Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0032 Umweltbericht: Ergänzung der Trinkwassernutzung aus Oberflächengewässern in Tabelle 5.5 wird angeregt. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Tabelle 5-5 wurde unter der Spalte 'Kriterien' zum Ziel 'Schutz der Gewässer vor Schadstoff- und Nährstoffeintrag' Folgendes ergänzt: Auswirkungen auf Gewässer und nährstoffsensible Gebiete, Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung entsprechend ist auch die zusammenfassende Tabelle in Kapitel 5.8 zu ergänzen: - Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.1: Die Zustandsbeschreibung für den Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster ist unvollständig (Einträge aus Bergbaufolgen (Uranbergbau, Altbergbau) fehlen) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 6.4.1.1 wurde auf Seite 60 im letzten Absatz folgende Ergänzung durchgeführt: ""...Hauptverursacher punktueller biologisch-chemischer Gewässerbeeinträchtigungen sind Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, aus Industrie und Gewerbebetrieben insbesondere der Lebensmittelindustrie und chemischen Industrie sowie Stollenwässer aus dem Altbergbau. Hinzu kommen Beeinträchtigungen der biologisch-chemischen Gewässergüte infolge von diffusen Einträgen vor allem aus der Landwirtschaft und aus industriellen Altlasten sowie Bergbauhalden.""" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Es wird in Kapitel 6.6.1 angeregt, in der Tabelle 6-3 in Zeile 62 Naturpark Erzgebirge / Vogtland unter der Spalte Beschreibung den Begriff Moore zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. In Kapitel 6.6.1 wurde in der Tabelle 6-3 in Zeile 62 Naturpark Erzgebirge / Vogtland unter der Spalte Beschreibung der Begriff Moore ergänzt. FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 11, Seite174, 4. Punktauflistung: […] soll der Begriff 'Uranerz-Gewinnung' ersetzt werden durch den Begriff 'verschiedene bergbauliche Aktivitäten'. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. " Änderung der 4. Punktauflistung in Kapitel 11, Seite 174: • Bergbaufolgen (insbesondere Braunkohlegewinnung und verschiedene bergbauliche Aktivitäten) mit Auswirkungen auf Gewässer" FGG Elbe
UB-GS0032 für alle Beteiligten nachvollziehbar sollte in den Maßnahmenplänen dargelegt sein, welche Maßnahmen mit welchen Kosten verbunden sind und welche Wirkung (in den Gewässern) von den Maßnahmen ausgeht. Die Vergleichbarkeit und Transparenz dieses Prozesses so Die weiteren konkreten Hinweise und Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0034 Maßnahmenprogramm Kapitel 4.2:, Seite 18: Anmerkungen zur Nummerierung der Maßnahmen gemäß Anhang VI, Teil B (römische Zahlen) Die Nummerierung der ergänzenden Maßnahmen wird an den Anhang VI Teil B WRRL angepasst. Angleichung der Maßnahmenliste an Anhang VI Teil B WRRL FGG Elbe
UB-GS0034 Der konkrete örtliche Bezug der Maßnahmen fehlt. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0034 Die aufgestellten Ziele und Maßnahmen reflektieren die Erhaltungs- und Entwicklungsziele der in den Richtlinien des Rates 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) sowie die in den bereits erstellten Managementplänen für das Schutzgebietssystem Natura 2000 aufgeführten Maßnahmen nicht in gebotenem Umfang. Die im deutschen Teil des Elbe-Einzugsgebiets ausgewiesenen Vogelschutz- und FFH-Gebiete sind im Bewirtschaftungsplan aufgeführt. Ziel ist es, alle Normen und Ziele der WRRL in den Schutzgebieten bis 2015 zu erreichen, sofern die Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die einzelnen Schutzgebiete ausgewiesen wurden, keine anderweitigen Bestimmungen enthalten (Art. 4 Abs. 1c WRRL). Die Einhaltung der schutzgebietsspezifischen Umweltziele wird durch an die jeweiligen Ziele angepasste Überwachungsprogramme überprüft. Damit werden Ziele und Maßnahmen des Systems Natura 2000 hinreichend berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0035 Die Maßnahmenprogramme dürfen nicht zu Veränderungssperren für bestehende Industriebetriebe führen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Betroffenen haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die rechtlichen Vorgaben, welche durch die Maßnahmen zu realisieren sind, werden im Prozess des Maßnahmenvollzugs bei der Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundesländer berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0035 Der Maßnahmenkatalog der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) darf nicht zu konkreten Einleitbegrenzungen für industrielle Einleiter oder zu Einbaubeschränkungen von industriell hergestellten Produkten im Gewässerbau führen. Es muss weiterhin mgl. sein, industriell hergestellte Wasserbausteine im Gewässer einzusetzen. Auch für die Erhaltung der Schiffbarkeit müssen notwendige Sedimentumlagerungen durchgeführt werden können. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Landwirtschaft haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0036 Das Maßnahmenprogramm (MNP) zur WRRL darf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht gefährden. Neue Investitionen in Europa müssen planbar sein und dürfen nicht dauerhaft verhindert werden, auch unabhängig von den wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Finanzkrise. Das Maßnahmenprogramm verfolgt keine Ziele, die im Widerspruch mit der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stehen. Vor Einschränkung einer bestehenden Nutzung, aufgrund der geplanten Durchführung von Maßnahmen, muss eine Vielzahl von Prüfkriterien durchlaufen werden (WRRL, Art. 4). Dieses erfolgt im Allgemeinen im Konsens mit allen Beteiligten, wobei im Einzelfall gesamtgesellschaftliche Interessen im Vordergrund stehen können. - FGG Elbe
UB-GS0036 Von der Ausgestaltung und Anwendung des Maßnahmenprogramms dürfte entscheidend abhängen, ob der Erhalt und die Weiterentwicklung der industriellen Standorte in den kommenden Jahren möglich sein werden. [...] Weitergehende Vorgaben dürfen nur zulässig sein, nachdem sozioökonomische Untersuchungen belegt haben, dass Sie zu Fortschritten im Sinne der Nachhaltigkeit führen. Bei diesen Untersuchungen sind insbesondere auch die bereits freiwillig erbrachten Vorleistungen im Gewässerschutz durch die Einleiter positiv zu berücksichtigen. Weitergehende Vorgaben bzgl. der Durchführung von Maßnahmen werden im Rahmen der konkreten Planung von Vorhaben geprüft. Sozioökonomische Untersuchungen sind Bestandteil konkreter Planungsverfahren zur Realisierung von Maßnahmen. - FGG Elbe
UB-GS0036 Der Maßnahmenkatalog der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) darf nicht zu konkreten Einleitbegrenzungen für industrielle Einleiter oder zu Einbaubeschränkungen von industriell hergestellten Produkten im Gewässerbau führen. Einleitbegrenzungen bzw. Einbaubeschränkungen werden aufgrund der rechtlichen Vorgaben aus der Umweltgesetzgebung festgelegt. Diese Begrenzungen und Beschränkungen werden im Prozess des Maßnahmenvollzugs auf Grundlage des Maßnahmenprogramms bei der Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundesländer berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0037 Maßnahmenprogramm: Die Formulierung aus dem Kapitel 4.3.3., 3. Absatz, Seite 26 lässt auf eine bevorzugte Sanierungsvariante schließen und sollte gemäß einem genannten Textbaustein präzisiert / ergänzt werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung Kapitel 4.3.3, Seite 29, Absatz 4 Maßnahmenprogramm: "Im Gebiet des ehemaligen Uranerzbergbaus wurden bereits seit 1991 umfangreiche Maßnahmen im Rahmen der Verwahrungs- und Sanierungsarbeiten zur Reduzierung des Schadstoffaustrages in das Grundwasser durchgeführt. Als konkrete Maßnahme ist hier die Fassung und Reinigung der kontaminierten austretenden bzw. zu Tage geförderten Grundwässer, deren Aufbereitung und anschließende Einleitung in die Vorflut vorgesehen. Diese Maßnahme läuft bereits und wird in den nächsten Jahren weiter fortgesetzt, bis eine Qualität und Quantität des austretenden Grundwassers in Folge der Grundwasserneubildung und Schichtung im bergmännisch durchörterten GWK eingetreten ist, die ein ungestörtes Zufließen dieser Wässer in die Vorfluter bzw. das ungestörte Abfließen im jeweiligen Grundwasserleiter erlauben." FGG Elbe
UB-GS0037 Zur Vorgehensweise der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen für die in den Anhörungsdokumenten gelisteten Wasserkörper mit Bezug zur Uranbergbau-Sanierung der Wismut GmbH besteht prinzipiell Zustimmung. Es wird angeregt, […] für diese Wasserkörper die Ausweisung weniger strenger Umweltziele zu überdenken [...]. Hierbei handelt es sich um eine regionale Fragestellung. Weitergehende Informationen werden in den Hintergrunddokumenten des Freistaates Sachsens vorgehalten. - FGG Elbe