Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0194 vorgeschlagene Maßnahmen brauchen eine Konkretisierung ihrer räumlichen Anwendung, inhaltlichen Ausgestaltung, terminlichen Geltung und Finanzierung Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung von Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0195 Einstufung des OWK SAL11OW05-00 (Thyra) als natürlich wird abgelehnt Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von HMWB wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Änderung der vorgenommenen Ausweisung der Thyra rechtfertigen würden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0195 Gewässerschutzstreifen kommen nur begrenzt in Betracht, zusätzlich Acker- bzw. Grünland für d. Anlegen v. Gewässerschutzstreifen aus der Produktion zu nehmen ist nicht erforderlich Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0195 die Funktionsfähigkeit der Entwässerungsgräben und Drainagen ist zu sichern "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0195 vor Durchführung von Um- u. Rückbau v. Querbauwerken, der Entfernung von Gewässerverrohrungen, dem Rückbau und dem Verzicht auf Unterhaltung bei Regulierungsbauwerken und ökologisch orientierter Gewässerbettaufweitung landwirtschaftlich sozioökonomischer Betroffenheit untersuchen Maßnahmen der Gewässerentwicklung und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Konfliktpotenziale im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0195 Maßnahmen Um- u. Rückbau on. Querbauwerken, Entfernung von Gewässerverrohrungen, Rückbau und Verzicht auf Unterhaltung bei Regulierungsbauwerken und ökologishch orientierter Gewässerbettaufweitung nur bei Kompensierung von Veränderungen der Landentwässerung durch betroffenen Landnutzer Maßnahmen der Gewässerentwicklung und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Konfliktpotenziale im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0195 die Realisierung der Maßnahmen sind enteignungsgleiche Eingriffe, bei Realisierung Entschädigung der Landnutzer erforderlich Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0197 Der traditionelle Grundgedanke der Gewässerunterhaltung, die schadlose Abführung des Wassers, muss integraler Bestandteil zukünftiger Bewirtschaftung bleiben. "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0197 Wegen der Ausweisung der Gewässer als NWB werden spätere Sanktionen wegen der Nichterreichung der Umweltziele befürchtet. Unabhängig von der Ausweisung der Gewässer als erheblich veränderte, künstliche oder natürliche Gewässer werden Maßnahmen zum Erreichen der Umweltziele vorgesehen. Da es aus objektiven Gesichtspunkten heraus nicht möglich ist, die Umweltziele bis 2015 vollständig zu erreichen, sind Fristverlängerungen vorgesehen. Wenn festgestellt wird, dass die Umweltziele mit verhältnismäßigen Mitteln auch bis 2027 nicht erreicht werden können, werden geringere Ziele festgelegt. Das geschieht sowohl für natürliche als auch für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0198 Grüne Liga fordert Überprüfung für Wasserkörper ohne Maßnahmen . Gemäß Artikel 4 WRRL wurden/werden für alle Wasserkörper Maßnahmen erarbeitet, um den guten chemischen und ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial für Oberflächenwasserkörper, bei Grundwasserkörpern den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand, zu erreichen, Verschlechterungen des Zustands zu verhindern, die Verschmutzungen durch prioritäre Stoffe schrittweise zu reduzieren und die Einleitungen, Emissionen und Verluste prioritärer gefährlicher Stoffe zu beenden sowie die Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Monitoringprogramm überprüft und ggf. angepaßt. Handlungsbedarf besteht immer dann, wenn der Zustand/das Potenzial des Gewässers nicht wenigstens mit "gut" bewertet werden konnte.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0198 Grüne Liga beklagt, dass Problemfeld diffuser Stoffeinträge bezüglich Gülleverregnung, Altlastflächener unberücksichtigt blieb. Die Gülleverregnungsflächen in Haßleben liegen in der Uckermark (Land Brandenburg). Ein mögliches Gefährdungspotenzial für das Grundwasser müsste bei den zuständigen Landesbehörden nachgefragt werden. Potenzielle Großmastanlagen an der Elbe sind uns in Sandbeiendorf und Gladau bekannt. Repräsentative Grundwassergütemessstellen, welche den Einfluss von Gülleverregnungen eindeutig belegen sind nicht vorhanden, obwohl diffuse Belastungen des Grundwassers mit Stickstoffen (Nitrat) örtlich feststellbar sind (z.B. bei Hausbrunnen). Die Erweiterung des landesweiten Grundwassergütemessnetzes zur Überwachung diffuser Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung befindet sich noch in der Umsetzung. Belastbare Aussagen zu möglichen Gefährdungspotenzialen sind erst zum Beginn des 2. Bewirtschaftungszeitraumes zu erwarten.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0198 Grüne Liga fordert Fischschutzanlagen bei Wasserentnahmeanlagen. Fischschutz beim Fischabstieg ist ein wichtiger und anerkannter Grundsatz bei Wasserkraftanlagen und ist richtigerweise so auch an anderen Wasserentnahmeanlagen auf der Grundlage anerkannter fachlicher Regelungen umzusetzen   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0198 Weiterführende Regelungen als "nur" NitratRiLi um Nitratkonzentration 50mg/l einzuhalten sind notwendig. Eine Senkung der N-Salden unter die nach DüngeVO zulässigen Salden wird mittels landw. Förderprogramme unterstützt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0198 Ein Feld der nicht hinreichenden rechtlichen Umsetzung der WRRL stellt das nicht geänderte Bergrecht und dessen Anwendung dar. Bei nach Bergrecht aufzustellenden Betriebsplänen, müssen die Anforderungen der WRRL beachtet werden. Dies erfolgt im Rahmen der Genehmigungsverfahren   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0199 Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben "Revitalisierung der Dornburger Alten Elbe: Untersuchungen und Erstellung von Maßnahmenvorschlägen sind abgeschlossen, zur Realisierung organisiert BUND Trägerverbund unter Mitarbeit von Kommunen u. Land Sachsen-Anhalt Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt