Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Empfehlungen zu Kapitel 4 / Maßnahmen: Hier gesondert auf die Maßnahmen für den Elbe-Strom eingehen; Elbe zum Pilotflussgebiet machen; gewässerverträgliche Schifffahrt; Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Elbe; d.h. auch effektive Maßnahmen gegen Sauerstofftal in der Tideelbe und klare Absage an Wasserkraftanlage am Wehr Geesthacht; Berücksichtigung der Folgerungen aus der Elbeökologie-Forschung Abstimmung Hochwasserschutz mit WRRL und Biodiversitätsschutz; Konzept für die Auen- und Ästuarentwicklung erarbeiten und umsetzen - weitere Maßnahmen zur Altarmbindung etc. fördern; Zeitplan für Umsetzung der 15 Rückdeichungsprojekte; Wärmelastplan bis 2012 erstellen und umsetzen; Sediment- und Mengenmanagementplan bis 2012 erstellen und umsetzen; Maßnahmen gegen Schadstoffeinträge bis 2012 entwickeln und umsetzen; Lösungen bzgl. der Salzbelastungen umsetzen; Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz von Ufer, Flora und Fauna der Elbe einführen; Wasserkörpergenaues Kataster der Aktiviäten und Belastungen von Nutzungen. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Über die bislang für Nähr- und Schadstoffe und Durchgängigkeit in der FGG Elbe vereinbarten überregionalen Handlungsstrategien hinaus, müssen für die Bewirtschaftungszyklen nach 2015 auch für weitere wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen gemeinsame Ziele und Strategien in der Flussgebietseinheit Elbe entwickelt werden. Die konstruktiven Hinweise des Stellungnehmers werden im weiteren Umsetzungsprozess geprüft. - FGG Elbe
UB-GS0053 Die Anhörungsunterlagen geben in der Regel keine hinreichende Auskunft darüber, welche Maßnahmen für die Elbe wo genau getroffen werden. Für eine qualifizierte Stellungnahme reichen die Informationen daher nicht aus. [...] Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm: Bis wann die Qualitätsanforderungen erfüllt werden, ist leider nicht aus den Dokumenten zu entnehmen. Eine wasserkörperscharfe Darstellung, bis wann die Ziele erreicht werden, ist nicht Gegenstand des Maßnahmenprogramms. Hierzu wird auf Anlage A5-2 (Liste der Umweltziele für Oberflächengewässer unf Grundwasser) des Bewirtschaftungsplanes verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Die Umsetzung des Verschlechterungsverbotes gemäß Artikel 4 WRRL bleibt weiterhin offen - trotz der geplanten baulichen Maßnahmen im und am Elbe-Strom. Die Zielsetzungen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozio-ökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten jeweils im Einzelfall gemäß den anzuwendenen Bewertungskriterien der WRRL und gesamtgesellschaftlicher Interessen gemäß § 25 d Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz festgelegt. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbots wird im Rahmen des Monitoring überwacht. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmen limnische Elbe: Es ist nicht erkennbar, ob und wo genau welche Maßnahmen vorgesehen sind, die zur Erreichung der Umweltziele dienen könnten. Es muss davon ausgegangen werden, dass keine relevanten Maßnahmen vorgesehen sind. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmen limnische Elbe: Trotz politischer Vorgaben muss Kostentransparenz geschaffen werden, um Entscheidungen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm wurde auf Grundlage der in den Ländern festgelegten Maßnahmen erstellt. Die Kosten zur Realisierung von Maßnahmen im deutschen Teil des Einzugsgebiets der Elbe werden im Rahmen der Landesbudgetplanungen ermittelt. Für konkrete Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern und zur Finanzierung wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmen limnische Elbe: Die Wasserkörpergröße muss verkleinert werden. Oberflächenwasserkörper sind einheitliche und bedeutende Abschnitte eines Oberflächengewässers, z. B. Teil eines Stromes oder Flusses. Unter Berücksichtigung der Gewässertypen, der Ökoregionen, der Kategorien sowie der Fischregionen und der Ausprägung der übrigen biologischen Qualitätskomponenten haben die Fachleute an der Elbe einvernehmlich die Zahl und Grenzen der Oberflächenwasserkörper für die Elbe und ihrer Nebengewässer vorgenommen. Bei einer bedeutenden Länge wurden in der Regel für einen Oberflächenwasserkörper mehrere Messstellen/-bereiche festgelegt. Die Dichte des Messnetzes erfüllt die Vorgaben der WRRL. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmen limnische Elbe: Konkrete hydromorphologische Maßnahmen für die Elbe sollen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen werden. Die Zuständigkeit im Bereich der Bundeswasserstraße liegt beim Bund (Bundeswasserstraßenverwaltung). - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Kapitel 4.2 (Ergänzende Maßnahmen) - Empfehlungen zur mittleren und unteren Saale auf FGG-Ebene: Bezüglich der Planungen des Elbe-Saale-Kanals ist aus Sicht des Gewässerschutzes eine klare Absage festzuhalten. Zumindest ist eine transparente WRRL-ökologische und ökonomische Überprüfung des Projektes vorzunehmen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen Planungen auf die Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf andere Schutzziele haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. Aufgabe der strategischen Umweltprüfung ist die Beurteilung der Umweltwirkung der festgelegten Maßnahmen. Für konkrete Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern wird auf die zuständigen Bundes- bzw. Landesbehörden verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Umweltbericht, Kapitel 2.3: Empfehlungen zur mittleren und unteren Saale auf FGG-Ebene: Darstellung der gewässerökologischen Folgen des beabsichtigten Umgangs mit dem Elbe-Saale-Kanal im Zuge der WRRL-Umsetzung. Das Kapitel 2.3. 'Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen' im Umweltbericht hat die Funktion, nachrichtlich die sonstigen konkurrierenden oder komplementären Planungen aufzuzeigen. Eine Darstellung der gewässerökologischen Folgen dieser nicht zum WRRL-Maßnahmenprogramm gehörenden Pläne und Programme kann der Umweltbericht weder einzeln noch kumulativ in der Gesamtheit leisten. Die zu erwartenden überaus komplexen Auswirkungen des geplanten Elbe-Saale-Kanals können nur im Rahmen der einzelvorhabensbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren in der geboten Detailschärfe bewertet werden. - FGG Elbe
UB-GS0053 Empfehlungen zu Havel und Spree auf FGG-Ebene (MP, SUP, BWPL): Kap. 4.2 Maßnahmenprogramm (Ergänzende Maßnahmen): Bzgl. der Fortführung des Projektes VDE 17 in der jetzigen Form ist aus Sicht des Gewässerschutzes eine klare Absage festzuhalten. Eine natur- und damit WRRL-verträgliche Entwicklung der Binnenschifffahrt auf der Havel, der Spree und den Kanälen soll als Ziel formuliert werden. Dafür soll in Abstimmung mit der WSD Ost angegeben werden, wie und wann entsprechende Maßnahmen unter Einbindung der Öffentlichkeit erarbeitet und umgesetzt werden. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm wurde auf Grundlage der in den Ländern festgelegten Maßnahmen erstellt. Über die bislang für Nähr- und Schadstoffe und Durchgängigkeit in der FGG Elbe vereinbarten überregionalen Handlungsstrategien hinaus, müssen für die Bewirtschaftungszyklen nach 2015 auch für weitere wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen gemeinsame Ziele und Strategien in der Flussgebietseinheit Elbe entwickelt werden. Die konstruktiven Hinweise des Stellungnehmers werden im weiteren Umsetzungsprozess geprüft. - FGG Elbe
UB-GS0053 Empfehlungen zu Havel und Spree auf FGG-Ebene (MP, SUP, BWPL): Kap. 2.3 Umweltbericht (Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen): Darstellung der gewässerökologischen Folgen des beabsichtigten Umgangs mit dem Projekt VDE 17 im Zuge der WRRL-Umsetzung. Das Kap. 2.3. 'Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen' hat die Funktion, nachrichtlich die sonstigen konkurrierenden oder komplementären Planungen aufzuzeigen. Eine Darstellung der gewässerökologischen Folgen dieser nicht zum WRRL-Maßnahmenprogramm gehörenden Pläne und Programme kann der Umweltbericht weder einzeln noch kumulativ in der Gesamtheit leisten. Die Ausbaumaßnahmen an Havel und Spree als Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans werden allerdings einer Strategischen Umweltprüfung im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des BVWP unterzogen. Die zu erwartenden komplexen Auswirkungen der Ausbaumaßnahmen der Schiffahrstwege an Havel und Spree (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17) werden zudem im Rahmen der einzelvorhabensbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren detailliert bewertet. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Kapitel 3.3: Empfehlungen zu Küstengewässern auf Ebene der FGG Elbe: Es sind Maßnahmen zu folgenden Aspekten einzufügen: Reduzierung der Nährstoff- und Schadstoffeinträge, zeitnahe Lösungen für den Umgang mit Altlasten, Lärmbelastung, Fischerei, Konzept zur Verzahnung der WRRL mit Integriertem Küstenmanagement, FFH-Richtlinie, ASCOBANS und Meeresstrategierichtlinie. Fahrrinnenanpassung bis Vogelsand und Verbringung von Baggergut aus Sicht des Gewässerschutzes eine Absage erteilen. Anpassung der FGG Schadstoff-Liste an Erfordernisse des OSPAR-Abkommens notwendig. Darstellung der Maßnahmen für die einzelnen Küstengewässer-Wasserkörper sowie Zeitplan zur Umsetzung der ausstehenden Arbeiten für die gewässerökologische Bewertung aller Küstengewässer-Wasserkörper. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm wurde auf Grundlage der in den Ländern festgelegten Maßnahmen erstellt. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Anhang A1-2 (Klimarelevanz von Maßnahmen): Maßnahmen des Hochwasserschutzes, der Schifffahrt, Wasserkraft und Entwässerung (Melioration) sind darauf hin zu prüfen, inwiefern sie die Auswirkungen des Klimawandels im Wasserbereich verstärken; Klimacheck WRRL - Maßnahmen: Bitte erläutern, warum Maßnahmen zur Auenentwicklung/ Quervernetzung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung keinen relevanten Beitrag zur Anpassung des Wasserhaushalts an den Klimwandel leisten. Die Einstufung der Maßnahmen hinsichtlich ihres Beitrags zur Anpassung an den Klimawandel erfolgte auf Basis der Expertise des Umweltbundesamtes. Eine weitere Konkretisierung wird auf Grundlage der fortlaufenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Anhang A 2-1 Grundlegende Maßnahmen (Bund): Es fehlen aktuelle Berichte bzw. Informationen zur Umsetzung diverser Richtlinien (z.B. Grundwasser-, Fischgewässer-, Nitrat-, Vogelschutzrichtlinie). Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Die Berichte und Informationen zur Umsetzung der in Anhang A2-1 genannten Richtlinien wurden aktualisiert und ergänzt. FGG Elbe