Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0041 Die im Umweltbericht […] zum Entwurf des Maßnahmenprogramms […], Punkt 5.2 genannten Ziele bzgl. des Schutzes der Pflanzen und Tiere sowie der biologischen Vielfalt (Stopp des Artenrückgangs bis 2010) sind unbedingt bei allen Maßnahmen zu berücksichten. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm wurde auf Grundlage der in den Ländern festgelegten Maßnahmen erstellt. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen Maßnahmenprogramms auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. Da die im Maßnahmenprogramm (MNP) festgelegten Maßnahmen Grundlage für die Erstellung des UBs besteht kein Änderungsbedarf des UBs. - FGG Elbe
UB-GS0042 Maßnahmenprogramm, Kapitel 4.2: Es besteht der Wunsch nach der Aufnahme des Punktes "staatliche Unterstützung, Förderung, und ehrenamtliche Mitarbeit von Nichtregierungsorganisationen" in die Liste ergänzender Maßnahmen, um zu zeigen, dass solche Kräfte vorhanden sind und unterstützend wirken. Dem Hinweis folgend wurde im Anschluss an die Liste eine Ergänzung vorgenommen. Ergänzung eines Hinweises am Ende von Kapitel 4.2: "Fördermaßnahmen und die Mitarbeit von Nichtregierungsorganisationen sind wichtige Komponenten bei der Planung und Umsetzung ergänzender Maßnahmen." FGG Elbe
UB-GS0042 Maßnahmenprogramm: Forderung nach der Aufnahme der Öffentlichkeitsarbeit als Maßnahme, damit das Verständnis für die ökologische Bewirtschaftung und den Sinn eines guten Zustandes der Gewässer erhöht wird. Informations- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Beratungsmaßnahmen gehören zu den konzeptionellen Maßnahmen und sind Bestandteil des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe (siehe Anhang A3-1 bis A3-4). - FGG Elbe
UB-GS0043 Das Maßnahmenprogramm (MNP) in dieser Form definiert eher die zu erreichenden Ziele. Die Maßnahmen sind nicht hinreichend konkret abgeleitet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Entwurf des MNP hinsichtlich der Örtlichkeit, Zuständigkeit und fachlichem Inhalt nicht ableitbar. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Betroffenen haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im überregionalen Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird der Ortsbezug auf Ebene der Planungseinheit hergestellt (vgl. Anhang A3-2). Eine Übersicht, welche Wasserkörper zu welcher Planungseinheit gehören wurde dem Maßnahmenprogramm ebenfalls beigefügt (vgl. Anhang A3-0). FGG Elbe
UB-GS0043 Eine Priorisierung der Maßnahmen ist nach Auffassung der Stadt Dresden dringend erforderlich. Bei der Bestimmung und Festlegung der Prioritäten sollten weitere kommunale Zielvorstellungen mit einbezogen werden. Die Priorisierung erfolgt zum Teil auf Basis der überregionalen Bewirtschaftungsziele in der FGG Elbe und aufgrund der weitergehenden regionalen Anforderungen in den Ländern. Dieses obliegt den zuständigen Behörden in den Bundesländern. - FGG Elbe
UB-GS0044 Belange der Trinkwasserversorgung wurden bei der Ausarbeitung des Maßnahmenprogramms zu wenig berücksichtigt. […] Im vorliegenden Entwurf wurde die Sicherung der Wasserversorgung explizit als Ziel nicht genannt. Die Belange der Trinkwasserversorgung wurden in erforderlichem Maße bei der Aufstellung des Maßnahmenprogramms nach den Vorgaben der WRRL (Anhang VI) berücksichtigt. Weitere Informationen zu Belangen der Trinkwasserversorgung sind im Bewirtschaftungsplan aufgeführt. - FGG Elbe
UB-GS0044 Wir halten eine Konkretisierung des Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Belastungen aus dem Bergbau auf die Spree für erforderlich. Die Planung und Entwicklung dieser Maßnahmen muss frühzeitig genug erfolgen, so dass alle genehmigungsrechtlichen und technologischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Beherrschung des prognostizierten Sulfatanstiegs gegeben sind. Eine Verschiebung der Maßnahmeneinleitung über das Jahr 2015 hinaus kann in Anbetracht der Folgen für die Daseinsvorsorge nicht akzeptiert werden. Der Konkretisierungsgrad des Maßnahmenprogramms wird als ausreichend angesehen. Detailplanungen auch zur Sulfatproblematik werden länderspezifisch erarbeitet. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten laufen dazu. Eine Umsetzung erfolgt entsprechend der Verfügbarkeit von Technologien zeitnah. - FGG Elbe
