Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-MV0050 Die Verfügbarkeit von Flächen sei zu klären. Auswirkungen müssten nicht nur in Hinblick auf Anliegerflächen, sondern komplex erfolgen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Es werde eine 100 %ige Förderung der Vorhaben gefordert. Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Die Grundlagen und Ausagen zur EG-WRRL seien an die Entwicklung der Umwelt (Klima) anzupassen. Die Hinweise werden aufgenommen. Der Text wurde angepasst. Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Hochwasserschutz, Wasserrückhalt und Bewirtschaftungsmöglichkeiten müssten bei der Maßnahmenumsetzung unbedingt berücksichtigt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Umgestalteten Gewässern dürfe kein Schutzstatus auferlegt werden, weil dies die Bewirtschaftung der Gewässer und angrenzender Flächen erschwere. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für die Ausweisung von naturschutzrechtlichen oder sonstigen Schutzgebieten gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0050 Der schadlose Wasserabfluss müsse bei Maßnahmenumsetzung gewährleistet bleiben. Ggf. erhöhte Kosten der Gewässerunterhaltung infolge von Maßnahmen nicht zu Lasten der Flächeneigentümer gehen dürften. Auf § 65 LWaG wird verwiesen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unklar bleibt allerdings der Bezug zu § 65 LWaG. Dieser betrift Erschwernisse bei der Gewässerunterhaltung durch Anlieger oder Gewässerbenutzer, deren Inanspruchnahme von dem Einwender ja gerade abgeleht wird. Der Hinweis sollte gelegentlich weiter erörtert werden.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0052 Es werden keine Bedenken, Hinweise und Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0054 Es wird Widerspruch gegen Einzelmaßnahmen erhoben. Die Einwendungen werden bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt. Einzelmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Plandokumente.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0066 Es werden zahlreiche Hinweise zu dem landesinternen Vorgehen bei der Aufstellung der Plandokumente, der Umsetzung von Einzelvorhaben und Belangen der Gewässerunterhaltung gegeben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden bei der weiteren Maßnahmenumsetzung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0078 Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewässerunterhaltung und der schadlose Wasserabfluss nicht beeinträchtigt werden dürften. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er wird bei der weiteren Planung von Einzelmaßnahmen berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0078 Durch Maßnahmen dürften keine Mehrkosten der Unterhaltung entstehen und grundsätzlich sollten sie zur Minimierung des Unterhaltungsaufwands führen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er wird bei der weiteren Planung von Einzelmaßnahmen berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0078 Es wird angemerkt, dass die Finanzierung vieler Maßnahmen wegen des Eigenanteil der Ausbaulastträger nicht gesichert sei. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er wird bei der weiteren Planung von Einzelmaßnahmen berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0078 Die Bereitstellung von Bewässerungswasser ist bei Maßnahmenplanungen zu berücksichtigen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er wird bei der weiteren Planung von Einzelmaßnahmen berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0079 Es wird gefordert, dass zur Umsetzung von Einzelvorhaben die vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren durchgeführt werden (Planfeststellung, Plangenehmigung). Die genannten Verwaltungsverfahren gehören zur wasserrechtlichen Vollzugspraxis in MV. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0079 Es wird angeregt, Vorhaben des naturnahen Gewässerausbau vollständig durch das Land zu finanzieren (Fördermittel 100 %). Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern