Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP_MP_ST0236 | Verluste an Landwirtschaftlicher Nutzfläche und eine Verringerung der Erträge sind in Hinblick auf die Sicherung der Versorgungssituation mit Nahrungsmitteln und Energie zu vermeiden. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die endgültige Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0236 | Das Prinzip der Freiwilligkeit für ergänzende Maßnahmen ist strikt zu wahren, solche Maßnahmen sollen in Nachhinein nicht verpflichtend werden. Finanzmittel müssen die betroffenen Bewirtschafter, ggf. Eigentümer, erreichen. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0236 | Grundlegende Maßnahmen sollen insofern konkretisiert werden, dass die anzuwenden Rechtsvorschriften mit benannt werden. Dies betrifft vor allem Maßnahmen der Düngung und des Pflanzenschutzes. | Die Rechtsvorschriften, auf denen die grundlegenden Maßnahmen basieren, sind differenziert für die einzelnen Bundesländer im Anhang 2-1 zum Maßnahmenprogramm der FGG Elbe enthalten. Grundlegende Maßnahmen zu Düngung und Pflanzenschutz gehen größtenteils auf die Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12.12.1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (umgesetzt auf Bundesebene durch die Düngeverordnung). | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0236 | Kommt es bei der Umsetzung grundl. Maßnahmen zu Auflangen und Beschränkungen, die über die gute fachl. Praxis hinaus gehen, so sind Ertrageinbußen und Mehrkosten auszugleichen (siehe auch WG LSA). | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0236 | Bei der Maßnahme "Absicherung von Mindesabständen zu Oberflächengewässern" ist der rechtl. Bezug zum Pflanzenschutzgesetz, keinesfalls aber zum Dünge-und Abfallrecht herzustellen. | Mindestabstände beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ergeben sich aus den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes und für das Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff und Phosphor aus den Regelungen der Düngeverordnung. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0237 | Die Maßnahmenpläne sollen insbesondere bei Düngung und Pflanzenschutz für Maßnahmen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, überarbeitet werden. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0237 | Das Prinzip der Freiwilligkeit sollte beachtet werden und eine breite Beteiligung (Eigentümer, Landwirte, Kommunen, Untrhaltungsverbände und Behören) gesichert werden. | In Sachsen-Anhalt wurde bei der Aufstellung der Maßnahmenplanung der Ansatz einer kooperrativen und freiwilligen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verfolgt. Freiwilligkeit bedeutet in diesem Zusammmenhang, dass durch die Ausreichung von Fördermitteln Anreize für dei Umsetzung der Maßnahmen gesetzt werden. Auch im zukünftigen Prozess wird es weitere Möglichkeiten zur Beteiligung am Umsetzungsprozess der WRRL geben (z. B. Beteiligung im Rahmen der Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten bei entsprechender Betroffenheit sowie bei der Abstimmung von Einzelvorhaben). | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0237 | Alle Eingriffe in Eigentum, sowie Wirtschaftseinschränkungen sind über finanzielle Entschädigungen, Förderungen und Ausgleichszahlungen auszugleichen. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0238 | Der Gemeinderat lehnt den Entwurf des Bebauungs-Planes ab und fordert die Grundlagenermittlung und die Ursachenforschung weiter verfolgt werden | Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen. Das die Ablehnung grundsätzlichen Charakter trägt und keine konkreten Einwendungen vorgetragen werden, ist eine weitergehende konkrete Beantwortung nicht möglich. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0239 | "Erhaltung der Landentwässerung. Einrichtung von Gewässerschutzstreifen und dkB wird abgelehnt in MEL 05 OW 25,26,27,28" | Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt und erst nach Abschätzung der Akzeptanz beurteilt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0239 | Entzug des Eigentums durch Vernässung darf nicht erfolgen | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0239 | Wie sollen HMWB zukünftig entwickelt werden? | "Wenn im Ergebnis des Monitorings das ökologische Potenzial mit schlechter als gut bewertet wird, sind entspr. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu ermitteln. Diese Maßnahmen werden im Rahmen weiterer Detailplanungen benannt und die sich daraus ergebende Nutzungskonflikte und Betroffenheiten werden abgeleitet. Die endgültige Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0239 | Konkretisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlich | "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. " | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0240 | Gewässer im Koordinierungsraum Saale-Unstrut Elster müssen als HMWB ausgewiesen werden | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharaktere der Gewässer im Koordinierungsraum Saale-Unstrut wurden bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0240 | Prinzip der Freiwilligkeit soll Beachtung finden | Die Umsetzung von Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum geschieht freiwillig und einvernehmlich. | Land Sachsen-Anhalt |