Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 3.6: Es wird auf die Wichtigkeit der Abstimmung und eventuellen Anpassung des Messnetzes und des Messprogramms hingewiesen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Kapitel 3.6 (am Ende des Kapitels) wie folgt: "Besonders wichtig ist die Abstimmung und eventuelle Anpassung des Messnetzes und der Messtellen für das Monitoring." FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 5.1.1: Unter Bezug auf das Positionspapier [...] zur Wasserkraftnutzung sei hier darauf verwiesen, dass in Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen aufgrund der dort stattfindenden Akkumulation von Nährstoffen und Feinsedimenten eine nicht unerhebliche Freisetzung von CO2 sowie des klimaschädlichen Methans erfolgt. Dieser Aspekt wird einerseits bei der Ökobilanz von Wasserkraftnutzungen ausgeblendet und kann andererseits durchaus einen Belastungsfaktor für das betrachtete Schutzgut darstellen. Eine entsprechende Würdigung bzw. Bilanzierung dieses Belastungsfaktors wäre im Hinblick auf die Ziele der WRRL dringend zu empfehlen. Derzeit sind keine seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen zur systemischen Bilanzierung der Freisetzung klimaschädlicher Gase (Kohlendioxid und Methan) im Bereich von Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen bekannt. Insofern wird dieser Aspekt nicht im Umweltbericht thematisiert. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 5.4.1.1: Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Retentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss. Daher sollten auch die Schutz- und Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere auf die Förderung solcher Gewässerentwicklungen gelenkt werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Kapitel 5.4.1.1 (Seite 33, Ende des 2. Absatzes): "Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Rentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss." FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht: Es wird angeregt, in Kapitel 5.5.1 hinsichtlich der Klimaschutzziele die Bedeutung der Auenwälder als artenreiche Mischwälder für klimatisch günstige Wirkungen zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung der Erläuterung des Ziels zu den Gebieten mit günstiger klimatischer Wirkung in Kapitel 5.5.1: "Besondere Bedeutung als Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung haben artenreiche Auen-Mischwälder, die auch zur Beschattung der Gewässer beitragen und das Problem der sommerlichen Erwärmung von Gewässern mindern." FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 5.7.2: Da durch die aktuelle Förder- und Steuerabschreibungspolitik der Trend besteht, selbst lange außer Betrieb befindliche oder gänzlich verfallene Wassermühlen als Denkmale zu rekonstruieren, sollte auch hier eine hierarchische Einordnung derartiger Vorhaben gegenüber den Zielen von WRRL, Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, EU-Aal-Verordnung und Natura 2000 gefordert werden. Viele dieser Anlagen wirken fisch- und gewässerökologisch äußerst schädlich und sind im Hinblick auf Klimaschutz und Energiewirtschaft sinnlos. Im Umweltbericht können die Ziele des Denkmalschutzes und der Gewinnung regenerativer Energie bezogen auf Wassermühlen nicht grundsätzlich den Zielen des des Gewässerschutzes und Naturschutzes untergeordnet werden, sondern dies bedarf der Einzelfall-Abwägung entsprechend der Bedeutung einer konkret betroffenen Wassermühle sowie eines konkret betroffenen Gewässers in den der Strategischen Umweltprüfung nachfolgenden wasserrechtlichen Zulassungsverfahren. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.1.1: In Verbindung mit den betrachteten diffusen Nähr- und Schadstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft sollte hier explizit die flächenhafte Verrieselung von Gülle namentlich benannt werden. Mittlerweile ebenfalls von Bedeutung sind Silagelager und Biogasanlagen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung eines Teilsatzes hinter Satz 1 des 3. Absatzes in Kapitel 6.1.1: ""…, die durch flächenhafte Verrieselung von Gülle, durch Silagelager und durch Biogasanlagen verursacht werden.""" FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.2: Da für die FGE Elbe insbesondere auch strukturelle Degradationen als Hauptbelastungsfaktor dargestellt wurden, sollten hier nicht nur die ökologische Durchgängigkeit sondern auch die Gewässerstruktur betrachtet werden. Diese bildet für viele Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt die eigentliche Grundvoraussetzung (Lebensraum). [...] Das Problem der unnatürlichen Gewässerstruktur wird sowohl in Kapitel 2.1 als auch in Kapitel 6.4.1.1 thematisiert und wird somit ausreichend im Umweltbericht behandelt. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.4.1: Unzureichende Bewertungen zur Zustandsbeschreibung in den Koordinierungsräumen Mittlere Elbe-Elde und Havel + Forderung von Änderungen im Umweltbericht. Die Bewertungen zur Zustandsbeschreibungen wurden dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans entnommen. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen Maßnahmenprogramms auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. - FGG Elbe
