Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 9: Hinweise zur Optimierung der Überwachungsmaßnahmen, insbesondere Empfehlung einer Abstimmung des Monitorings mit den Fischereibehörden und fischereiwissenschaftlichen Fachinstitutionen. Die Überwachung der Wasserkörper erfolgt gemäß den Vorgaben der WRRL. Sie ist eine der Grundlagen der Zustandsbestimmung und damit auch für die Festlegungen von Maßnahmen. Soweit möglich und sinnvoll wird das Monitoring der WRRL mit der Erfordernissen von Fischereibehörden abgestimmt. Eine Änderung des Umweltberichtes ist nicht erforderlich. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 11: Bei der tabellarischen Zusammenstellung der Schutzgüter, Ziele des Umweltschutzes sowie der entsprechenden Kriterien (Seite 178) sollte auch die Bundesartenschutzverordnung sowie das Tierschutzgesetz unbedingt Erwähnung finden. Beide Rechtsgrundlagen haben bei der Beurteilung von Eingriffen und Maßnahmen in und an Gewässern ebenfalls Bedeutung (u. a. bei Wasserkraftnutzung, bei Eingriffen in Gewässersohle oder ins Gewässer mit negativen ökosystemaren Wirkungen). Die besonderen Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung zum Artenschutz (BArtSCHVO) werden bei dem Ziel 'Schutz wild lebender Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt' ergänzt. Das Tierschutzgesetz regelt Haltung, Zucht, medizinische Versuche und Schlachtung von Tieren durch Menschen und trifft auf den Umgang mit frei lebenden Wildtieren nicht zu und wird daher nicht ergänzt. Ergänzung der Aufzählung der Gesetzesbestimmungen in der erläuternden Klammer in Kapitel 11 und 5.2 sowie 5.8: "(§§ 2, 32-35, 41-42 BNatSchG, BArtSchVO, Fauna-Flora-Habitate-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie)" FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 11: Gesondert herausgestellt werden sollten außerdem der Erhalt und die Förderung der aquatischen Lebensräume und gewässertypischen Laichhabitate. Das Ziel des Erhaltes und der Förderung der aquatischen Lebensräume und gewässertypischen Laichhabitate ist bereits in mehreren Teilzielen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt sowie Oberirdische Gewässer/Küstengewässer enthalten und muss in der Zusammenfassung nicht explitzit gesondert herausgestellt werden. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 11: Obwohl die strukturellen Degradationen der Gewässer als einer der Hauptbelastungsfaktoren dargestellt wurden, fehlt ihre Auflistung bei der Bestanddarstellung (Seite 179). Die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit wird allein jedoch oft nicht zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes führen. Hier bedarf es zugleich auch massiver Anstrengungen bezüglich der Strukturverbesserung sowie der Verbesserung der Fließgewässereigenschaften an sich (u. a. Erhöhung der Strömungsvarianz, Zulassung von Abflussdynamik und Laufdynamik, Rückbau von Stauräumen). "In Kapitel 2.1 des Umweltberichtes wird im Zusammenhang mit den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und den überregionalen Bewirtschaftungszielen auf die sturkturelle Degradation eingegangen. " - FGG Elbe
UB-GS0058 Die Form der Darstellung der ortsbezogenen Aussagen zu geplanten Maßnahmen wird hinsichtlich des Umfangs, der Bedienung und der Darstellung (fehlende Übersichtskarte) kritisiert. [...] Der bislang erreichte Detaillierungsgrad der Maßnahmenplanung reicht noch nicht aus, um die in Artikel 14 der WRRL intendierte umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit an der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung zu gewährleisten. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 2.1: zur Bekämpfung der Belastungsfaktoren sollten Gegenmaßnahmen in den folgenden Bereichen durchgeführt werden: Feinsedimentakkumulation und Versandungen, Eisen- und Eisenockerbelastungen, Kühlwasserentnahmen, Wasserüberleitungen, Wasserkraftanlagen, Bergbaufolgen) Der Umweltbericht wurde auf Grundlage der Festlegungen der Ziele des Bewirtschaftungsplans aufgestellt. Somit wurden die zwischen Behörden und Öffentlichkeit abgestimmten Bewirtschaftungsziele aus den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen übernommen. Detailliertere Ausführungen sind aufgrund des zusammenfassenden Charakters von Kapitel 2.1 nicht erforderlich. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kap. 2.3 (Beziehungen zu anderen Plänen oder Programmen): Ablehnung des weiteren Ausbaus von Wasserstraßen; Forderung nach Konkretisierung der Darstellung der aufgeführten Planungen; Abschätzung ob die aufgeführten Maßnahmen den Zielen der WRRL, FFH-RL, EU-Aal-VO, Natura 2000 zuwider laufen Weitere Ausbauplanungen zur Verbesserung der Schiffbarkeit von Wasserstraßen im Elbesystem ist nicht Bestandteil der strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Maßnahmenprogramm, da der Umweltbericht ausschließlich die Funktion hat, das WRRL-Maßnahmenprogramm der FGG Elbe zu bewerten. Für die vielfältigen sonstigen Planungen an den Gewässern des Elbesystems werden eigenständige Zulassungsverfahren (in der Regel Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt, die teilweise zuvor auch einer übergeordneten SUP unterzogen werden (z.B. Planungen an Wasserstraßen im Bundesverkehrswegeplan). - FGG Elbe