UB-GS0044 Bezogen auf den gewässerökologischen Nutzen der bereits durchgeführten und der geplanten Maßnahmen der Abwasserentsorgung ist im weiteren Planungsablauf eine integrierte Darstellung aller Belastungsquellen mit den erforderlichen Beiträgen der einzelnen Verursachergruppen zur Wirkungsminderung darzustellen. Hier erwarten wir eine zwischen den Ländern und den Hauptakteuren abgestimmte Vorgehensweise. Die in den Ländern durchgeführten und durchzuführenden Maßnahmen sind in Anhang A31 bis A3-4 des Maßnahmenprogramms (MNP) dargestellt. Der Bezug zu den Belastungsquellen bzw. Verursachergruppen kann dem Maßnahmenkatalog (Anhang A1-1 des MNP) entnommen werden. - FGG Elbe
UB-GS0044 Für alle Beteiligten nachvollziehbar sollte in den Maßnahmenplänen dargelegt sein, welche Maßnahmen mit welchen Kosten verbunden sind und welche Wirkung (in den Gewässern) von den Maßnahmen ausgeht. Die Vergleichbarkeit und Transparenz dieses Prozesses sollte durch geeignete Bewertungskenngrößen (z. B. spezifische Kosten, spezifische Energieverbräuche) unterstützt werden. Die Kosten zur Realisierung von Maßnahmen im deutschen Teil des Einzugsgebiets der Elbe werden im Rahmen der flussgebietsübergreifenden Landesbudgetplanungen ermittelt. Für konkrete Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern und zur Finanzierung wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0045 "Umweltbericht, Anmerkung zum Anhang 2, Tabelle A2-18: Gegen diese Tabelle müssen wir entschieden Einspruch einlegen und auf Richtigstellung drängen bzw. auf Streichung der Reduzierung der fischereilichen Nutzung als wirksame Maßnahme zum Erreichen der Umweltziele der WRRL. [...] Die Behauptung, dass die Einstellung der Fischerei einen besonders positiven Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Erreichen des guten ökologischen Zustands darstellt, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. [...] Alle identifizierten Beeinträchtigungen liegen außerhalb der Verantwortlichkeit der Fischerei, weshalb die im Anhang A2-18 vorgenommene Darstellung zu streichen ist." "Die Beurteilung der Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 bezieht sich auf gewerbliche Fischereinutzung, die in der Regel mit Massenfischzucht in Teichen im Nebenschluss von Fließgewässern verbunden ist und aus der Nähr-/ Schadstoff-Einträge in Gewässer sowie Veränderungen der Gewässerstruktur und des Abflusses resultieren. Um dies deutlich zu machen, wurde eine entsprechende Präzisierung der Bezeichnung der MTG Nr. 18 in Kapitel 7.1.1 durchgeführt. " "Anpassung der textl. Erläuterungen zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 in Kap. 7.1.1 wie folgt : ""In erster Linie zielt diese MTG auf die Reduzierg. der morphologischen und biologisch-chemischen Belastungen (Futtermittel und Medikamente) durch gewerblich intensiv bewirtschaftete Fischzuchtbetriebe an Teichen im Nebenschluss von Fließgew. ab. Zudem beinhaltet sie Maßnahmen (MN) zur Reduzierung der Belastungen infolge fischereilichem Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung best. Fischarten sowie zur Überprüfung der Hegepläne. Dabei geht es unter dem Prinzip der nachhaltigen Wirtschaftsweise um die Orientierung der Fischfangmengen an ausreich. Populationsgrößen für einen dauerhaften Bestand der Fischarten. Diesen Zweck verfolgen auch die MN zum Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung, wie z.B. zur Wiederauffüllung des Bestands des gefährdeten Europäischen Aals (Umsetzung von Aalbewirtschaftungsplänen). Insges. soll durch die MN eine stärker ökologisch ausgerichtete Fischereiwirtschaft erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die MTG ausschließl. pos. Beiträge zu den Umweltqualitätszielen der Schutzgüter Tiere (Fisch-/ Muschelfauna) und biologische Vielfalt sowie Wasser leistet. Pos. Effekte sind dem zufolge auch auf die auf Gewässer bezogenen Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten zu erwarten. Andere Schutzgüter werden nicht von den MN betroffen, folglich werden andere schutzgutbezogene Umweltziele weder pos. noch neg. tangiert."" " FGG Elbe
