Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP_MP_ST0127 | Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich: keine Gehölzanpflanzungen in Drainungsbereichen; durch Bäume Nachteile für landwirtschftliche Bewirtschaftung | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Widerspruch gegen Einstufung von 14 einzeln aufgeführten OWK als NWB (sind HMWB) | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere als natürliche Wasserkörper wurden bestätigt. Dies trifft nicht auf das Gewässer Fauler Bach zu, hier erfolgte nach Überprüfung eine Änderung des Ausweisungscharakters in HMWB. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts einschließlich Rückverlegung von Deichen und Dämmen führen zum Verlust von Ackerland und extensive Bewirtschaftung von Grünland (Deichvorland) zur Gefährdung von Arbeitsplätzen | "Zu beachten sind primär die Forderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Deichrückverlegungen an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig sind, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden daher derartige Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt." | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwässerung dürfen nicht zum Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen führen; bisher praktizierte Nutzungsarten sind aufrecht zu erhalten | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0127 | Maßnahmen zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung müssen Wasserabfluss gewährleisten, Drainagen müssen funktionstüchtig bleiben | "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Einstufung von 10% der Gewässer als NWB in MEL 05 und 06 ist ungerechtfertigt; Einstufung soll überprüft werden | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung der Ergebnisse. Gegenwärtig liegen für die Gewässer in den Betrachtungsräumen MEL 05 (Milde-Biese-Aland) und MEL 06 (Jeetze-Seege) keine Erkenntnisse vor, die eine Änderung der vorgenommenen Ausweisung rechtfertigen würden. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Aus Maßnahmearten in Koordinierungsräumen und Planungseinheiten des Maßnahmenprogramm ist nicht zu erkennen, welche konkreten Maßnahmen an welchen Standorten durchgeführt werden sollen. | "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Bei Einstufung der Gewässer als AWB, HMWB, NWB wurde Sozioökonomie nicht betrachtet und abgewogen. | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Dabei erfolgte eine Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte hinsichtlich der Auswirkung von Maßnahmen auf vorhandene Nutzungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus LW: nur Maßn. ohne Umnutzung von LNF vorsehen; keine zusätzlichen Abstandsregelungen erforderl.; Ackerland nicht aus Produktion nehmen | Direkte Nährstoffeinträge in die Gewässer sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Anlegen von Schonstr. nur im Rahmen der Förderung vorsehen, Schonstr. müssen rückholbar in ursprüngl. Nutzung sein | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Sonst. Maßn. zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der LW nur an Stellen mit flächiger Abschwemmung notw. | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der LW nur aus gültigem Fachrecht vorsehen, sonst Förderung notw. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen aus der LW nur aus gültigem Fachrecht vorsehen, sonst Förderung notw. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Reduzierung der PSM-Einträge aus der LW nur aus gültigem Fachrecht vorsehen, keine Wettbewerbsverzerrung | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0128 | Maßn. zur Umsetzung und Aufrechterhaltung von spez. Gewässerschutzmaßnahmen in TWSG sind finanziell auszugleichen | Nach § 52 Abs. 3 WG LSA ist der Ausgleich bei Einführung des Wasserentnahmeentgeltes möglich. | Land Sachsen-Anhalt |