UB-GS0059 Ergänzungsvorschläge von bestimmten Gesetzen, Verordnungen, Regelungen zu Kapitel 3.2, Umweltbericht: (Für das Programm relevante Ziele des Umweltschutzes) Das Programm NATURA 2000 sowie die EU-Aal-Verordnung werden in Kapitel 5.2.1 als Umweltschutzziele erwähnt Die geforderte eindeutige Darstellung der hierarchischen Gewichtung der Ziele des Umweltschutzes kann der Umweltbericht nicht leisten, da solch eine eindeutige Zielhierarchie insbesondere hinsichtlich politischer Programmatik nicht existiert. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 3.6: Es wird auf die Wichtigkeit der Abstimmung und eventuellen Anpassung des Messnetzes und des Messprogramms hingewiesen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Kapitel 3.6 (am Ende des Kapitels) wie folgt: "Besonders wichtig ist die Abstimmung und eventuelle Anpassung des Messnetzes und der Messtellen für das Monitoring." FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 5.1.1: Unter Bezug auf das Positionspapier des Landesumweltamtes Brandenburg zur Wasserkraftnutzung sei hier darauf verwiesen, dass in Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen aufgrund der dort stattfindenden Akkumulation von Nährstoffen und Feinsedimenten eine nicht unerhebliche Freisetzung von CO2 sowie des klimaschädlichen Methans erfolgt. Dieser Aspekt wird einerseits bei der Ökobilanz von Wasserkraftnutzungen ausgeblendet und kann andererseits durchaus einen Belastungsfaktor für das betrachtete Schutzgut darstellen. Eine entsprechende Würdigung bzw. Bilanzierung dieses Belastungsfaktors wäre im Hinblick auf die Ziele der WRRL dringend zu empfehlen. Es sind keine seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen zur systemischen Bilanzierung der Freisetzung klimaschädlicher Gase (Kohlendioxid und Methan) im Bereich von Stauräumen von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen bekannt. Insofern wird dieser Aspekt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht im Umweltbericht thematisiert. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 5.4.1.1: Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Retentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss. Daher sollten auch die Schutz- und Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere auf die Förderung solcher Gewässerentwicklungen gelenkt werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Kapitel 5.4.1.1: "Aus fisch- und gewässerökologischer Sicht sollte insbesondere der natürliche Hochwasserschutz in den Vordergrund gerückt werden. Natürliche, großräumige und extensiv bewirtschaftete Rentionsräume (Auen) und ein natürlicher Verlauf der Gewässer bieten den besten Hochwasserschutz und sorgen für einen möglichst schadlosen Wasserabfluss." FGG Elbe
UB-GS0059 Es wird angeregt, in Kapitel 5.5.1 des Umweltberichtes hinsichtlich der Klimaschutzziele die Bedeutung der Auenwälder als artenreiche Mischwälder für klimatisch günstige Wirkungen zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung der Erläuterung des Ziels zu den Gebieten mit günstiger klimatischer Wirkung in Kapitel 5.5.1: "Besondere Bedeutung als Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung haben artenreiche Auen-Mischwälder, die auch zur Beschattung der Gewässer beitragen und das Problem der sommerlichen Erwärmung von Gewässern mindern." FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 5.7.2: Da durch die aktuelle Förder- und Steuerabschreibungspolitik der Trend besteht, selbst lange außer Betrieb befindliche oder gänzlich verfallene Wassermühlen als Denkmale zu rekonstruieren, sollte auch hier eine hierarchische Einordnung derartiger Vorhaben gegenüber den Zielen von WRRL, FFH-RL, EU-Aal-VO und Natura 2000 gefordert werden. Viele dieser Anlagen wirken fisch- und gewässerökologisch äußerst schädlich und sind im Hinblick auf Klimaschutz und Energiewirtschaft sinnlos. Im Umweltbericht können die Ziele des Denkmalschutzes und der Gewinnung regenerativer Energie bezogen auf Wassermühlen nicht grundsätzlich den Zielen des des Gewässerschutzes und Naturschutzes untergeordnet werden, sondern dies bedarf der Einzelfall-Abwägung entsprechend der Bedeutung einer konkret betroffenen Wassermühle sowie eines konkret betroffenen Gewässers in den der strategischen Umweltprüfung nachfolgenden wasserrechtlichen Zulassungsverfahren. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.1.1: In Verbindung mit den betrachteten diffusen Nähr- und Schadstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft sollte hier explizit die flächenhafte Verrieselung von Gülle namentlich benannt werden. Mittlerweile ebenfalls von Bedeutung sind Silagelager und Biogasanlagen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung nach Satz 1 des 3. Absatzes in Kapitel 6.1.1 des Umweltberichtes: ""…, die durch flächenhafte Verrieselung von Gülle, durch Silagelager und durch Biogasanlagen verursacht werden.""" FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.2: Da für die Flussgebietseinheit Elbe insbesondere auch strukturelle Degradationen als Hauptbelastungsfaktor dargestellt wurden, sollten hier nicht nur die ökologische Durchgängigkeit sondern auch die Gewässerstruktur betrachtet werden. Diese bildet für viele Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt die eigentliche Grundvoraussetzung (Lebensraum). [...] Das Problem der unnatürlichen Gewässerstruktur wird sowohl in Kapitel 2.1 als auch in Kapitel 6.4.1.1 thematisiert und wird somit ausreichend im Umweltbericht behandelt. - FGG Elbe