Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0202 "zu den Gewässern: Zellschenbach - beginnt in Oberkaka - ist in thematischer Karte nicht nachvollziehbar" Der Zellschenbach ist korrekt mit Beginn in Oberkaka erfasst und dargestellt entsprechend den dem LHW vorliegenden Informationen des UHV. Die begrenzte Informationstiefe bzgl. der Topographie auf kleinmaßstäbigen Übersichtskarten ist zu beachten!   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0202 "zu den Gewässern: Nödlitz - beginnt im Bereich der B91 als Verrohrung, dies ist in thematischer Karte nicht nachvollziehbar" Es besteht nicht die Möglichkeit, Verrohrungen bei der Kartendarstellung gesondert auszuweisen. In den digitalen Daten zum BWP ist der Gewässerbeginn korrekt dargestellt analog den vorliegenden Angaben des UHV.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0202 "zu den Gewässern: Grunau - Anfangspunkt sollte hinsichtlich der geplanten Auskohlung im Bereich Grunau, Mödnitz, Domsen überprüft werden" Gegenwärtig erfolgt die Darstellung des Ist-Zustandes. Änderungsbedarf bei der Kartendarstellung entsteht erst bei der tatsächlichen Realisierung der Bergbaumaßnahmen. Der Anfangspunkt der Grunau ist entsprechend den gegenwärtig vorliegenden Angaben des UHV zum Gewässernetz dargestellt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0202 "zu den Gewässern: Nautschke: Anfangspunkt sollte überprüft werden, da Wasserführung erst ab Stadtgebiet Stößen" Die Darstellung des Gewässerverlaufes ist unabhängig von der Wasserführung. In den Berichtskarten zum BWP besteht nicht die Möglichkeit, zeitweise trockene Abschnitte in gesonderter Signatur darzustellen. Beginn Nautschke ist so dargestellt, wie in den dem LHW vorliegenden Informationen des UHV zur Nautschke.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0202 "zu den Gewässern: Neidschützer Bach - in thematischer Karte ist die Länge zu groß ausgewiesen, sie beträgt nur ca. 5.300m" Die Aussage des UHV kann nicht bestätigt werden. Dargestellte Länge auf der Übersichtskarte beträgt nur ca. 5 km (generalisiertes Gewässernetz) und ist damit korrekt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0202 Für die weitere Bearbeitung wäre die Bereitstellung von Kartenmaterial bzw. eines digitalen Gewässernetzes mit den ausgewiesenen Gewässern sinnvoll. Bestandteil des BWP sind kleinmaßstäbige Übersichtskarten. Detaillierteres Kartenmaterial ist evtl. mit Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte verfügbar. Das Gewässernetz für die Berichterstattung im Maßstab 1:500.000 ist für die Nutzung im Arbeitsmaßstab nicht geeignet. Informationen zur Identifizierung der berichtspflichtigen Gewässer im eigenen digitalen Gewässernetz des UHV wurden 2007 vom LHW an den UHV bereitgestellt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0203 Der Ausweisung der Gewässers Kakerbecker Mühlenbach als natürliches Gewässer wird widersprochen - Begründung siehe SN. Um nochmalige Überprüfung und Korrektur dieser Ermessensentscheidung wird gebeten. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Kakerbecker Mühlengrabens als natürlicher Wasserkörper wurde einvernehmlich mit dem UHV Milde-Biese bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0204 Soweit der Rückbau von Querbauwerken vorgesehen ist, muss das Passieren dieser Stellen ohne Umtragen ermöglicht werden. Sofern Maßnahmen an Gewässern geplant werden, die aufgrund von Größe, Morphologie, Bewuchs usw. für den Kanusport geeignet sind, werden die wassersportlichen Interessen bei der Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte und bei der Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen im Zuge der wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0204 Soweit der Bau oder Umbau von Querbauwerken erfolgt, sollten Fischaufstiegsanlagen durch Borstenanlagen für Kanus passierbar errichtet werden Sofern Maßnahmen an Gewässern geplant werden, die aufgrund von Größe, Morphologie, Bewuchs usw. für den Kanusport geeignet sind, werden die wassersportlichen Interessen bei der Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte und bei der Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen im Zuge der wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Art der Fischaufstiegsanlage richtet sich u.a. nach den Standortverhältnissen und der Durchwanderbarkeit.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0204 Frühzeitige Beteiligung des Kanuverbandes im Vorfeld geplanter Maßnahmen und Gewährleistung der Kanuverträglichkeit Sofern Maßnahmen an Gewässern geplant werden, die aufgrund von Größe, Morphologie, Bewuchs usw. für den Kanusport geeignet sind, werden die wassersportlichen Interessen bei der Aufstellung der Gewässerentwicklungskonzepte und bei der Umsetzung kleinerer Einzelmaßnahmen im Zuge der wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0205 keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0206 keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0209 keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0210 keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0211 keine - unterstützt die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des Wassernetzes Sachsen-Anhalt. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt. Bitte informieren Sie sich über das Wassernetzes Sachsen-Anhalt über die Erwiderung der Einwendungen.   Land Sachsen-Anhalt