UB-GS0046 […] Selbst der Entwurf des Maßnahmenprogramms enthält keine konkreten Maßnahmen, sondern anonymisierte Maßnahmentypen, so dass ein Erkennen räumlicher und inhaltlicher Betroffenheit für Gewässerbenutzer oder Anlieger nicht, oder nur abstrakt möglich ist. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0046 Umweltbericht Kapitel 2.1, Seite 4, 6. Absatz soll die Formulierung des Bewirtschaftungsziels an die Formulierung im Bewirtschftungsplan angepasst werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. " Änderung der Formulierung zum Bewirtschatungsziel in Kapitel 2.1, Seite 4, 6. Absatz: ""Um dem Problem der Reduzierung des natürlichen Abflusses durch Entnahme von Wasser zu begegenen, wird ein übergreifendes Management für den Elbestrom und die Nebengewässer unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele für den Hochwasserschutz, für die Schifffahrt sowie für die Energiewirtschaft eingerichtet werden.""" FGG Elbe
UB-GS0046 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. - FGG Elbe
UB-GS0047 Maßnahmenprogrammentwurf, Seite 7: "Aus den Erfahrungen der Programme zur Nährstoffreduzierung im Rahmen des Meeresschutzes sowie nach fachlicher Abschätzung ist diese Reduzierungsanforderung im Einzugsgebiet der Elbe bis 2015 nicht erreichbar. Gründe hierfür sind neben natürlichen Gegebenheiten wie erhöhten Nährstoffvorräten in den Böden und langsamen Fließgeschwindigkeiten im Grundwasser auch fehlende Voraussetzungen für die technische wie administrative Durchführbarkeit von Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Einträge, die keine rechtzeitige Verbesserung des Zustandes des Wasserkörpers zulassen." Das ist eine irreführende Begründung. Hauptursache ist das chronische Verfehlen der Ziele der Nitrat-Richtlinie, das auf eine mangelhafte Umsetzung (DüngeVO) zurückzuführen! [...] Bei den auf Seite 7 aufgeführten Maßnahmen fehlt eine Gewichtung nach ihrer Bedeutung bzw. dem angestrebten Ausmaß ihrer positiven Wirkungen. Die Nährstoffkonzentrationen in Fließgewässern haben sich in der Vergangenheit durch zahlreiche Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung und der Landbewirtschaftung verringert. Aus Sicht der WRRL ist aber eine weitere deutliche Verringerung notwendig, um die in der WRRL genannten Umweltziele zu erreichen. Hierfür sind im Maßnahmenprogramm zahlreiche grundlegende und ergänzende Maßnahmen formuliert, aufgrund der Erfahrungen und der genannten Gründe ist die erforderliche Verringerung nicht bis 2015 erreichbar. Die genannten Maßnahmen haben aufgrund unterschiedlicher naturräumlicher und sozioökonomischer Strukturen jeweils unterschiedliche Bedeutung für die Minderung des Nährstoffeintrags. Aufgrund der elbeweiten Ausrichtung des Maßnahmenprogramms können diese nicht im Detail wiedergegeben werden. Eine detaillierte Beschreibung befindet sich im Hintergrunddokument der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0047 Maßnahmenprogramm: Zu kritisieren ist zudem, dass die [...] gewählte Form der Darstellung der ortsbezogenen Aussagen zu geplanten Maßnahmen [...] nicht dazu angetan ist, bei weniger stark in der Materie steckenden Umweltengagierten auf Seiten der Verbände ein Interesse an der Bewirtschaftungsplanung für die Gewässer im Elbegebiet zu wecken. [...] Hilfreich wären einfache Übersichtskarten für das Elbegebiet, sei es nach Koordinierungsräumen, sei es nach Bundesländern gegliedert, auf der die Namen und Grenzen der Oberflächenwasserkörper sowie deren Zuordnung zu den Kategorien natürlich, erheblich verändert und künstlich verzeichnet ist. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung des Maßnahmenprogramms vorgenommen. Eine Karte zu Lage und Grenzen der Wasserkörper wurde dem Bewirtschaftungsplan als Anlage beigefügt. Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe