Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0026 Grundlegende Maßnahmen im Sinne des Artikel 11b WRRL sind in keiner Weise im Maßnahmenprogramm enthalten. Als grundlegende Maßnahmen sind alle gesetzlich durch Europa-, Bundes- oder Landesrecht geltenden Vorschriften anzusehen. Diese hatten im allgemeinen auch unabhängig von den Anforderungen der WRRL bereits in der Vergangenheit Gültigkeit. Das Maßnahmeprogramm der FGG Elbe enthält grundlegende sowie ergänzende Maßnahmen. Eine Zusammenstellung enthält Anlage A 2-1. - FGG Elbe
UB-GS0027 Anmerkungen zu Maßnahmentypen 1-13, 27-30, 41, 56, 72 im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Landwirtschaft haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0028 Anmerkungen zu Maßnahmentypen 1-13, 27-30, 41, 56, 72 im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Landwirtschaft haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0029 In der Strategischen Umweltprüfung (SUP) wurden der Eingriff und die Einschränkungen, die durch die Umsetzung der Umweltmaßnahmen zwangsläufig für Flurstückseigentümer an Gewässern entstehen, unzureichend berücksichtigt. Insbesondere die Verbesserung der Gewässermorphologie geht mit wesentlichen Beschränkungen für die Nutzung dieser Flurstücke einher. Mit Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden insbesondere in den dicht besiedelten Kerbtälern des Erzgebirges wesentliche Einschränkungen für die Bevölkerung zu erwarten sein. Dies sollte in der SUP berücksichtigt werden. Aufgrund des überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Elbe, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine detaillierten Erhebungen durchgeführt werden. Rechtlich ist dies nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
UB-GS0030 […] Auf die im Regionalen Entwicklungsplan für den Großraum Magdeburg (REP MD) enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung […] wird explizit nicht eingegangen. Es erscheint daher überlegenswert, ob und inwieweit sich mit den im REP MD enthaltenen Festlegungen auseinandergestzt werden sollte […] Die festgelegten Grundsätze der Raumordnung […] sind nach Maßgabe des §4 des Raumordnungsgesetzes bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen könnte im Kapitel 2.3 des Umweltberichtes ergänzt werden. Aufgrund des überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Elbe, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine detaillierten Erhebungen durchgeführt werden. Rechtlich ist dies nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
UB-GS0031 Maßnahmenprogramm, Anhang A3-1 - A3-4: […] Leider sind bei den einzelnen Planungseinheiten bzw. Koordinierungsräumen der Anhänge A3-2 bzw. A3-4 unter den Spalten "Ortsbezug" und "Kommentare" nur bei den Fließgewässerabschnitten, die in den Bundesländern Brandenburg, Thüringen und Schleswig-Holstein liegen, bei den Belastungstypen konkrete Angaben (Wasserkörpernummer, Seenummer und Internetadressen) enthalten. Bei den übrigen Bundesländern wird unter "Ortsbezug" nur die Kurzbezeichnung der Planungseinheit angegeben. Das erweckt den Eindruck, dass in diesen Bundesländern die einzelnen Maßnahmen noch nicht konkret festgelegt sind. [...] Deshalb sollten diese Bundesländer, wozu auch Sachsen-Anhalt zählt, die Angaben in den Anhängen A3-2 und A3-4 ergänzen. Die Angaben des Anhangs A3 wurden auf Grundlage der Vorgaben aus den Ländern erstellt. Dies kann zu unterschiedlichen Darstellungen bzgl. des Ortsbezuges führen. Eine Übersicht der Zugehörigkeit der Wasserkörpern zu Planungseinheiten wurde dem Maßnahmenprogramm beigefügt (Anhang A3-0) FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 2.1 muss bei den "Bergbaufolgen" nochmals auf die Notwendigkeit des Ausgleiches von Verdunstungsverlusten aus den Wasserflächen der neu entstehenden großen Tagebaurestseen durch Wasserüberleitungen hingewiesen werden […] Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung des Absatzes zur Problematik des Braunkohletagebaus in Kapitel 2.1: "Zudem entsteht die Notwendigkeit des Ausgleiches von Verdunstungsverlusten aus den Wasserflächen der neu entstehenden großen Tagebaurestseen durch Wasserüberleitungen." FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 2.3, Seite 10 wird unter "neuen Vorhaben" vom "Ausbau der Saale bis zur Mündung in die Elbe" gesprochen. Es ist kein Ausbau der Saale geplant, sondern die