Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0054 Maßnahmenprogramm: Es ist generell zu beanstanden, dass die vorgesehenen Maßnahmen lokal nicht verortet werden, da die Maßnahmenkarten und -tabellen viel zu unkonkret sind. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0055 Die genannten Maßnahmen sind inhaltlich nicht hinreichend konkret festgelegt, sondern es ist jeweils eine Vielzahl von Maßnahmen denkbar. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0056 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmearten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0056 Maßnahmenprogramm Kapitel 4: Im Entwurf des Maßnahmenprogramms für die FGG Elbe werden "Maßnahmen zur Erreichung der Deckung der Kosten von Wasserdienstleistern" aufgeführt. Der Wald ist in keiner Weise erwähnt worden. […] Waldbaumaßnahmen zur Steigerung der Wasserqualität sind daher ohne Zweifel "Wasserdienstleistungen. Die WRRL sieht Verpflichtungen gegenüber Wasserdienstleistern vor (Artikel 9). Unter Wasserdienstleistungen werden in Deutschland nur die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung verstanden gem. Art. 1 Nr. 39 WRRL. Waldbaumaßnahmen passen in den Kontext der wirtschaftlichen Analyse nicht rein, da dazu keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen unternommen werden und auch nicht erforderlich sind. - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 3.4.2 fehlt bezüglich der Abbildung 3-3 auf Seite 19 eine objektive Begründung für die prozentuale Ermittlung der Anteile der positiven bzw. negativen Wirkungsrichtungen der Maßnahmentypengruppen (MTG) auf ein Umweltziel. Außerdem sollten hier auch ökonomische Bewertungen einfließen. Die prozentualen Anteile der positiven bzw. negativen Wirkungsrichtungen der Maßnahmentypengruppen (MTG) auf ein Umweltziel wurden gutachterlich abgeschätzt und im begleitenden Länder-Arbeitkreis der FGG Elbe abestimmt. Ökonomische Bewertungen können grundsätzlich gemäß der Regelungssystematik des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht gesondert in die Strategische Umweltprüfung und den Umweltbericht einfließen, zumal sie bereits im Bewirtschaftungsplan und im Maßnahmenprogramm berücksichtigt wurden. - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 5.1 'Mensch und menschliche Gesundheit' , S.26 f. sollten auch die Ernährungsgrundlagen und die Erwerbstätigkeit des Menschen thematisiert werden. "Der Aspekt der Ernährungsgrundlagen findet sich unter Kapitel 5.3 'Boden'; dort werden die Ziele des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (einschließlich Produktionsfunktion für Biomasse / Bodenfruchtbarkeit) genannt. Inwiefern das Maßnahmenprogramm der FGG-Elbe besondere Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit des Menschen haben könnte, ist nicht zu prognostizieren." - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 5.4 'Wasser' Seite 32ff. sollte bei der Bewirtschaftung von Oberflächengewässern ergänzt werden, dass der Ablfuss so zu regulieren ist, dass auch in Trockenzeiten ein Mindestabfluss gewährleistet ist. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 5.4 'Wasser' Seite 33 wurde folgender erläuternder Absatz vor dem 4. Absatz eingefügt: ""Zudem soll die Bewirtschaftung von Oberflächengewässern den Abfluss so regulieren, dass in Trockenzeiten ein Mindestabfluss zur Erhaltung des Lebens der Gewässerorganismen gewährleistet bleibt.""" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 6.3.1 'Sparsamer Umgang mit Grund und Boden', S. 54 sollte darauf hingewiesen werden, dass bereits versiegelte, ungenutzte Flächen verstärkt einzuplanen und vorrangig zu bebauen sind. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Im ersten Absatz in Kapitel 6.3.2 wurde folgender Teilsatz ergänzt: ""Obwohl grundsätzlich im Planungs- und Umweltrecht gefordert wird, bereits versiegelte, aber ungenutzte Flächen verstärkt einzuplanen und vorrangig zu bebauen, wird insgesamt voraussichtlich keine wesentliche Veränderung bei der anhaltenden Bodenversiegelung eintreten, da die Freiflächeninanspruchnahme zu Siedlungs- und Verkehrszwecken auf einem – wenn auch etwas niedrigeren – Niveau mittelfristig beibehalten wird und somit der Anteil versiegelter Flächen an der Gesamtfläche der FGG Elbe weiter zunehmen wird.""" FGG Elbe