UB-GS0058 "Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.2: Zur Vorbeugung der Entstehung von Hochwasserschäden, sollte man hier auch die wirklichen Ursachen benennen. Aus unserer Sicht stellen der Verlust an Retentionsflächen (Bilanzierung?), der Ausbau und die Begradigung der Fließgewässer sowie die zunehmende Flächenversiegelung im Einzugsgebiet die Hauptursachen für katastrophale Hochwasserereignisse dar. Diese sollten daher zugleich auch die Hauptstellschrauben für einen nachhaltigen Hochwasserschutz bilden." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung von Kapitel 6.4.1.2 hinter dem 1. Absatz: ""Neben den Niederschlagsereignissen gelten als Hauptursachen von Hochwasserschäden die Begradigungen von Flüssen, die Verluste bzw. Bebauung von Retentionsräumen und die Versiegelungen von Böden.""" FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.4.3: Als neue Belastungsfaktoren wurden hier der zunehmende Anbau von Energiepflanzen sowie die prognostizierten klimatischen Entwicklungen benannt. Da beide Faktoren im Betrachtungszeitraum der WRRL wirksam werden, sollten im Programm bereits entsprechende Gegenmaßnahmen aufgeführt werden. Dies würde eine gewisse vorausschauende Handlungsweise der Wasserwirtschaft demonstrieren, die Transparenz und somit eventuell auch die Akzeptanz für diese Maßnahmen erhöhen, selbst wenn sie momentan bei anderen Belastungsfaktoren zur Anwendung kommen. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm (MNP) wurde auf Grundlage der in den Ländern vorgesehenen Maßnahmen erstellt. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen MNP auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. Da die im MNP festgelegten Maßnahmen Grundlage für die Erstellung des UB sind, besteht kein Änderungsbedarf des UBs. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.4.3: [...] wird bereits heute eine Erhöhung der Häufigkeit von Niedrigwasserereignissen prognostiziert. Dennoch werden, wie aktuell an Mulde, Saale oder Spree, durch die Wasserwirtschaft neue Wasserkraftanlagen zugelassen, was unseres Erachtens widersinnig ist. In Verbindung mit den klimatischen Entwicklungsprognosen sehen wir einen enormen Forschungsbedarf bezüglich ihrer Wirkungen auf kaltstenotherme Fischarten und Gewässerorganismen. Gegenstand der strategischen Umweltprüfung sind die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der WRRL. Planung und Bau von Wasserkraftanlagen sind nicht Gegenstand des WRRL-Maßnahmenprogramms und können somit im Umweltbericht nicht hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit beurteilt werden. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 7.1.1: Anregungen zur Änderung und Ergänzung der Gruppierung der Maßnahmentypen des Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalogs. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Gruppierung der Maßnahmentypen auf Basis des Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog für den Umweltbericht ist aus Sicht der FGG Elbe schlüssig und bedarf keiner Veränderung. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 7.1.2: Es wird angeregt, den Wirkfaktor Flächenbeanspruchung hinsichtlich der Entwicklung von Gewässerrand- bzw. Schutzstreifen zu ergänzen. Außerdem soll beim Wirkfaktor Barrierewirkung der Widerspruch zwischen dem Ziel der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen geklärt werden. Unter dem Wirkfaktor Flächenbeanspruchung sind hier nur Wirkungen zu verstehen, die dauerhaft oder temporär mit Beeinträchtigungen von Zielen des Umweltschutzes verbunden sind. Die Anlage von Gewässerrandstreifen hat hingegen ausschließlich positive Wirkungen auf die Ziele des Umweltschutzes. Sie werden deshalb im Umweltbericht unter dem Wirkfaktor Nutzungsänderung berücksichtigt. Der Zielkonflikt zwischen der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen kann im Umweltbericht nicht geklärt werden, weil das Maßnahmenprogramm keinerlei Maßnahmen zur Errichtung oder Reaktivierung von Wasserkraftanlgen beinhaltet. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 7.3.1, 7.4.1, 7.5.1, 7.6.1: Es wird umfangeiche Kritik an den geplanten Maßnahmentypen und Maßnahmenumfängen in den Koordinierungsräumen Mittlere Elbe-Elde, Havel, Saale und Mulde-Elbe-Schwarze Elster geübt. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm (MNP) wurde auf Grundlage der in den Ländern vorgesehenen Maßnahmen erstellt. Der Umweltbericht (UB) hat die Funktion zu beurteilen, ob und inwiefern erhebliche Auswirkungen des vorgegebenen MNP auf die Ziele des Umweltschutzes zu erwarten sind. Da die im MNP festgelegten Maßnahmen Grundlage für die Erstellung des UB sind, besteht kein Änderungsbedarf des UB. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 8: Im Zusammenhang mit dem hier dargestellten Konfliktpotenzialen zu Natura 2000 möchten wir insbesondere noch einmal die energiewirtschaftlich sinnlose und fisch- bzw. gewässerökologisch problematische Wasserkraftnutzung in den Fokus rücken. Der Umweltbericht hat nicht die Funktion, die energiewirtschaftliche Sinnhaftigkeit oder die umweltbezogenen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung zu beurteilen, da die Planung von Wasserkraftanlagen nicht Bestandteil des Maßnahmenprogramms ist. - FGG Elbe