Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP_MP_ST0132 | Die vorgeschlagenen Maßnahmen brauchen eine Konkretisierung ihrer räumlichen Anwendung, der inhaltlichen Ausgestaltung und der terminlichen Geltung sowie der Finanzierung. | Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung von Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0132 | Maßn. zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus der LW: nur solche vorsehen, die keine Umnutzung von LNF beinhalten; kein Ackerland aus Produktion nehmen | Direkte Nährstoffeinträge in die Gewässer sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0132 | Sonst. Maßn. zur Reduzierung der Nährstoff- u. Feinmaterialeinträge durch Erosion u. Abschwemmung aus der LW: Gewässerschonstr. nur dort anlegen, wo flächige Abschwemmungen zu erwarten sind | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0132 | Maßn. zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der LW: nur Maßn. aus gültigem Fachrecht vorsehen, ansonsten Förderung mit finanziellem Ausgleich notw. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0132 | Maßn. zur Reduzierung der Einträge von PSM aus der LW: nur Maßn. aus gültigem Fachrecht vorsehen ; keine Wettbewerbsverzerrungen für LW! | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0132 | Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: Vor Anlage von Sohlschüttungen ist Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu kontaktieren | Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte/Einzelplanungen werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen, z.B. Anlage von Sohlschüttungen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0132 | Maßn. zur Vitalisierung d. Gewässers innerh. d. vorhandenen Profils: Maßn. zur Veränderung der Sohlhöhe bedürfen Planfeststellung; sozioökonomische Betroffenheit muss untersucht werden | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0132 | Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamscihen Gewässerentwicklung werden abgelehnt; Realisierung nur auf Grundstücken, wo Grundstücksrechte erworben wurden | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0132 | Maßn. zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich: Gehölzanpflanzungen nicht in Drainagebereichen anlegen | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0132 | Maßn. zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschl. Auenentwicklung dürfen nicht zum Verbrauch von LNF führen; bisher praktizierte Nutzungsarten und Intensitätsstufen sind aufrecht zu erhalten | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0132 | Maßn. zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung müssen ausreichenden Wasserabfluss garantieren; in Gewässer einmündende Drainagen müssen funktionstüchtig bleiben | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0133 | Überprüfung der Ausweisung der Gewässer Grimmer Nuthe und Boner Nuthe als natürliche Gewässer und Neuausweisung dieser Gewässer. Begründung siehe SN | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der OWK MEL01OW02-00 (Landwehrgraben, Hauptnuthe, Lindauer, Grimmer, Boner Nuthe, Lietzoer Nuthe) als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0135 | Es wird kritisiert, dass in Sachsen-Anhalt zu viele Gewässer als "natürliche Gewässer" (hier ca. 30%) ausgewiesen wurden. Dies fällt insbesondere im Vegliech zu NI (hier 15%) auf. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte landesweit die nochmalige Überprüfung der Ergebnisse einschließlich des Gebietes des Großen Grabens. Der Ausweisungscharakter wurde bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0136 | Eindeutige Regelungen für eine besondere Berücksichtigung und Abwägung der gesetzlich vorgegebenen Verbandsaufgaben sind unabweisbar erforderlich. | "Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung ist bundes- und landesrechtlich klar geregelt. Das MLU hat dazu mit Erlass vom 20.10.2009 eine klare Auslegung getroffen. Bei den Maßnahmen der Gewässerentwicklung zur Umsetzung der WRRL handelt es sich vielfach um Ausbauvorhaben. Diese werden nicht der Unterhaltung zugerechnet. Ein investives Förderprogramm setzt bei den Unterhaltungspflichtigen Anreize zur Umsetzung von Maßnahmen. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0136 | Aufgrund des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung dürfen in trinkwasserversorgungsrelevanten Gebieten keine Ausnahmen von der Zielerreichung zugelassen werden. | Voranzustellen ist, dass in Bezug auf die Trinkwasserqualität in der gesamten FGE Elbe (national) keine Ausnahmeregelungen für Oberflächen- und Grundwasserkörper nach Artikel 4 der WRRL in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gilt festzustellen, dass für Oberflächen- und Grundwasserkörper, die zur Trinkwassernutzung heran gezogen werden, zunächst die Ziele des guten chemischen Zustands und des guten ökologischen (Oberflächengewässer) bzw. mengenmäßigen (Grundwasser) Zustands anzustreben sind. Wasserkörper mit Trinkwasserentnahmen müssen jedoch nicht nur diese Ziele des Artikels 4 gemäß den Anforderungen der WRRL erreichen. Überdies muss das gewonnene Wasser auch die Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie erfüllen. Das Ziel, die Qualitätsanforderungen der Trinkwasserrichtlinie zu erfüllen, steht für Wasserkörper mit Trinkwassernutzung somit neben den Anforderungen der WRRL. | Land Sachsen-Anhalt |