UB-GS0057 "Umweltbericht: In Kapitel 7.1.2, Seite 85 ff. wird angeregt, die Erläuterungen zum Wirkfaktor 'Flächenbeanspruchung' mit besonderem Blick auf die Landwirtschaft zu problematisieren. Ähnliche Anregung zu Kapitel 7.1.3, Seite 96f. Maßnahmentypengruppe (MTG) 13 Renaturierung von Fließgewässern mit Flächenbedarf." Die möglichen negativen Auswirkungen der Flächenbeanspruchung infolge wasserwirtschaftlicher Maßnahmen werden im Umweltbericht ausreichend erläutert. Ein besonderer Fokus auf die Belange der Landwirtschaft ist nicht erforderlich, zumal gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Auswirkungen des WRRL-Maßnahmenprogramms auf ökonomische Belange zu prüfen sind. - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 7.1.3, Seite 93 f. wird zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 8 'Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft' angeregt, zunächst Maßnahmen zu einem effektiveren Einsatz von Gülle vorrangig vor der pauschalen Verminderung des Einsatzes von Gülle zu nennen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 93f. wurde zur MTG 8 'Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft' der erste Auflistungspunkt ergänzt: • Reduzierung auswaschungsbedingten Stickstoffaustrags durch Senkung der betrieblichen Stickstoffsalden / Maßnahmen zu einem effektiveren Einsatz von Gülle zwecks Verlustminderung von Nährstoffen" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: Bezüglich Kapitel 7.1.3, Seite 94f., Maßnahmentypengruppe (MTG) 10 'Abflussregulierung' wird darauf hingewiesen, dass daraus Entzug landwirtschaftlicher Fläche resultiert sowie eine Vergrößerung der Fläche, auf der Sedimente und Schadstoffe abgelagert werden. "Diese Aspekte sind prinzipiell im Umweltbericht Seite 95, 3. Absatz, berücksichtigt: ""Da mit den Maßnahmen auch Flächen-/ Boden-Inanspruchnahme verbunden sein kann, sind in Einzelfällen negative Auswirkungen auf natürliche Bodenfunktionen, historische Kulturlandschaften und archäologische Bodendenkmäler möglich."" " - FGG Elbe
UB-GS0057 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 2.1 (konkrete Ergänzungsvorschläge): zur Bekämpfung der Belastungsfaktoren sollten Gegenmaßnahmen in den folgenden Bereichen durchgeführt werden: Feinsedimentakkumulation und Versandungen, Eisen- und Eisenockerbelastungen, Kühlwasserentnahmen, Wasserüberleitungen, Wasserkraftanlagen, Bergbaufolgen) Der Umweltbericht wurde auf Grundlage der Festlegungen der Ziele des Bewirtschaftungsplans aufgestellt. Somit wurden die zwischen Behörden und Öffentlichkeit abgestimmten Bewirtschaftungsziele aus den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen übernommen. Detailliertere Ausführungen sind aufgrund des zusammenfassenden Charakters von Kapitel 2.1 nicht erforderlich. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 2.3 (Beziehungen zu anderen Plänen oder Programmen): Ablehnung des weiteren Ausbaus von Wasserstraßen; Forderung nach Konkretisierung der Darstellung der aufgeführten Planungen; Abschätzung ob die aufgeführten Maßnahmen den Zielen der WRRL, FFH-RL, EU-Aal-VO, Natura 2000 zuwider laufen Weitere Ausbauplanungen zur Verbesserung der Schiffbarkeit von Wasserstraßen im Elbesystem ist nicht Bestandteil der strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm, da der Umweltbericht ausschließlich die Funktion hat, das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe zu bewerten. Für die vielfältigen sonstigen Planungen an den Gewässern des Elbesystems werden eigenständige Zulassungsverfahren (in der Regel Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt, die teilweise zuvor auch einer übergeordneten strategischen Umweltprüfung unterzogen werden (z.B. Planungen an Wasserstraßen im Bundesverkehrswegeplan). - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 3.2: Ergänzungsvorschläge von bestimmten Gesetzen, Verordnungen, Regelungen (EU-Aal-Verordnung, Aal-Managementpläne, Landesfischereigesetze etc.) Das Programm NATURA 2000 sowie die EU-Aal-Verordnung werden in Kapitel 5.2.1 als Umweltschutzziele erwähnt Die geforderte eindeutige Darstellung der hierarchischen Gewichtung der Ziele des Umweltschutzes kann der Umweltbericht nicht leisten, da solch eine eindeutige Zielhierarchie insbesondere hinsichtlich politischer Programmatik nicht existiert. - FGG Elbe