Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
---|---|---|---|---|---|
BP_MP_ST0128 | Sonst. Maßn zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens: Bewirtschafter ist zu kontaktieren; sozioökonomische Betroffenheitsanalyse ist zu erstellen | "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonst. wasserbaul. Anlagen: Erhaltung v. Stauanlagen wird gefordert, kein Ersatz durch Sohlgleiten | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zum Initiieren / Zulassen einer eigendyn. Gewässerentw. inkl. begleitender Maßn.: nur auf Grundstücken, wo Eigentumsrechte erworben wurden | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Dazu gehört auch die Prüfung der Flächenverfügbarkeit. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Förderung des natürl. Rückhaltes einschl. Rückverlegung von Deichen u. Dämmen: Verlust von Ackerland beeinträchtigt Unternehmen; durch extensive Bewirtschaftung von Deichvorland wird Gefährdung von Arbeitsplätzen befürchtet | "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt." | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Vitalisierung des Gewässers: Veränderung der Sohlhöhe erfordert Planfeststellung; Untersuchung der sozioökonomischen Betroffenheit notw.; Kompensation notw. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer: Unterhaltungsverbände als Projektträger werden abgelehnt | Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Es obliegt dem jeweiligen UHV, ob und für welche Maßnahmen er Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen aus dem Europäischen Fondsfür ländliche Entwicklung beantragen möchte. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschl. Auenentw.: UHV als Projektträger werden abgelehnt;Verbrauch an LNF wird nicht zugelassen; Nutzungsart ist aufrecht zu erhalten | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich: UHV als Projektträger werden abgelehnt; keine Gehölzpflanzungen in Drainagebereichen | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßnahmen zur Beseitigung von Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen: siehe Forderungen bezüglich Ersetzen von Stauanlagen durch Sohlgleiten | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung müssen Wasserabfl. garantieren; Drainagen müssen funktionstüchtig bleiben | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Untrhaltungsverbände sollen nicht für Durchführung von Maßnahmen der Belastungsgruppe Morphologie verantwortlich sein | Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Unterhaltungsverband kann selbst entscheiden ob er entsprechend der Zuwendungsrichtlinie "Naturnahe Gewässerentwicklung" Vorhabensträger bzw. Zuwendungsempfänger werden möchte. Der gesetzliche Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus § 102 WG LSA. Danach sind auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Reduzierung der Belastungen infolge Landentwässerung: Produktionsstandorte müssen erhalten bleiben; Maßn. nur im Rahmen des gültigen Fachrechts anwenden; ansonsten finanzieller Ausgleich bzw. Förderung notw. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Zahlen bezüglich der Wasserentnahme der Landwirtschaft zur landwirtschaftlichen Feldberegnung in Sachsen-Anhalt ergänzen | Im Bewirtschaftungsplans wird ein Überblick über die signifikanten Belastungen in den Flußeinzugsgebieten gegeben. Eine entsprechende Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Bitte um Vor-Ort-Termine | Bei der Planung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird bei Betroffenheit eine Beteiligung erfolgen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0129 | Die Vertreter der Deutschen Bahn möchten in zukünftige Besprechungen und Abstimmungen eingebunden werden. | Bei der Planung von Einzelmaßnahmen sowie im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird bei Betroffenheit eine Beteiligung erfolgen. | Land Sachsen-Anhalt |