Anlage eines 7,5 km langen Schleusenkanals als Saaleseitenkanal mit einer Schleuse bei Tornitz (nicht Tomitz). Dies ist zu korrigieren. Die Maßnahmenbezeichnung wird auf Grundlage der Formulierung des Bundesverkehrswegeplanes entsprechend angepasst. Neuer Textbaustein in Kapitel 2.3 unter "Neue Vorhaben" ergänzt: "Calbe - Mündung Elbe: Ausbau (Variante Schleusenkanal Tornitz ohne Wehr (Stau) in der Saale)" FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 6.4.1.2 (Seite 62 unten) sollten auch die festgesetzten Überschwemmungsgebiete der übrigen Bundesländer, darunter auch Sachsen-Anhalt, noch angegeben werden. Konkrete Informationen zur Ausweisung von Überschwemmungsflächen in den Ländern unterliegen einer ständigen Aktualisierung und sind daher nur beispielhaft in Kap. 6.4.1.2 aufgeführt. Weitergehende Informationen zur Ausweisung von Überschwemmungsflächen in Sachsen-Anhalt können bei der zuständigen Landesbehörde eingeholt werden. - FGG Elbe
UB-GS0032 Hinweis zu Maßnahmentypengruppen: Insbesondere im Umweltbericht […] werden Kläranlagen und Kleinkläranlagen vermengt. [...] Es wird empfohlen, eine einheitliche Zuordnung und Trennung von "Kläranlagen" und "Kleinkläranlagen" entsprechend Definition durchzuführen. Ziel der Zusammenfassung von Maßnahmentypen in Maßnahmentypengruppen mit vergleichbaren Ursache-Wirkungsbeziehungen war/ist die Auswirkungsprognose im Umweltbericht zu vereinfachen. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 5.3, Seite 31: Die für das Maßnahmenprogramm betrachtungsrelevante Zielsetzung beinhaltet den sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) und die Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (§ 1 BBodSchG). Als Kriterien werden Veränderungen der Siedlungs- und Verkehrsfläche und Veränderungen natürlicher Bodenfunktionen benannt. Dies ist zu untersetzen. Eine weitergehende Konkretisierung der Kriterien Veränderungen der Siedlungs- und Verkehrsfläche sowie Veränderung der natürlichen Bodenfunktionen entspricht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms nicht den Anforderungen an den übergeordneten Abstraktionsgrad und kann erst in den nachgeordneten auf Einzelvorhaben bezogene Zulassungsverfahren geleistet werden. Zusätzliche Erläuterungen zum Zustand und zur Entwicklung des Siedlungs- und Verkehrsflächenanteils beinhaltet Kapitel 6.3 'Boden'. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 7.1.1, Seite 83 und 84: Die in der in der Tabelle 7-1 genannten Maßnahmentypengruppen sind im Allgemeinen mit mehr oder weniger starken Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden verbunden. Wobei neben dem Umweltziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden auch das Umweltziel des qualitativen Bodenschutzes zu berücksichtigen ist. Die Maßnahmen, welche im Maßnahmenprogramm verankert sind, dienen der Verbesserung der Qualität von Grund- und Oberflächenwasser als Ziel der WRRL. Die bodenschutzrechtlichen Anforderungen werden im Rahmen der planerischen Gesamtabwägung der Belange in den Zulassungsverfahren zu den Einzelmaßnahmen beachtet. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 4: Ergänzung eines erläuternden Satzes hinter dem 3. Absatz. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 4, Ergänzung des 3. Absatzes: ""Schwerpunkte bilden dabei vor allem Schwermetalle.""" FGG Elbe
UB-GS0032 "Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 5: Ergänzung eines erläuternden Satzes nach dem 6. Absatz zum Bewirtschaftungsziel." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 5, Ergänzung des 6. Absatzes: ""Gleichzeitig sind Möglichkeiten der Behandlung der anfallenden und stark mit Schwermetallen belasteten Stollenwässer zu erkunden.""" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Die in Kapitel 5.1.1 vorgenommene Zuordnung der Themen Grund-/ Trinkwasserqualität und Hochwasserschutz sind zum Schutzgut Wasser und nicht zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ist fragwürdig. Da inhaltlich grundsätzlich Überschneidungen des Schutzgutes Menschen und menschliche Gesundheit zu anderen Schutzgütern bestehen, könnte die Zuordnung der Themen Grund-/Trinkwasserqualität und Hochwasserschutz statt zum Schutzgut Wasser auch zum Schutzgut Menschen erfolgen. Allerdings ist die vorgenommene Zuordnung fachlich nicht unüblich und keineswegs falsch; deshalb sollte sie so belassen werden. - FGG Elbe