Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
BP_MP_ST0240 Maßnahmenpläne müssen überarbeitet werden besonders Maßnahmen der Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen die über gute fachliche Praxis hinausgehen Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0241 Maßnahmenpläne müssen überarbeitet werden besonders Maßnahmen der Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen die über gute fachliche Praxis hinausgehen Die Anlage von Gewässerschonstreifen soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0241 Prinzip der Freiwilligkeit soll Beachtung finden Die Umsetzung von Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum geschieht freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0241 Alle Eingriffe in das Eigentum müssen entschädigt werden Die Umsetzung von Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum geschieht freiwillig und einvernehmlich.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0242 Versalzung der Schlenze durch Salze aus Schlüsselstollen führt zu Versalzung der umliegenden Böden. Einwender fordert Ermittlung der Ausdehnung. Die Problematik der Einleitung des - das gesamte geflutete Grubengebäude des ehemaligen Kupferschieferbergwerkes der Mansfelder Mulde entwässernden - Schlüsselstollens in die Schlenze bei Friedeburg, ist bekannt. Deshalb ist im Maßnahmenprogramm für den ersten Bewirtschaftungszeitraum die „Planung optimaler Maßnahmen“ für den betroffenen Wasserkörper vorgesehen   Land Sachsen-Anhalt
SH1 Maßnahmenprogramme stehen im Widerspruch zu Art. 14 GG (Recht auf Eigentum). Maßnahmen greifen nicht widerrechtlich in Eigentum ein.   Land Schleswig-Holstein
SH1 Auswirkungen WRRL werden vor Öffentlichkeit geheim gehalten. Bewirtschaftungsplanung und geplante Maßnahmen sind öffentlich. Auf die Auswirkungen wird im BewPlan eingegangen.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Potenziell betroffene Unternehmen können nicht erkennen, inwieweit sie von Maßnahmen betroffen sind. Form und Inhalt der Anhörung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen bzw. den Anforderungen der WRRL. Konkrete Betroffenheiten werden in nachgelagerten Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren bewertet. Darüber hinaus steht unter www.wasser.sh eine Maßnahmendatenbank zur Verfügung, die die geplanten Maßnahmen auf Ebene der Wasserkörper darstellt.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Hintergrunddokumente zu umfangreich und für Betroffene wertlos, da nicht Teil des Anhörungsverfahrens. Der Umfang der Hintergrunddokumente und -daten ergibt sich aus der Fülle der rechtlichen Anforderungen und Zahl / Länge der Gewässer. Sie können zum Verständnis der Anhörungsdokumente herangezogen werden und wurden auch von einigen Betroffenen für Stellungnahmen genutzt. Sie erläutern die Vorgehensweise in SH und sind damit geeignet, die Betroffenheit von Unternehmen erkennen zu können.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Potenziell Betroffene müssen an künftigen behördlichen Entscheidungen beteiligt und nicht "vor vollendete Tatsachen gestellt" werden. Ist über nachgelagerte Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren sichergestellt. Die Beteiligung der Betroffenen bei den Planungen erfolgt durch ihre verbandlichen Vertreter in den Arbeitsgruppen.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Alle Interessen aller Gewässernutzer (auch monetäre) sind bei der Aufstellung der BewPläne und MNP zu berücksichtigen. Ist bei der Bewirtschaftungsplanung über Ausweisungsprozess und Maßnahmenpriorisierung sichergestellt.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Nutzungsbeschränkungen werden abgelehnt, Kapazitätserweiterungen, Neuansiedlungen oder wesentliche Änderungen an Betriebsstandorten müssen möglich bleiben. Solche Planungen sind ggf. Gegenstand wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und nicht Teil der Bewirtschaftungsplanung.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Entgegen der Aussage der Bewirtschaftungspläne sind Wasserentnahmeentgelte in SH nicht "ganz überwiegend zweckgebunden", sondern Grundwasserabgabe und Oberflächenwasserabgabe fließen zu 50 % dem allgemeinen Landeshaushalt zu. In den Bewirtschaftungsplänen FGE Eider und Schlei/Trave sowie in den Erläuterungen SH wird für GruWAG und OWAG korrekt erläutert, dass nach Abzug der Verwaltungskosten die Einnahmen je hälftig verwendet werden. Über die Vewendung der genannten Abgaben wir auf politischer Ebene entschieden.   Land Schleswig-Holstein
SH10 Forderung: Maßnahmenumsetzung konsensorientiert. In SH ist vorgesehen, die unterschiedlichen Interessen weiterhin über die Verbandsbeteiligung in den Arbeitsgruppen nach dem Konsensprinzip zu integrieren.   Land Schleswig-Holstein
SH11 Abstraktionsgrad und Aufwand der Plan- und Programminhalte machen eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung unmöglich. Im Rahmen der je erforderlichen Verfahren ist die betroffene Öffentlichkeit erneut anzuhören. Form und Inhalt der Anhörung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen bzw. den Anforderungen der WRRL. Konkrete Betroffenheiten werden in nachgelagerten Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren bewertet. Darüber hinaus steht unter www.wasser.sh eine Maßnahmendatenbank zur Verfügung, die die geplanten Maßnahmen auf Ebene der Wasserkörper darstellt. Im Maßnahmenprogramm (nicht BewPlan!) werden die Maßnahmen in Tabellen den WK zugeordnet und sind damit für die Öffentlichkeit einsehbar. Land Schleswig-Holstein