Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
BP_MP_ST0136 Außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten, wo eine Zielerreichung aufgrund der langen Reaktionszeiten im GW unrealistisch ist, sollen konsequent Ausnahmen von der Zielerreichung definiert werden. Für Grundwasserkörper, die den guten Zustand bis 2015 nicht erreichen, werden Ausnahmen in Anspruch genommen. Dies trifft auch für Areale außerhalb von TW-Gewinnungsgebieten zu, in denen aufgrund der natürlichen Gegebenheiten (lange GW-Fließzeiten) Ausnahmeregelungen definiert werden. Dies ist im BWP, 5.2.2, realisiert.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0136 Konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung der GWK, die die LAWA Maßnahmentypen näher definieren, sollten konstruktiv mit Wasser-und Landwirtschaft beraten und entwickelt werden. Der Vorschlag wird aufgegriffen. In den Facharbeitsgruppen des Landes sind jeweils Fachleute aus Land-und Wasserwirtschaft vertreten. Dadurch kann die Berücksichtigung von Interessen beider Fachbereiche erfolgen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0136 In bestimmten Gebieten muss unabdingbar notwendige landwirtschaftliche Feldberegnung weiterhin möglich bleiben. Das Maßnahmenprogramm des Bewirtschaftungsplans steht dieser Forderung grundsätzlich nicht entgegen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0136 Im Rahmen der Umsetzung ist so schnell wie möglich eine angemessene Finanzierungsplanung vorzunehmen. Staatlichen Förderungen ist ein wichtiger Platz einzuräumen, Förderrichtlinie sind praktikabel zu gestalten und anzupassen. "Die Finanzierung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms erfolgt in Sachsen-Anhalt vorrangig im Rahmen der Landesförderprogramme mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Landes sowie aus der Abwasserabgabe. Altlastenrelevante Maßnahmen werden soweit möglich aus dem Sondervermögen Altlasten finanziert. Eine speziell auf die Umsetzung der WRRL zugeschnittene Anpassung in der Förderung ist im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgenommen wurden. Demnach wird der Ausgleich von Mehraufwendungen und Einkommensverlusten gefördert, die durch Maßnahmen aus der Umsetzung der WRRL entstehen. Im Einzelnen handelt es sich hier um Freiwillige Gewässerschutzleistungen (Reduzierung Stickstoffsalden) und die Anlage von Blühstreifen. Zuwendungsempfänger sind Landwirte. Gefördert werden außerdem investive wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung. Zuwendungsempfänger sind u.A. Unterhaltungsverbände."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0136 Eine Umwelt-und Ressourcenkosten umfassende ökonomische Anleitung von Handlungszielen ist erst in Ansätzen erkennbar. Für die Berücksichtigung von Belastungen und den durch diese Belastungen entstehenden Kosten für die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen sieht die WRRL die Anwendung der Umwelt- und Ressourcenkosten (URK) bei der Betrachtung der Kostendeckung vor. Zur Zeit wird in Sachsen-Anhalt von einer Internalisierung dieser Kosten durch verschiedene Instrumente ausgegangen. Dazu zählen zum Einen die Einnahmen aus Mitteln der Abwasserabgabe. Zum Anderen kann davon ausgegangen werden, dass die Ausgaben Sachsen-Anhalts zur allgemeinen Steigerung der Gewässergüte im Sinne der WRRL einer Internalisierung der URK dienen. Während die Identifizierung von Instrumenten zur Internalisierung der URK abgeschlossen ist, steht die Quantifizierung von URK als weitergehende Herausforderung noch aus und wird derzeit in verschiedenen Projekten untersucht.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betr. Territorium Altkreis Nebra sofern vorgesehen ist, Zwischenfrüchte anzubauen, sollte dies gefördert werden. Damit verbundene Mehrkosten sind nicht auf den Betrieb abzuwälzen." Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Überdies ist der Anbau von Zwischenfrüchten eine Agrarumweltmaßnahme entsprechend der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die Einführung dieser Maßnahme in ST ist abhängig von den entsprechend zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landes.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betr. Territorium Altkreis Nebra Gewässerschutzstreifen sollen nur in der unbedingt erforderlichen Breite und nicht dort gepflanzt werden, wo Drainungen vorhanden sind." Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betroffenes Territorium Altkreis Nebra die jeweils zuständigen Unterhaltungsverbände für die Gewässer 2. Ordnung sollen nicht Maßnahmenträger sein, da dies über die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer hinaus gehen würde." Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Unterhaltungsverband kann selbst entscheiden ob er entsprechend der Zuwendungsrichtlinie "Naturnahe Gewässerentwicklung" Vorhabensträger bzw. Zuwendungsempfänger werden möchte. Der gesetzliche Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus § 102 WG LSA. Danach sind auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betroffenes Territorium Altkreis Nebra Der Landwirtschaft ist nicht zuzumuten, dass sie durch Beiträge Kosten oder mögliche Schadensersatzansprüche aufzubringen hat." Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betroffenes Territorium Altkreis Nebra Sofern Sohlschüttungen vorgesehen sind, wird gebeten das Unternehmen bei der Feststellung der Höhe der Sohlschütte in das Verfahren einzubeziehen." Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betroffenes Territorium Altkreis Nebra Eventuelle Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen Zustandes des im Gebiet des Unternehmens liegenden Gewässerkörper sollen nur im Rahmen des geltenden Fachrechts angewendet werden." Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten die a) grundlegenden Maßnahmen, die nicht über das geltende Fachrecht hinausgehen sowie b) ergänzende Maßnahmen auf freiwilliger Basis, wobei hier Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen werden sollen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0137 "Betr. Territorium Altkreis Nebra UN fordert - analog zu anderen Bundesländern - eine verbesserte Beratungstätigkeit, insbesondere auch flächenhaft in sensiblen Gebieten." Eine flankierende Beratung ist ein wichtiges Instrument für die erfolgreiche, zielkonfliktlösende und wirkungsorientierte Umsetzung von Maßnahmen. Die Möglichkeit ist grundsätzlich z.B. im Rahmen des EPLR gegeben, wird derzeit in ST geprüft.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0138 die Einstufung der OWK EL03OW12-00 (Fauler Bach) und EL03OW13-00 (Zahnabach od. Zahna) als natürl. Gewässer entspricht nicht den natürlichen Gegebenheiten, Zahnabach ist erheblich verändert worden Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Zahna als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. Der Ausweisungscharakter des Faulen Baches wurde in HMWB verändert   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0138 nur Maßnahmen vorsehen, die keine Umnutzung von vorhandenen Nutzungsarten landwirtschaftlicher Flächen auf Teilflächen zum Inhalt haben Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0138 Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigenen dynamischen Gewässerentwicklung inklusive begleitender Maßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung wird strikt abgelehnt "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt