Drainanlagen und Landentwässerung gewährleisten Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0147 "Raum Jeßnitz, Altjeßnitz, Raguhn: Bei der Klassifizierung der WK wurden die OWK als HMWB eingestuft; in vorliegenden Unterlagen sind sie jedoch als NWB ausgewiesen; müssen aber HMWB sein." Die erste Klassifizierung wurde nach Vorlage der vorläufigen Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ausweisung erfolgte auf dieser Grundlage in die Kategorie HMWB. Erst später lagen Richtlinien der Europäischen Kommission vor (CIS-Leitlinie, Methodik Sachsen-Anhalt), die eine erneute Überprüfung der Wasserkörper erforderten, in deren Ergebnis eine Ausweisung als NWB erfolgte. Diese Ausweisung wurde aktuell nochmals überprüft und bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0147 Die Maßnahmepläne sollten überarbeitet werden, bes. bei Maßn. hinsichtl. Düngung u. Pflanzenschutz, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen. Zunächst sind die gesetzlich bereits geregelten (grundlegenden) Maßnahmen wie die der Düngeverordnung umzusetzen. Darüber hianus erforderliche Maßnahmen werden im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich umgesetzt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0147 Das Prinzip der Freiwilligkeit sollte Beachtung finden und dabei eine breite Beteiligung (Eigentümer, Bewirtschafter, Kommunen, Unterhaltungsverbände) gesichert werden. In Sachsen-Anhalt wurde bei der Aufstellung der Maßnahmenplanung der Ansatz einer kooperrativen und freiwilligen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verfolgt. Freiwilligkeit bedeutet in diesem Zusammmenhang, dass durch die Ausreichung von Fördermitteln Anreize für dei Umsetzung der Maßnahmen gesetzt werden. Auch im zukünftigen Prozess wird es weitere Möglichkeiten zur Beteiligung am Umsetzungsprozess der WRRL geben (z. B. Beteiligung im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten bei entsprechender Betroffenheit sowie bei der Abstimmung von Einzelvorhaben).   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0147 Alle Eingriffe in das persönliche Eigentum sowie Wirtschaftseinschränkungen sind über finanzielle Entschädigungen und Ausgleichszahlungen auszugleichen. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Grundstücksfragen, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. Das Vorsehen ergänzender Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich, wobei hier Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen werden sollen. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0148 Saale-Unstrut-Elster: Bei der Klassifizierung der WK wurden die OWK als HMWB eingestuft; in vorliegenden Unterlagen sind sie jedoch als NWB ausgewiesen; müssen aber HMWB sein. Die erste Klassifizierung wurde nach Vorlage der vorläufigen Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ausweisung erfolgte auf dieser Grundlage in die Kategorie HMWB. Erst später lagen Richtlinien der Europäischen Kommission vor (CIS-Leitlinie, Methodik Sachsen-Anhalt), die eine erneute Überprüfung der Wasserkörper erforderten, in deren Ergebnis eine Ausweisung als NWB erfolgte. Diese Ausweisung wurde aktuell nochmals überprüft und bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0148 Die Maßnahmepläne sollten überarbeitet werden, bes. bei Maßn. hinsichtl. Düngung u. Pflanzenschutz, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen. Zunächst sind die gesetzlich bereits geregelten (grundlegenden) Maßnahmen wie die der Düngeverordnung umzusetzen. Darüber hinaus erforderliche (ergänzende) Maßnahmen werden im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich umgesetzt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0148 Das Prinzip der Freiwilligkeit sollte Beachtung finden und dabei eine breite Beteiligung (Eigentümer, Bewirtschafter, Kommunen, Unterhaltungsverbände) gesichert werden. In Sachsen-Anhalt wurde bei der Aufstellung der Maßnahmenplanung der Ansatz einer kooperrativen und freiwilligen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verfolgt. Freiwilligkeit bedeutet in diesem Zusammmenhang, dass durch die Ausreichung von Fördermitteln Anreize für dei Umsetzung der Maßnahmen gesetzt werden. Auch im zukünftigen Prozess wird es weitere Möglichkeiten zur Beteiligung am Umsetzungsprozess der WRRL geben (z. B. Beteiligung im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten bei entsprechender Betroffenheit sowie bei der Abstimmung von Einzelvorhaben).   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0148 Alle Eingriffe in das persönliche Eigentum sowie Wirtschaftseinschränkungen sind über finanzielle Entschädigungen und Ausgleichszahlungen auszugleichen. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Grundstücksfragen, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. Das Vorsehen ergänzender Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich, wobei hier Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen werden sollen. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0150 Die vorgeschlagenen Maßnahmen bedürfen einer Konkretisierung ihrer räumlichen Anwendung, der inhaltlichen Ausgestaltung und der terminlichen Geltung sowie der Finanzierung. Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung von Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0150 SAL06OW13-00: Gewässerschutzstreifen kommen nur sehr begrenzt in Betracht. Denkbar lediglich im Rahmen einer Förderung und sofern rückholbar f.d.Nutzung. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0150 Sonst. Maßn. zur Reduz. d. Nährstoff- u. Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der LW: Gewässerschutzstr. nur an Stellen, wo flächige Abschwemmungen zu erwarten sind, in ebenen Gebieten nicht erforderlich; auch nicht an der Bösen Sieben Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt