Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP_MP_ST0126 | Anregungen aus Runde 2 Beteiligung lokale Ebene (Schreiben vom 14.08.09) und Zuarbeit über unstrittige Maßnahmen (Schreiben vom 02.06.09) berücksichtigen. | Die Anregungen aus den Beteiligungsphasen und die Zuarbeiten der unstrittigen Maßnahmen wurden geprüft. Aufgrund der erforderlichen Priorisierung konnten nicht alle Einzelmaßnahmen übernommen werden. Die Maßnahmenvorschläge werden aber aus gewässerökologischer Sicht befürwortet und in die weiteren Planungen einbezogen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0126 | Im BP (Anhang A5-1, S. 25-28) und im MP (Anhang A3-2, S. 87-97) darlegen, dass Maßnahmen nur punktuell u. nach Einzelfallprüfung umsetzbar sind. | "Der Hinweis ist richtig. Sachsen-Anhalt wird als grundlegende Vorraussetzung für morphologische Maßnahmen Trittsteineffekte nutzen. Im Rahmen der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte wird der Hinweis aufgegriffen und berücksichtigt. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0126 | Aufführung der vorgesehenen Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte im Bewirtschaftungsplan / Maßnahmenprogramm unbedingt notwendig (einschließlich Darstellung der Aufgaben/Inhalte der Gewässerentwicklungskonzepte und Auftraggeber) | Der Hinweis wird aufgegriffen. Die fehlenden Aussagen zu den Entwicklungskonzepten werden im Gewässerrahmenkonzept des Landes Sachsen-Anhalt ergänzt. | Anpassung GRK | Land Sachsen-Anhalt | |
BP_MP_ST0126 | Anhang A 3-2 aktualisieren (Wasserschutzgebiet) | Vielen Dank für den Hinweis. Die erforderlichen Änderungen sind im aktualisierten Datenstand (2009) berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0126 | eindeutige Definition der Begriffe ökologische Potenzial und ökologischer Zustand bezogen auf jeweiligen Oberflächenwasserkörper notwendig | Die allgemeinen Grundsätze zur Einstufung des ökologischen Zustandes bzw. Potentials sind im Anhang V, Ziffer 1.2 der WRRL fixiert, wobei bisher keine konkrete und einheitliche Untersetzung für die bundesweite Anwendung vorliegt. In Sachsen-Anhalt wurde eine diesbezügliche landesspezifische Methodik erarbeitet. Diese ist auf der WRRL-Hompage unter www.saubereswasser.sachsen-anhalt.de einzusehen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0126 | repräsentative Feststellung eines durchweg guten mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper wird infrage gestellt (Daten basieren nur auf sehr großflächigem Pegelnetz) | Die Bewertung der mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper erfolgt in Sachsen-Anhalt auf der Basis einer landeseinheitlich angewendeten Methodik. Diese entspricht den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie. Maßgebender Parameter ist der Grundwasserspiegel. Grundlage der Bewertung ist das aus ca. 1.200 Meßstellen bestehende Grundwasserstandsmeßnetz Sachsen-Anhalts und die daraus für die Überwachung des mengenmäßigen Zustands nach feststehenden Kriterien ausgewählten ca. 700 Grundwassermeßstellen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers: Maßnahmen zur Veränderung der Sohlhöhe bedürfen Planfeststellung; sozioökonomische Betroffenheit ist zu untersuchen | "Die Gewässer im Planungsraum SAL06OW05 (Salza) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Maßn. zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge dürfen nicht zur Herausnahme von Ackerland aus der Produktion führen (keine Umnutzung) | Direkte Nährstoffeinträge in die Gewässer sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Sonst. Maßn. zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der LW: Anlage von Schonstr. nur an Stellen mit flächigen Abschwemmungen | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Maßn. zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der LW: nur Maßn. aus gültigem Fachrecht, sonst finanzieller Ausgleich | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Anlage von Schonstr. nur im Rahmen der Förderung vorsehen, Schonstreifen müssen rückholbar in vorausgegangene Nutzung sein | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Maßn. zur Reduzierung der Einträge von PSM aus LW: nur Maßn. aus Fachrecht vorsehen; keine Wettbewerbsverzerrungen für LW | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens: sozioökonomische Betroffenheitsanalyse notwendig | Für Bereiche in denen Gewässerentwicklungskonzepte erstellt werden, werden in deren Rahmen Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: vor Rückbau von Stauanlagen ist Bewirtschafter zu kontaktieren | Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden - wie auch bei kleinräumigen Planungen - die bestehenden Nutzungsintersessen ermittelt. Darüber hinaus werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Maßnahmen zur eigendynamischen Gewässerentwicklung werden abgelehnt, da sie Umwandlung von Acker- zu Grünland bedeuten; Maßnahmen nur dort realisieren., wo Grundstücksrechte erworben wurden | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt |