Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0130 ID 1538, 1540: Gewässerschutzstreifen nur dort anlegen, wo Gefälle zum Gewässer besteht u. Düngerausbringung nicht mit pneumat. Düngerstreuer erfolgt u. abtriftarme Düsen bei Applikation von PSM eingesetzt werden. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0130 ID 1656: Verzicht auf Anlage eines zusätzlichen Gewässerschutzstreifens wegen geringen Gefälles. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0130 ID 1656: Nutzen einer Verdichtung bzw. Anpflanzung von Ufergehölzen am linken Ufer der Helme für Gewässerqualität nicht erkennbar Die Maßnahme ist nicht mehr zur Umsetzung in diesem Bewirtschaftungszeitraum 2010-15 vorgesehen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0130 ID 1656: Rückverlegung des Deiches führt durch Flächenverlust zu erhebl. Belastungen für Unternehmen. Die Maßnahme wurde aus dem Maßnahmenprogramm gestrichen. Änderung Maßnahmenprogramm Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0131 Geplante Maßnahmen sind hinsichtlich des Zustandes der Aller nicht für Erfüllung der Ziele nach EU-WRRL ausreichend. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum 2009-2015 überwiegend in Vorranggebieten und prioritären Wasserkörpern. Weitere Maßnahmen für die übrigen Gebiete werden für die nächsten Bewirtschaftungszeiträume vorgesehen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0131 Maßnahmenprogramm ohne definierte und ausreichend geplante Maßnahmen, es fehlen konkrete Ortsbezeichnungen. "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0131 Zentrale Abwasserentsorgung ist Aufgabe der Kommunen nach Wassergesetz LSA, sollte nicht als Maßnahme nach EU-WRRL deklariert werden. Die Maßnahmen der Abwasserentsorgung zur Beseitigung von Punktquellen erfolgen richtlinienkonform. Die WRRL koordiniert das optimale Zusammenspiel mehrerer umweltrelevanter EU-Richtlinien.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0131 Wichtige Parameter sind nur aus Kartenwerken ersichtlich - ohne Gewässerkennung, Ländergrenzen und Ortsbezüge; ist benutzerunfreundlich. Der Bewirtschaftungsplan und die Betrachtungstiefe richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL. Die Betrachtungstiefe orientiert sich an den Wasserkörpern. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0131 Im Bewirtschaftungsplan fehlen für die Aller wesentliche Maßnahmen (Aufzählung der zu ergänzenden Maßnahmen auf S. 5 der Stellungnahme). Die Oberflächenwasserkörper mit der Aller als Hauptgewässer (WESOW01-00 und WESOW02-00) sind keine Vorranggewässer der Gewässerentwicklung. Der OWK WESOW01-00 federführend von Niedersachsen bearbeitet. Daher konnten Einzelmaßnahmen aufgrund erforderlicher Priorisierung zunächst nicht im Maßnahmenprogramm für den ersten Bewirtschaftungszeitraum berücksichtigt werden. Die Maßnahmenvorschläge werden aus gewässerökologischer Sicht jedoch befürwortet und in die weiteren Planungen einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0131 Im Bewirtschaftungsplan fehlen für die Aller die Zuordnung von genannten Maßnahmen und die Verknüpfung zu bestehenden Restriktionen des Naturschutzes in den Schutzgebieten komplett Die Oberflächenwasserkörper mit der Aller als Hauptgewässer (WESOW01-00 und WESOW02-00) sind keine Vorranggewässer der Gewässerentwicklung. Der OWK WESOW01-00 federführend von Niedersachsen bearbeitet. Daher konnten Einzelmaßnahmen aufgrund erforderlicher Priorisierung zunächst nicht im Maßnahmenprogramm für den ersten Bewirtschaftungszeitraum berücksichtigt werden. Die Maßnahmenvorschläge werden aus gewässerökologischer Sicht jedoch befürwortet und in die weiteren Planungen einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0131 Gründliche Überarbeitung des Maßnahmenprogramms notwwendig, um synergetische Effekte mit anderen Gesetzen und Richtlinien (z. B. FFH-Richtlinie, Naturschutzgesetz LSA) nutzen zu können Bei der Maßnahmenauswahl war und ist es explizit vorrangiges Ziel die genannten Richtlinien und Gesetze (z. B. FFH-RL, NatSchg LSA) mit einzubeziehen. Der erhobenen Forderung wird/ wurde insofern bereits entsprochen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0131 Es fehlt eine Auswertung bereits bestehender o. die Einbindung geplanter Revitalisierungsprojekte u. / o. Maßn. zur Förderung der ökolog. Durchgängigkeit (Ergänzung in Tab. 3 notwendig.). Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum 2009-2015 überwiegend in Vorranggebieten und prioritären Wasserkörpern. Weitere Maßnahmen für die übrigen Gebiete werden für die nächsten Bewirtschaftungszeiträume vorgesehen. Die Aller und ihre Nebengewässer liegen nicht in prioritären OWK, deshalb sind dort noch keine Maßnahmen zu Morphologie/Durchgängigkeit enthalten. Die gegebenen Hinweise zu Unterhaltung, Uferrandstreifen usw. sind richtig. Sie werden bei der Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte zu berücksichtigen sein.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0132 Geplanter Maßnahmenentwurf zur Einrichtung von Gewässerschutzstreifen u. der dauerhaft konservierenden Bodenbearbeitung wird abgelehnt (MEL 05 OW 02-00 u. MEL 06 OW 27-00) Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0132 Es wird die Frage gestellt, wie die als HMWB eingestuften OWK zukünftig entwickelt werden sollen. "Wenn im Ergebnis des Monitorings das ökologische Potenzial mit schlechter als gut bewertet wird, sind entspr. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu ermitteln. Diese Maßnahmen werden im Rahmen weiterer Detailplanungen benannt und die sich daraus ergebende Nutzungskonflikte und Betroffenheiten werden abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0132 Es wird die Frage gestellt, wie die als HMWB eingestuften OWK zukünftig entwickelt werden sollen. Grundlage für die Zielvorgaben erheblich veränderter Oberflächenwasserkörper ist das ökologische Potential. Auf dessen Basis werden Maßnahmen grundsätzlicher und ergänzender Art abgeleitet und im Rahmen der anstehenden Gewässerentwicklungskonzepte konkretisiert. Eine ergänzende Darstellung wird in das Gewässerrahmenkonzept aufgenommen. Anpassung Gewässerrahmenkonzept Land Sachsen-Anhalt