Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch
UB-GS0047 "Den in den Maßnahmenprogrammen verzeichneten Maßnahmen mangelt es an ausreichender Ortskonkretheit. Zudem werden keine eigentlichen Maßnahmen, sondern [...] ""Maßnahmentypen"" dargestellt. [...] Hier kommt es dementsprechend zu Generalisierungen. […] Der bislang erreichte Detaillierungsgrad der Maßnahmenplanung reicht nicht aus, um die in Artikel 14 der WRRL intendierte umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit an der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung zu gewährleisten. Es ist aus unserer Sicht dringend erforderlich, dass eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von Artikel 14 der WRRL gewährleistet wird. Die Weiterführung der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungsplanung, insbesondere die vorgesehene Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte braucht die intensive Beteiligung und Einbeziehung der Umweltverbände." Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0048 Darüber hinaus ist aus den Maßnahmenarten im Entwurf des Maßnahmenprogramms nicht zu erkennen, welche Maßnahmen im Einzelnen durchgeführt werden sollen. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0048 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmenarten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0049 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmearten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0050 Die im Maßnahmenprogrammentwurf vorgelegten Maßnahmen sind grundsätzlich nicht zu beanstanden. Es kommt vielmehr darauf an, wo diese Maßnahmen durchgeführt werden sollen und wer konkret davon betroffen sein wird. Dies ist jedoch nur ansatzweise auf der Basis der bis jetzt vorliegenden Maßnahmenvorschläge möglich. Wenn nicht klar ist, wer betroffen sein wird, kann sich ein potenziell Betroffener auch nicht äußern. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0051 Die Maßnahmeprogramme erweisen sich in Bezug auf die Maßnahmenumsetzung als wenig aussagekräftig. Die programmatisch skizzierten Maßnahmen zur Verbesserung hydromorphologischer Bedingungen bleiben bis auf Maßnahmen zur Durchgängigkeit abstrakt und unkonkret. Ohne eine räumliche oder zeitliche Verortung der Maßnahmen bleibt der gesamte Prozess der Maßnahmenumsetzung unverbindlich. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0051 Die Maßnahmenplanung auf nationaler Ebene (nationaler Bewirtschaftungsplan/Maßnahmenprogramm) sollte Umsetzungsfristen für alle überregional bedeutsamen Maßnahmen festlegen. Die Festlegung von Umsetzungsfristen von Maßnahmen obliegt den Ländern in der FGG Elbe. Anhang A5-2 des Bewirtschaftungsplan enthält weitergehende Informationen zur zeitlichen Umsetzung von Maßnahmen. - FGG Elbe
UB-GS0051 Überregionale Maßnahmen sollten in entsprechenden Lageplänen im geeigneten Maßstab dargestellt werden. Soweit möglich oder sinnvoll wurden Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung kartografisch im Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe dargestellt. Weitere Informationen zu überregionalen Maßnahmen und Strategien sind in den Hintergrunddokumenten zum Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe dargestellt. Sie können unter www.fgg-elbe.de eingesehen, oder bei den in den Ländern vorgehaltenen weiterführenden Dokumenten abgerufen werden. - FGG Elbe
UB-GS0051 Ausbreitung gebietsfremder Arten: […] Für eine flächendeckende Bekämpfung von Pflanzenarten wie dem Japan-Knöterich oder der Kanadischen Goldrute bedarf es flächendeckender und grenzübergreifender (und nicht nur auf den Gewässerentwicklungskorridor beschränkter) Konzepte. Das Aufstellen von Konzepten zur Vermeidung und Ausbreitung gebietsfremder Arten ist für die Erreichung des guten Zustandes der Gewässer nach WRRL und die hierzu erforderliche Durchführung von Maßnahmen nicht von originärer Bedeutung, und damit nicht Bestandteil der überregionalen Betrachtung. - FGG Elbe
UB-GS0051 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14: Die Maßnahmentypengruppe "Renaturierungsmaßnahmen ohne Flächenbedarf" beinhaltet den Rückbau bzw. die Entfernung von wasserbaulichen Sohlbefestigungen. Positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. (Ergänzung der Beschreibung der MTG). Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14 wurde der letzte Absatz wie folgt ergänzt: ""Die beschriebenen Effekte wirken sich durchweg positiv auf die Gewässerökologie aus. Überwiegend positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. Positive Auswirkungen ergeben sich dem zufolge auch für die Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten im Bereich von Gewässerauen, hier insbesondere in Bezug auf die submerse Vegetation, Fische und Mollusken. In Bezug auf das Schutzgut Wasser kann das Einzelziel 'Vorbeugen der Entstehung von Hochwasserschäden' unter Umständen nachteilig beeinflusst werden.""" FGG Elbe
UB-GS0051 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0052 Unsicherheit besteht dazu, wie die Planungen mit den Zielen des Natur-, Arten- und Meeresschutzes abgestimmt sind. Die Befürchtung liegt nahe, dass weder Synergieeffekte genutzt, noch Mindestanforderungen realisiert werden (z.B. Aalverordnung oder nationale Biodiversitätsstrategie). Die bisherigen Arbeiten zur strategiischen Umweltprüfung der Planungen haben die aufgeworfenen Defizite weder behandelt, noch Alternativen benannt. [...] In den Arbeiten zur strategischen Umweltprüfung sind Defizite der Umweltziele nicht behandelt worden (z.B. Prüfung der Zielsetzungen und (HMWB-)-Einstufungen auf ihre Umweltauswirkungen). Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf andere Schutzziele haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. Aufgabe der strategischen Umweltprüfung ist die Beurteilung der Umweltwirkung der festgelegten Maßnahmen. - FGG Elbe
UB-GS0052 Ortsgenaue Informationen fehlen. Es ist nicht nachprüfbar, welche konkreten Maßnahmen vor Ort zur Anwendung kommen. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0053 Umweltbericht: Die Umweltprüfung ist leider nicht dafür genutzt worden, um zum Beispiel die Handlungsziele und Ausnahme–Begründungen im Bewirtschaftungsplan zu überprüfen. Empfehlung zu Kapitel 2.3 (Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen): Darlegen, wie Ziele für Wasserkörper und die Ausnahmebegründungen überprüft werden. Erläuterungen dazu, wie die WRRL-bezogenen Aspekte des EU-Leitfadens zur Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigt wurden (2003). Die Umweltprüfung / der Umweltbericht bezieht sich hierzulande nicht auf den Bewirtschaftungsplan, sondern auf das Maßnahmenprogramm. Es wurde bei der Bearbeitung der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt, insbesondere der vom Umweltbundesamt 2008 herausgegebene 'Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung' (SUP-Leitfaden). Der SUP-Leitfaden der EU-Kommission 2003 enthält keine differenzierten Hinweise zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für WRRL-Maßnahmenprogramme. In den Punkten 9.7, 9.16 und 9.17 über das Verhältnis der SUP-Richtlinie zur WRRL wird lediglich erläutert, dass die Mitgliedstaaten im Einzelfall entscheiden müssen, ob Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprgrogramm gemäß WRRL zum Geltungsbereich der SUP-Richtlinie gehören und ob Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm einen Rahmen für die nachfolgende Genehmigungsplanung von Einzelprojekten setzen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Empfehlung zu Anhang A3-2 und A3-3: Benennung konkreter Maßnahmen für alle „Ausnahme-Wasserkörper“ bis 2015 mit Ortsbezug. Sofern konkrete Ziele und Maßnahmen nicht hier benannt werden können, muss ein Verweis auf die Detailinformationen (ggf. auf Landesebene) gegeben werden. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe